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Kommunalpolitisch relevante Themen zu den Landtagssitzungen am 21., 22. und 23. November 2018 in Sachsen-Anhalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt kam am 21., 22. und 23. November 2018 zu seiner 28. Sitzungsperiode zusammen. Die kommunalpolitisch relevanten Themen sind dazu in folgender Übersicht zusammengefasst. Alle Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Drucksachen sowie Wortbeiträge der Abgeordneten kann man in den entsprechenden Videoaufzeichnungen auf der Homepage des Landtages ansehen.

Straßenausbaubeiträge abschaffen

Viele reden in Sachsen-Anhalt darüber, doch die DIE LINKE hat als erste Fraktion einen Gesetzentwurf im Landtag vorgelegt (Drs. 7/3578), die Straßenausbaubeiträge zum 1.1.2019 abzuschaffen und die Bürger*innen zu entlasten. Daraus resultierende Einnahmeausfälle der Gemeinden sollen zudem durch zusätzliche Zuweisungen und Erstattungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) ausgeglichen werden. Nach umfangreicher Beratung wurde der auch von den Koalitionsfraktionen respektierte Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in die Ausschüsse für Finanzen und für Landesentwicklung und Verkehr (mitberatend) überwiesen. Die weitere Debatte verspricht interessant zu werden. Immerhin haben sich die SPD-Fraktion (am 03.09.2018) und nun auch die Grüne-Fraktion (am 14.11.2018) für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt ausgesprochen. Auf kommunaler Ebene findet dieses Anliegen auch Unterstützung in der CDU (vgl. Volksstimme am 23. Oktober 2018).

Für die Fraktion DIE LINKE sprach zunächst Kerstin Eisenreich (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) macht sie u.a. deutlich: „…mitunter flattern Beitragsbescheide im höheren vierstelligen oder gar fünfstelligen Bereich ins Haus und bringen Hausbesitzerinnen und -besitzer in finanzielle Nöte bis an den Rand der Existenz. DIE LINKE. kritisiert in diesem Zusammenhang außerdem seit Langem die Definition des „Vorteils“ für die Beitragspflichtigen. Aus unserer Sicht wurde und wird die Verbesserung der Straßenqualität einseitig als Aufwertung des anliegenden Grundstücks betrachtet. Dies berücksichtigt jedoch nicht, dass damit auch Nachteile verbunden sind, weil etwa durch die Verbesserung der Straßenqualität der Verkehr und damit Lärm- und Schadstoffbelastung für die Anlieger zunehmen. Bessere Straßen, Rad- und Fußwege dienen der Allgemeinheit, weshalb es als ungerecht empfunden wird, dass nur wenige dafür zahlen sollen. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass weder die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen noch die Ergänzung von Billigkeitsmaßnahmen im Kommunalabgabengesetz die erhofften Effekte hatten. Denn auch diese Änderungen konnten die Akzeptanz der Beiträge bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht steigern und auch das durch Beiträge finanzierte System wurde nicht stabilisiert. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hat zudem das Problem eines hohen, nicht mehr zu vertretenen Verwaltungsaufwandes. 30-50 Prozent der Beitragseinnahmen gehen den Gemeinden durch Verwaltungskosten wieder verloren. Das wiederum setzt die Gemeinden in Sachsen-Anhalt zunehmend unter Druck. …“

Swen Knöchel (MdL) ergänzte in der Debatte u.a., dass zur Finanzierung der Ausgleichs- und Erstattungszahlungen zusätzlich 27 Millionen Euro über das FAG bereitgestellt werden sollen. Hierbei handelt es sich um die Mittel, die das Land Sachsen-Anhalt vom Bund erhalten hat, nämlich die Umsatzsteueranteile, die das Land Sachsen-Anhalt zur Entlastung der Kommunen weitergeben sollte und bisher nicht weitergegeben hat (vgl. Transkript seiner Rede, es gilt das gesprochene Wort).

Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt

Im September 2018 brachte die Landesregierung ihren Gesetzentwurf ein. Nach zweiter Lesung beschloss der Landtag nun gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE die Gesetzesnovelle (Drs.7/3601). Bereits vor der abschließenden Landtagssitzung erklärten Thomas Lippmann (MdL) und Monika Hohmann (MdL) ihre Bedenken und begründeten ihre Ablehnung in einer Pressemitteilung. Der von der Fraktion DIE LINKE im Juni 2017 eingebrachte Gesetzentwurf (Drs. 7/1435) wurde ebenso abgelehnt wie ein von ihr jetzt eingereichter Entschließungsantrag (Drs. 7/3602).

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Monika Hohmann (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) beginnt sie wie folgt: „ …meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich könnte ich meine Rede, die ich zur Einbringung des Gesetzesentwurfes heute noch einmal halten. Trotz Anhörung im Fachausschuss und der Demonstration im Oktober hier auf dem Domplatz, kam es zu keiner substantiellen Veränderung im Gesetz. Das Gesetz, meine Damen und Herren, wurde aus unserer Sicht regelrecht durchgepeitscht. Nur durch Sondersitzungen war der Termin für heute haltbar. Aber ob das Gesetz auch für die nächsten Jahre Bestand hat, wage ich zu bezweifeln. Mittlerweile wird heute die 5. Novelle innerhalb von 5 Jahren verabschiedet, also durchschnittlich eine Novelle pro Jahr. Und ich meine, es wird auch nicht die letzte sein, wenn das Gesetz heute so beschlossen wird. …“

Politische Kultur in Sachsen-Anhalt

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE kam es zu dieser Aktuellen Debatte (Drs. 7/3614). Darin macht sie u.a. deutlich, dass es einer Debatte der demokratischen Fraktionen des Landtags über eine politische Kultur bedarf, die sich klar gegen Rechtsextremismus positioniert, statt diesen durch partielle Kooperation und Übernahme von Argumenten und Sichtweisen durch demokratische Fraktionen des Landtags und ihrer Mitglieder zu legitimieren, zu verstärken und zu befördern. Und es bedarf einer Verständigung darüber, wie die demokratischen Fraktionen und Mitglieder des Landtags wirksam für eine demokratische politische Kultur in Sachsen-Anhalt eintreten können und der extremen Rechten und ihrer Gewalt unmissverständlich in der Pluralität des demokratischen Spektrums entgegentreten.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Henriette Quade (MdL), die in ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) u.a. ausführt: „… nach der vergangenen Landtagswahl und mit Beginn dieser Legislatur saß der Schock bei vielen Demokratinnen und Demokraten, auch in diesem Haus, tief, dass in Sachsen-Anhalt die größte rechtsradikale Fraktion in einen Landtag der Bundesrepublik einziehen konnte – und das gerade nachdem die AfD hier so offen rechtsextrem aufgetreten war, wie in kaum einem anderen Bundesland. Wir haben damals zwei falsche Antworten und ein uneingelöstes Versprechen gehört: Erstens müsse man die AfD entzaubern – und schon damals war das großer Unsinn, nichts, aber auch wirklich gar nichts an dieser Partei war jemals verzaubert; sie wurde nicht gewählt trotz dessen was sie ist und vertritt, sondern deswegen. Zweitens müsse man ihr mit guter Sacharbeit den Boden entziehen und auch das war schlicht Unsinn, als wäre schlechte Sacharbeit sonst eine gute Option. Überhaupt die Vorstellung, auf eine dramatische politische Veränderung mit einer Flucht ins Unpolitisch-Administrative etwas anderes zu erreichen, als noch mehr Spielraum für die extreme Rechte, die ist schon grotesk. Damit zum Versprechen: Ich zitiere den Koalitionsvertrag: „Wir sind überzeugt, dass unser gemeinsames Handeln [...] die politische Kultur in unserem Land fördern wird. Dabei sucht die Koalition aktiv den Schulterschluss mit der Zivilgesellschaft“ – ja, das haben Sie, liebe CDU, SPD und Grüne ihrem Koalitionsvertrag vorangestellt. Was sie bisher nicht getan haben, ist es auch als Regierungskoalition in Gänze einzulösen und auch das macht die heutige Debatte nötig. …“

Abschaffung des Schülerarrests

Für die Fraktion DIE LINKE steht außer Frage, dass die Einhaltung der gesetzlichen Schulpflicht durch alle Schüler*innen ein wichtiges Anliegen der Schulpolitik ist. Die Verfolgung von Schulpflichtverletzungen gegenüber Schüler*innen als Ordnungswidrigkeit mit der Folge eines Arrests für Jugendliche als „Ultima Ratio“ sei nicht geeignet, die Einhaltung der Schulpflicht zu verbessern. In ihrem Gesetzentwurf (Drs. 7/3586) spricht sie sich für die Abschaffung des Schülerarrests aus, der nach der Debatte in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft (federführend) sowie in die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung, für Arbeit, Soziales und Integration und für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen wurde.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Eva von Angern (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) nimmt sie u.a. wie folgt Stellung: „… Ich durfte am letzten Mittwoch anlässlich des 25. Jubiläums unseres hiesigen Landesverfassungsgerichtes in Dessau dankenswerter einer Festansprache von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident und Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, beiwohnen. Er hat viele kluge, eindringliche Sätze gesagt, doch einige haben mich persönlich im Besonderen auf die heutige Debatte vorbereitet: Er sagte unter anderem: „Die Professionalität von Abgeordneten führe zu einer gewissen Vernunft des Parlaments. So neige man daher nicht zu schnellen, hysterischen Gesetzen in Reaktion auf einen Einzelfall. Man mache sich politische Entscheidungen nicht leicht und denkt über den Tag hinaus.“ Mit diesen Gedanken möchte ich ausdrücklich in die heutige Debatte einsteigen. Kernfrage unseres und in den letzten Jahren immer wieder gestellten Anliegens ist doch die: Hilft oder schadet Jugendarrest Schulschwänzern, nützt Jugendarrest Schulverweigern oder bewirkt er eher das Gegenteil? Sollen unbelehrbare Schulschwänzer in letzter Konsequenz mehrere Tage hinter Gittern sitzen? Was bringt das? Bildungsminister Marco Tullner sagte im März 2018 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Wir brauchen diese Ultima Ratio, wenn wir das Thema der Schulverweigerung nicht auf die leichte Schulter nehmen wollen. Am Vorrang pädagogischer Mittel im Kampf gegen Schulverweigerer bestehen keine Zweifel. Wir werden weiter daran arbeiten, die Schulverweigerung zu bekämpfen. Der Jugendarrest ist und bleibt dabei ein Instrument.“ „Wir halten das für wenig produktiv“, entgegnete hingegen an selber Stelle die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Angela Kolb-Janssen. Sie stützt sich in ihrer Argumentation auf einen Passus im Koalitionsvertrag, in dem es heißt „Schulschwänzer gehören in die Schule, nicht in den Jugendarrest“. Aber derzeitig scheint das Papier des Koalitionsvertrages noch sehr geduldig zu sein. …“

Lebenssituation von Frauen und Mädchen

Im März hatte sich die Fraktion DIE LINKE mit einer Großen Anfrage an die Landesregierung gewandt (Drs. 7/2540), die sich mit der Lebenssituation von Frauen und Mädchen in Sachsen-Anhalt befasst. Die Antwort der Landesregierung (Drs. 7/3157) war jetzt Gegenstand einer Aussprache im Landtag. Beschlüsse zur Sache wurden nicht gefasst.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Eva von Angern (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) beginnt sie wie folgt: „…Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Dies findet seine Entsprechung in Artikel 7 unserer Landesverfassung. Selbstverständlich sind auch wir an dieses Grundrecht in all unserem Handeln gebunden. Umso wichtiger war und ist es für als Parlamentarierinnen zu prüfen, ob dieses Grundrecht in Sachsen-Anhalt auch tatsächlich Beachtung findet. In Sachsen-Anhalt lebten (Ende 2017) 1.128.205 Frauen und 1.094.876 Männer. Somit sind rund 51% unserer Bevölkerung weiblich. Allein dieser Fakt zeigt, welch wesentliche Bedeutung der Gleichstellungspolitik in unserem Parlament zukommt. Wir sind vom Volk gewählt und sollen seine Interessen vertreten und dabei geht und muss es eben auch um die Gleichstellung von Mann und Frau gehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass das noch nicht immer so selbstverständlich war, zeigt ein Jubiläum, welches wir in der vergangenen Woche begangen haben und was uns schon das gesamte Jahr begleitet und sicher noch weiter begleiten wird: Der 100. Geburtstag des Frauenwahlrechts. Gestatten Sie mir einen kleinen historischen Exkurs: Am 9. November 1918 rief Philipp Scheidemann die Republik aus. Am 12. November 1918 stellte der Rat der Volksbeauftragten in einem Aufruf „An das deutsche Volk“ sein Regierungsprogramm vor. Ein wichtiger Teil davon war die Proklamation einer großen Wahlrechtsreform, die auch das Frauenwahlrecht enthielt. Wahlberechtigt waren alle Frauen und Männer ab 20 Jahren. Wenige Wochen später, am 30. November 1918, verankert der Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger in der Verordnung über die Wahl zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung. Im Artikel 109, Abs. 2 der Weimarer Verfassung findet sich schließlich ein entscheidender Satz: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ Es ist tatsächlich erst 100 Jahr her, dass Dank des unermüdlichen Engagements von Frauen das Recht eigeführt wurde, dass Frauen wählen und gewählt werden durften. Doch wie sieht es heute aus? In Sachsen-Anhalt? Der Frauenanteil im Landtag von Sachsen-Anhalt (und in kommunalpolitischen Vertretungen) liegt derzeit bei knapp 20%, wobei – was den Landtag betrifft – es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Fraktionen gibt (DIE LINKE. im LT von Sachsen-Anhalt: 9 von 16 Abgeordneten sind weiblich). Die Auswirkungen liegen auf der Hand: Das politische Klima bzw. die politische Debattenkultur ist eine andere geworden. Eine Sensibilisierung für geschlechtergerechte Themen wird dadurch schwieriger. Dies wiederum fördert einseitige Sichtweisen auf themenübergreifende Politikfelder. 100 Jahre sind vergangen und die Gefahr besteht, dass wir uns in einer Rückwärtsspirale befinden. Dieser Entwicklung müssen wir nach Kräften entgegenwirken! Wenn man bedenkt, dass es in unserem Land zähes Ringen um die Demokratie und damit die Möglichkeit des Mitentscheidens gab, gibt dies umso mehr Anlass, diese mit aller Kraft zu stärken und zu schützen. Ich hoffe, dass die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau nicht ebenso lange Zeit Menschengeschichte in Anspruch nimmt, denn dann erleben wir alle diesen Moment nicht mehr. Die erste Politikerin, die 1919 in der Weimarer Nationalversammlung redet, war die Sozialdemokratin Marie Juchasz und sie bedankte sich ausdrücklich nicht dafür, dass ihr dieses Recht eingeräumt worden war. Sie sagte vielmehr: „Was diese Regierung getan hat war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist". Sie sagte darüber hinaus, dass die gewählten Frauen selbstverständlich dieses Recht auch mit Leben erfüllen und nicht still dabeisitzen würden. Ich denke, dass wir selbstbewusst sagen können, dass wir dieser Ansage auch 100 Jahre später gerecht werden. Rückblickend lässt sich feststellen, dass viele Errungenschaften allein der Tatsache zu verdanken sind, dass Frauen ab diesem Zeitpunkt politisch mitbestimmen konnten: sei es die Sozialpolitik, der Mutterschutz, Kinder- und Jugendpolitik u.v.a.m. Und es ist gut und wichtig, dass das außerparlamentarische Engagement der Frauenbewegung nie nachgelassen hat. Politik ohne Gesellschaft, ohne gesellschaftliches Engagement ist unmöglich. Die Gleichstellung von Mann und Frau bedeutet für meine Fraktion ganz klar auch die paritätische Besetzung von Parlamenten und kommunalen Gebietskörperschaften. …“

Befragung der Landesregierung / Kleine Anfragen zur Fragestunde

Der Ältestenrat hat in seiner 26. Sitzung am 17. Mai 2018 einen Erprobungsbeschluss zur Befragung der Landesregierung in der Fragestunde der Plenarsitzung verabschiedet (Drs. 7/2896), der nun zum 4. Mal zur Anwendung gelangte.

Für die Fraktion DIE LINKE thematisierte Stefan Gebhardt (MdL) die jüngsten Vorgänge um das Dessauer Bauhaus. Nach angekündigten Protesten von Neonazis und unter Druck der Landesregierung wurde das in der Reihe zdf@bauhaus vorgesehene Konzert der Band „Feine Sahne Fischfilet“ abgesagt.

Die Antworten der Landesregierung sind den entsprechenden Videoaufzeichnungen sowie den Plenarprotokollen des Landtages zu entnehmen, sobald diese vorliegen.

Änderung des Landesjagdgesetzes

Die Landesregierung legte den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (Drs. 7/3574) vor. Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt wird das Ziel verfolgt, das Jagdrecht im Land Sachsen-Anhalt nach dessen grundlegender Novellierung im Jahr 2011 fortzuschreiben und an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Die Änderungen des Landesjagdgesetzes richten sich auf die Einführung einer Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden, die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht, das Aussetzen von Wild, die Aufhebung des Verbots der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung, die Unterstützung des Schutzes besonders geschützter und streng geschützter Tierarten durch jagdliche Maßnahmen, Verbesserungen bei der Niederwildhege sowie die Aufhebung des § 48a. Diese Vorschrift regelt besondere Zuweisungen für die Aufgabenübertragung nach dem Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt an die Landkreise und kreisfreien Städte.

Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) sowie in die Ausschüsse für Umwelt und Energie und für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen. Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kerstin Eisenreich (MdL), die in ihrer Rede betonte, dass eine Anhörung im Gesetzgebungsverfahren notwendig werde.

Gewährung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsangebote an Grundschulen gut vorbereiten

Die Fraktion DIE LINKE will mit ihrem Antrag (Drs. 7/3588) darauf hinwirken, dass mit einer Rücküberführung der Horte in den Regelungsbereich des Schulgesetzes sowohl der Rechtsanspruch auf sozialpädagogische Förderungs- und Betreuungsangebote als auch die mindestens zu garantierenden Personalschlüssel, wie sie im Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) verankert sind, erhalten bleiben. Zugleich sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen die Sicherung des erreichten Niveaus der Hortangebote ermöglichen und seine Erhöhung befördern. Dazu sollen die Eigenständigkeit der Horte und ihre Spezifik auch im Rahmen des Gesamtgefüges Schule weitgehend erhalten bleiben.

Nach der Debatte wurde der Antrag in den Ausschuss für Bildung und Kultur (federführend) sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (mitberatend) überwiesen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Thomas Lippmann (MdL). In seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) beginnt er wie folgt: „… die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom 14. März 2018 das bildungspolitische Ziel gesetzt, bis 2025 in Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Dafür will der Bund 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund hatte der Koalitionsausschuss am 08. Mai 2018 in einem Eckpunkte-Papier zur KiFöG-Novelle u.a. auch die folgende Passage beschlossen: „Es wird geprüft, unter welchen Rahmenbedingungen die Horte noch in dieser Legislaturperiode in das Schulgesetz aufgenommen werden können, um die Entwicklung der Grundschulen zu Ganztagsschulen zu befördern.“ Das war vor einem reichlichen halben Jahr und wenn dieser Beschluss tatsächlich ernst gemeint war, müsste sich ja nun so langsam etwas tun. Denn dass ein solches Rollback für die Schulhorte nach mehr als 15 Jahren im Kinderfördergesetz nicht von heute auf morgen zu erreichen ist, sollte ja wohl jedem klar sein. Und so sehr lange dauert ja ihre Regierungszeit nun nicht mehr. Jedenfalls wurden alle Beteiligten erst einmal ordentlich aufgeschreckt und verunsichert. Die Einrichtungsträger, die Eltern und nicht zuletzt die Beschäftigten wissen nicht, was die Koalition tatsächlich vorhat, welche Veränderungen geplant sind und welche Konsequenzen ein Übergang der Horte aus dem Bereich des KiFöG in das Schulgesetz hätte. Die meisten befürchten Schlimmes, wenn diese Koalition das Thema Schulhorte anfasst – und wir meinen, dass diese Befürchtungen berechtigt sind. Denn Verbesserungen sind dabei nicht zu erwarten, im Gegenteil. Wie beim KiFöG insgesamt ist auch hier absehbar, dass es Versuche gegeben wird, dieses Bildungs- und Betreuungsangebot einzuschränken, vor allem aber billiger zu machen. Außerdem besteht offenbar die Hoffnung, dass man mit dem Geld und dem Personal, das dann aus den Kindertageseinrichtungen in die Grundschulen gehen würde, dort die Lücken in der Unterrichtsversorgung schließen kann, die der Bildungsminister ja bis heute nicht in den Griff bekommt. Vor allem aber besteht bei den Betroffenen die Sorge, dass sie an einem solchen Prozess wieder einmal nicht beteiligt sind, sondern dass Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen werden. Die Horte haben sich seit der Übertragung in das KiFöG 2003 in einem schwierigen aber erfolgreichen Entwicklungsprozess ihren Platz in den Kindertageseinrichtungen erarbeitet, ja mancherorts auch erkämpft. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen und der Schulen. Die gute Arbeit in den Horten darf durch Strukturänderungen nicht infrage gestellt werden. …“

Herausforderungen des Strukturwandels

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat eine Regierungserklärung mit dem Titel „Zukunft entsteht heute – wie wir die Herausforderungen des Strukturwandels meistern“ abgegeben, worauf sich eine Aussprache im Landtag anschloss.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Andreas Höppner (MdL). In seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) führt er zu Beginn aus: „…wenn das Wort Strukturwandel fällt, erschrecken mittlerweile viele Menschen im Land und besonders die Beschäftigten in der Region, wo dieser sogenannte Strukturwandel stattfinden soll und ja auch zum Teil stattfinden muss. Gerade wir hier im Osten, in Sachsen-Anhalt, haben nach der Wende die allerschlechtesten Erfahrungen damit gemacht. Ganze Landstriche wurden deindustrialisiert und von der Treuhand wurden ganze Wirtschaftszweige platt gemacht bzw. für einen Euro billig an die Konkurrenz verhökert, um danach geschlossen zu werden. Es herrschten Massenarbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit. Die versprochenen blühenden Landschaften sind seitdem übrigens immer noch nicht bei allen und nicht überall angekommen. Wir haben also unsere Erfahrung auf die sehr harte Tour machen müssen und diese Erfahrungen waren meist nicht positiv besetzt. Jetzt heißt es wieder Strukturwandel durch und in der Braunkohle und ich denke wir alle müssen es wesentlich besser machen als damals in den 90ziger Jahren. Ich hätte mir auch gewünscht, dass man sich bereits damals genauso einen Kopf um den Strukturwandel gemacht hätte wie heute. Aber das ist Vergangenheit und ich habe die Hoffnung, dass hier dazugelernt wurde! Wobei ich an dieser Stelle aber leider auch feststellen muss, dass wir es im Osten bereits mit mehreren Strukturänderungen in jüngster Vergangenheit zu tun hatten und die Landesregierung dabei nur zugeschaut hat. Sie haben nur zugeschaut bei den Entlassungen und Firmenschließungen bei Mifa, Enercon, Lieken, Fricopan und vielen vielen anderen. Sie hatten keinen Plan, als das sogenannte Solar Valley in sich zusammenbrach und mehr als 2.000 Arbeitsplätze den Bach runter gingen. Tausende Sachsen-Anhalter verloren da ihre Jobs und es gab keine Kommission und keine wirkliche Regierungsinitiative, die dem entgegenwirken wollte bzw. relevante Perspektiven für die Betroffenen auf den Weg brachte. Zum Vergleich: Im mitteldeutschen Revier sind rund 2.500 Menschen in der Braunkohle beschäftigt. Meine Damen und Herren, Sachsen-Anhalt ist Spiegel der Probleme, die sich mittlerweile im ganzen Osten abzeichnen. Dazu gehören die zunehmende Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich, starker Bevölkerungsrückgang verbunden mit einer ständig älter werdenden Bevölkerung und der Ausdünnung sozialer Infrastruktur. Dazu gehören aber auch die Folgen des Jahrhunderte langen Braunkohleabbaus, die für Menschen und Natur immer deutlicher zutage treten. Von dem Energieexport aus unserem Bundesland haben vor allem hochindustrialisierte Teile Deutschlands profitiert. Deshalb ist auch die Bundespolitik mitverantwortlich, Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Strukturveränderungen zu schaffen. ...“

Beihilfen für die Beseitigung von Tierkörpern verendeter Tiere

Die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ist nach Auffassung der Koalitionsfraktionen zwingend erforderlich, um ab dem 1. Januar 2019 weiter Beihilfen für die Beseitigung von Tierkörpern verendeter Tiere aus der Landeskasse zu gewähren. Ihr Gesetzentwurf (Drs. 7/ 3608) und ein Änderungsantrag (Drs. 7/3631) wurden dazu in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach zunächst Kerstin Eisenreich (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) wirft sie u.a. zwei zentrale Fragen auf und erläutert: „… 1. Die Beihilfezahlungen sollen bis zum 31.12.2020 befristet werden. Wäre eine längere Befristung wirklich nicht möglich? 2. Der Beihilfeanteil der Tierseuchenkasse und damit der Anteil des Landes soll 2019 mit 25 von Hundert beibehalten, 2020 jedoch auf einen Anteil von 12,5 von Hundert reduziert werden. Welche Änderungen treten 2019 in Kraft, die eine solche Reduzierung rechtfertigen? Gerade Letzteres erscheint in Anbetracht der gegenwärtigen Situation von Tierhalterinnen und Tierhaltern völlig verfehlt. Sie befinden sich aufgrund der Dürre in einer ohnehin prekären Lage. Keiner weiß, was das nächste Jahr bringen wird und welche wirtschaftlichen Konsequenzen dies für die Tierhalterinnen und Tierhalter hat. …“

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 7/3599) zielt darauf ab, eine Änderung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt herbeizuführen. Konkret geht es um die Festlegung der zuständigen Verwaltungsbehörden (Landkreise und kreisfreien Städte) für die Bestimmung der Vornamen und des Familiennamens bei einer vertraulichen Geburt sowie weitere Anpassungen an die Änderungen im Personenstandsgesetz.

Ohne Debatte wurde der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.