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Aufzugsprogramm der Landesregierung

Am 07. Juli 2017 veröffentliche das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung des barrierefreien Zugangs zu Wohngebäuden und Wohnungen.

Sowohl Privatpersonen als auch private und gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen können Aufzüge, Treppenlifte oder Rampen an Wohngebäuden nachrüsten und dafür bis zu 10.000 Euro je Wohnung erhalten. Auch Kosten für barrierereduzierende Maßnahmen im Eingangsbereich oder im Treppenhaus sowie Wege zu Stellplätzen, Garagen und Entsorgungseinrichtungen werden finanziert. Das sogenannte Aufzugsprogramm der Landesregierung läuft bis 2019.

Im Ministerialblatt (MBI. LSA Nr. 31/2017 vorn 14. 8. 2017) wurden die dazugehörigen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung des barrierereduzierten Zugangs zu Wohngebäuden und Wohnungen (Aufzugsprogramm - AufzugsRL) veröffentlicht. Die Programmkonditionen und ausführliche Informationen zur Beantragung der Mittel sind auf der Homepage der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) dargestellt. Anträge nimmt die Investitionsbank entgegen.