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Kredite können auch für finanzschwache Kommunen genehmigt werden

Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase soll es auch finanzschwachen Kommunen künftig wieder möglich sein, für Investitionen Kredite aufzunehmen. Das geht aus dem am 09. März 2017 vom Ministerium für Inneres und Sport herausgegeben Erlass hervor.

Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase soll es auch finanzschwachen Kommunen künftig wieder möglich sein, für Investitionen Kredite aufzunehmen. Das geht aus dem am 09. März 2017 vom Ministerium für Inneres und Sport herausgegeben Erlass hervor.

Die Kommunalaufsichtsbehörden sollen die Kredite genehmigen, wenn die Investition entweder
haushaltsneutral oder sogar haushaltskonsolidierend wirken. Als haushaltsneutral gelten nach dem Erlass solche Investitionsmaßnahmen, die keine Eigenmittel erfordern und keine Folgekosten verursachen. Ist das nicht der Fall, muss die Kommune nachweisen, dass der Kredit rentierlich ist oder die Investition haushaltskonsolidierend wirkt. Rentierlich sind solche Kredite, wenn sich wirtschaftliche Situation der Kommune durch Zins, Tilgung und Folgekosten der Investition nicht verschlechtert. Für den Nachweis der haushaltskonsolidierenden Wirkung soll ein Betrachtungszeitraum von bis zu zwanzig Jahren gelten.

Auch für Fälle des unabweisbaren Erhalts der Vermögenssubstanz kann die Aufnahme des Kredites als wirtschaftlich gelten. Der Nachweis hierüber ist von der Kommune mittels plausiblen Wirtschaftlichkeitsvergleiches nachzuweisen. Die Kommunalaufsicht kann die Kreditgenehmigung von weiteren Konsolidierungsauflagen abhängig machen.

Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 09. März 2017