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Kommunalpolitisch relevante Themen zur Landtagssitzung im Dezember

Kommunalpolitisch relevante Themen zu den Landtagssitzungen am 19. und 20. Dezember 2017 in Sachsen-Anhalt

Zwischenbilanz der Kenia-Koalition

Zwanzig der vorgesehenen sechzig Monate der Regierungskoalition von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt sind vorüber. Die Fraktion DIE LINKE nahm dies zum Anlass in einer Aktuellen Debatte (Drs. 7/2216) Bilanz zu ziehen über das, was diese Koalition mit ihrer Landesregierung bisher erreicht und auch nicht erreicht hat.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Thomas Lippmann (MdL). In seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) beginnt er wie folgt: „… 20 der vorgesehenen 60 Monate der Kenia-Koalition sind fast vorbei und man mag sich nach der bisherigen Bilanz nicht vorstellen, dass die Politik in diesem Land noch einmal 40 endlose Monate lang von den inneren Querelen und Blockaden der Koalitionäre und von Stillstand und Rückschritt geprägt wird. Seit ihrem Start ist die Koalition in ständigen inneren Konflikten mit sich selbst beschäftigt, weil nicht zusammenwachsen will, was nicht zusammengehört. Große Teile der CDU-Fraktion demonstrieren inzwischen immer ungenierter ihren Unwillen über die ungeliebte Zwangsehe und zeigen offen ihre Lust, die Koalitionspartner durch den Schulterschluss mit der Rechtsaußen-Fraktion zu strietzen - oder zu „striegeln“, könnte man nach den letzten Vorfällen auch kalauern. Kein Antrag scheint ihr dafür zu schlecht, kein Anlass zu nichtig, wie u.a. an der Zustimmung zur Linksextremismus-Enquete zu sehen war. SPD und Grüne sehen sich offenbar nicht in der Lage, das nötige Gegengewicht aufzubauen, um die politischen Experimente der CDU auf der rechten Flanke zu kompensieren. Und auf der Brücke des schlingernden Schiffs steht ein Kapitän, der nicht steuert, sondern zuschaut, wie sich seine Deckoffiziere und die Mannschaft gegenseitig drangsalieren. Zu keinem einzigen Eklat in dieser Koalition, zu keinem einzigen der drängenden und ungelösten Probleme in diesem Land hat man bisher ein Wort von Herrn Haseloff gehört. Es ist erschreckend, in welchem Zustand sich Koalition und Regierung befinden und was mit diesem Land unter schwarz-rot-grün passiert. …“
 

Kinderarmut - Ein Armutszeugnis in einem reichen Land!

In ihrem Antrag (Drs. 7/1487) wies die Fraktion DIE LINKE im Juni daraufhin, dass in Sachsen-Anhalt ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von staatlicher Grundsicherung leben und damit von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Armut von Kindern und Jugendlichen äußert sich nicht nur in materieller Hinsicht, sondern auch in eingeschränkter gesellschaftlicher Teilhabe, Benachteiligungen beim Bildungserwerb und in der gesundheitlichen Entwicklung. Notwendig ist es nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE alles zu tun, um Armut und ihre Auswirkungen zu beseitigen. U.a. sollte im III. Quartal die Landesregierung ihre Vorhaben zur Bekämpfung von Kinderarmut in den Ausschüssen zeitlich, inhaltlich und nach Ressortverantwortung untersetzt vorstellen. Ab 2018 sollten alle neuen Rechtsvorschriften und Beschlüsse des Landtages hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche im Rahmen eines „Armutschecks“ geprüft werden und ab 2019 im Vorwort jedes Einzelplanes dargestellt werden, welche Maßnahmen zur Beseitigung materieller Nachteile für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Diese landespolitischen Maßnahmen sollten seitens der Landesregierung durch die Unterstützung geeigneter Initiativen auf Bundesebene ergänzt werden.

Nach den Ausschussberatungen verabschiedete der Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich eine Beschlussempfehlung (Drs. 7/2198), die nicht die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE finden konnte. Eva von Angern (MdL) warf CDU, SPD und Grünen bereits nach Abschluss der Beratungen im federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration vor, dass sie das Problem der Kinderarmut nicht ernst genug nehmen. In ihrer Pressemitteilung vom 13.12.2017 erklärt sie u.a.: „…Der richtige Weg wäre demnach eine Bundesratsinitiative für eine Kindergrundsicherung, die DIE LINKE dort vollumfänglich unterstützen würde. Dies wäre in jedem Fall eine wirksamere Maßnahme gegen Kinderarmut, als das, was heute im Sozialausschuss beschlossen wurde. Dass trotz steigendem Wirtschaftswachstum die Zahl der in Armut lebenden bzw. von Armut bedrohten Kinder nicht zurückgeht, ist nicht hinnehmbar und muss nach wie vor alle Alarmglocken im Kampf gegen Kinderarmut schrillen lassen.“

 

Änderung des Kinderförderungsgesetzes

Zur ersten Lesung brachte die Landesregierung im Oktober den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (Drs. 7/1991) ein. Nachdem der Gesetzentwurf federführend im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie unter Beteiligung des Ausschusses für Inneres und Sport und des Ausschusses für Finanzen beraten wurde, verabschiedete der Landtag mit den Stimmen der Koalition die Änderung des Kinderförderungsgesetzes (Drs. 7/2197).

Zum Ergebnis weist die kinder- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann (MdL) in einer Pressemitteilung (PM vom 20.12.2017) daraufhin, dass es für CDU, SPD und Grüne wenig Grund zum Feiern gibt. Mit den beschlossenen Veränderungen wird es keine spürbaren Entlastungen der Eltern geben können, denn unterm Strich bleiben gerade einmal 5,5 Millionen Euro übrig, die den Gemeinden einen Gestaltungsspielraum z.B. zur Senkung der Elternbeiträge geben könnten. Dies entspräche einer durchschnittlichen Entlastung von 37,72 Euro pro Kind und Jahr.

Monika Hohmann (MdL) sprach für die Fraktion DIE LINKE in der Landtagsdebatte. In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) erläutert sie u.a.: „… Sehr geehrte Damen und Herren, Am 31. August 2016 haben CDU, SPD und Grüne per Entschließungsantrag (Drs. 7/301) beschlossen, 23 Mio. € aus dem Betreuungsgeld des Bundes zur Entlastung der Eltern von ihren Elternbeiträgen zielgerichtet zu verwenden und zu veranschlagen. Wir fordern nunmehr, dass sich die Koalition zu ihrem getroffenen Beschluss bekennt und dafür Sorge trägt, dass die Eltern tatsächlich entlastet werden. Ansonsten müssten sie den Menschen in unserem Land erklären, warum sich die Koalition nicht an die eigenen Beschlüsse hält. Auf diese Antwort wären wir gespannt. Zusammenfassend kann ich nur sagen: Wir erleben leider zum wiederholten Mal eine Änderung des KiFöG, die im Schweinsgalopp durch das Parlament gejagt wird. Machen Sie endlich ihre Hausaufgaben und legen tatsächlich ein Gesetz vor, dass transparent, qualitativ hochwertig und zukunftsweisend ist und die vielen bestehenden Baustellen beseitigt. Im Übrigen, ein solches Gesetz (Drs. 7/1435) liegt bereits seit Juni von meiner Fraktion vor. Ein Blick hinein lohnt sich.“

Glyphosatausstieg jetzt einleiten

Mit ihrem Antrag (Drs. 7/2193) weist die Fraktion DIE LINKE daraufhin, dass das Umweltbundesamt (UBA) die Umweltrisiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit dem Ergebnis bewertet hat, dass der Einsatz von Insektiziden, Herbiziden und Fungiziden ein hohes Umweltgefährdungspotenzial in sich birgt. Die Vernichtung von Beikräutern auf Ackerflächen entzieht Insekten und Feldvögeln großflächig die Lebensgrundlage und stellt damit eine Gefahr für die Artenvielfalt dar. Darüber hinaus entstehen laut der internationalen Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) Risiken für die Gesundheit von Verbraucher*innen. Zugleich fordert sie die Landesregierung u.a. auf, umgehend einen landeseigenen Leitfaden zur Minimierung des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu erarbeiten und im ersten Halbjahr 2018 vorzulegen sowie über Potenziale zur Anwendungsminimierung bzw. -verzicht von Glyphosat zu berichten. Alternativen zum Glyphosateinsatz, wie den Ökolandbau, sollen verstärkt gefördert und in die Forschung und Entwicklung des alternativen Pflanzenschutzes investiert werden.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kerstin Eisenreich (MdL) zum Antrag, der im Ergebnis der Aussprache in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) sowie in die Ausschüsse für Umwelt und Energie und für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen wurde. In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) fängt sie wie folgt an: „Glyphosat und andere Herbizide und Insektizide töten. So vernichtet Glyphosat oder Roundup jegliche Pflanzen, die die Kulturpflanzen stören und entzieht damit auch den Mitbewohnern dieses Habitats sowie den ihnen in der Nahrungskette folgenden, wie Insekten, Vögeln, Kriechtieren und Kleinsäugern, jegliche Lebensgrundlage. Das ist der Zweck, zu dem diese Mittel eingesetzt werden. Aber die Folgen für Natur und Umwelt sind gravierend und hinreichend erwiesen. Was für Wachstum und Ernte auf den ersten Blick Verbesserung - noch dazu recht preisgünstig - bedeutet, zerstört und zwar nicht nur direkt dort, wo Glyphosat aufgebracht wird, sondern auch im Umfeld - Blühstreifen, Gärten, Wald. Doch die verheerende Wirkung des Einsatzes dieses Breitbandherbizids geht noch viel weiter. So erklären Imker, dass Honig mit Glyphosatrückständen, den ihre Bienenvölker von gespritzten Feldern ernten, als Sondermüll entsorgt werden muss. Schweinehalter verzeichnen nach der Verfütterung glyphosathaltigen Futters eine massive Zunahme von Fehlbildungen bei neugeborenen Ferkeln. Und der Mensch? Allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz wird die Gesundheit des Menschen ebenfalls beeinträchtigt. Das geschieht häufig nicht kurzfristig, aber längerfristig sind die gesundheitlichen Risiken überhaupt noch nicht absehbar und die Kosten dafür tragen die Betroffenen selbst. Schon heute sind in Ländern, in denen massiv Glyphosat und andere Pestizide eingesetzt werden, und zwar ohne Rücksicht auf die Menschen, die dort leben und auch arbeiten, die Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen erwiesen. In Argentinien zum Beispiel nehmen Fehlgeburten, Bluthochdruck, Diabetes, Fettleibigkeit, Atemwegs- und Krebserkrankungen zu, kommt es zu genetischen Veränderungen, Reptilienhaut, Buckelrücken, Muskelschwund. Die Krankheits- und Sterberaten in landwirtschaftlichen Kernzonen sind viel höher als in unbelasteten Regionen. Doch immer noch wird behauptet, dass chemische Pestizide unschädlich seien, weil es keine direkten Beweise für chemische Pestizide als Ursache von Erkrankungen gebe. Diese Haltung ist unsäglich: Hier werden Risiken für Gesundheit und Artenvielfalt billigend in Kauf genommen, statt diese zu schützen. …“

 

Pädagogische Angebote an Grundschulen und an Ganztagsschulen weiter auf gutem Niveau sichern

Mit ihrem Antrag (Drs. 7/2171) setzt sich die Landtagsfraktion DIE LINKE dafür ein, dass die verlässliche Öffnungszeit an den Grundschulen des Landes von täglich 5,5 Stunden nicht auf eine reine Beaufsichtigung der Schüler*innen außerhalb des regulären Unterrichts hinausläuft, sondern mit pädagogischen Angeboten ausgestaltet wird. Dafür muss das Land eine belastbare Bedarfsermittlung vorlegen und die dafür erforderlichen pädagogische Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte zur Verfügung stellen. Wenn nicht genügend eigenes Landespersonal vorhanden ist, müssen die Schulen durch die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in die Lage versetzt werden, auch Angebote Dritter vertraglich binden und nutzen zu können. Zudem spricht sich die Fraktion DIE LINKE für die Fortführung und den Ausbau von Ganztagsschulangeboten aus, denn Ganztagsschulen können einen wertvollen Beitrag zu Chancengleichheit, sozialer Integration und zur Förderung von Talenten leisten.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Thomas Lippmann (MdL) zum Antrag, der im Ergebnis der Debatte zunächst in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen wurde. In seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) erläutert er u.a.: „…Schule ist mehr als guter Unterricht! Pädagogen wissen, dass man Schülerinnen und Schüler in der Schule nicht nur mit Lernstoff füttern kann, sondern dass die Schule auch Lebensort ist, der Zeit und pädagogische Angebote für die Entwicklung der ganzen Persönlichkeit bieten muss. Deshalb haben wir nach unserem Schulgesetz seit 15 Jahren Grundschulen mit verlässlichen Öffnungszeiten, die am Anfang sogar einmal feste Öffnungszeiten waren, und deshalb unternehmen wir seit ebenso langer Zeit Anstrengungen, teilweise mit Unterstützung seitens des Bundes, um in den weiterführenden Schulen Ganztagsangebote aufzubauen und weiterzuentwickeln. Seit wir in unseren Schulen den organisierten Mangel an Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern inzwischen unmittelbar zu spüren bekommen, hört man vom zuständigen Minister immer wieder, dass man sich jetzt nur noch auf das Erteilen von Unterricht konzentrieren müsse und man sich dafür von liebgewordenen Gewohnheiten aus den Zeiten des Personalüberflusses verabschieden müsse. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen wir ausdrücklich anders. Wer glaubt, Schule auf das Stundengeben reduzieren zu können, hat von Pädagogik schlicht keine Ahnung. Und er weiß auch nichts über die Entwicklung in unseren Schulen in den letzten Jahrzehnten. …“

 

Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr

Die Landesregierung legte zur ersten Beratung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (Drs. 7/2157) vor. Sie will die bisherige Finanzierungsregelung für den Ausbildungsverkehr in Höhe von 31 Millionen Euro entfristen, denn nach ihren Erkenntnissen haben sich weder die Schülerzahlen noch die Reiseweiten so verändert, dass eine Aufstockung des Gesamtverfügungsrahmens gerechtfertigt sei.

In ihrem Änderungsantrag (Drs. 7/2222) setzt sich die Fraktion DIE LINKE dafür ein, die Finanzierung von Rabatten auf Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs ab 2019 aus Landesmitteln zu finanzieren. Zugleich soll ab 2019 die Höhe der Zuweisung aller drei Jahre neu unter Berücksichtigung des Bedarfs, der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der Reiseweiten festgesetzt werden. Für die Fraktion DIE LINKE sprach Guido Henke (MdL), der in seiner Rede (vgl. Transkript des Landtages, es gilt das gesprochene Wort) den Änderungsantrag begründete.

Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag werden federführend in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie mitberatend in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

 

Fragestunde

In der Fragestunde (Drs. 7/2220) stellten 12 Abgeordnete ihre Fragen an die Landesregierung.

Doreen Hildebrandt (MdL) thematisierte die Verschlechterung der Gewässer- und Grundwasserqualität um Zielitz.

In einer weiteren Frage griff Henriette Quade (MdL) die Ausführungen des Innenministers zum soziokulturellen Zentrum HaSi (Hafenstraße 7, Halle/Saale) auf, die in der Mitteldeutschen Zeitung und in der Volksstimme zitiert wurden.

Eva von Angern (MdL) erkundigte sich nach der Zukunft der Schulen des zweiten Bildungsweges im Land Sachsen-Anhalt.

Die Wasserkraftanlage in Hadmersleben machten Kerstin Eisenreich (MdL) und Guido Henke (MdL) zum Gegenstand von Anfragen.

Christina Buchheim (MdL) hatte Fragen zu den Berichten in der Mitteldeutschen Zeitung über illegal installierte Kameras und verwanzte Telefone in der Gemeindeverwaltung von Teutschenthal.

Die Antworten der Landesregierung auf alle Anfragen sind den Videoaufzeichnungen des Landtages und den stenografischen Niederschriften des Landtages zu entnehmen, sobald diese vorliegen.