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Kommunalpolitisch relevante Themen zu den Landtagssitzungen am 28. Februar und 1. März 2019 in Sachsen-Anhalt

Am 28. Februar und am 1. März 2019 kamen die Abgeordneten erneut zu Sitzungen des Landtages von Sachsen-Anhalt zusammen. Die kommunalpolitisch relevanten Themen sind dazu in folgender Übersicht zusammengefasst.

Alle Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Drucksachen sowie Wortbeiträge der Abgeordneten kann man in den entsprechenden Videoaufzeichnungen auf der Homepage des Landtages ansehen.

 

CDU, SPD und Grüne verhindern finanzielle Entlastung der Kommunen

Mit ihrem Antrag (Drs. 7/2515) forderte die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung zu Beginn des letzten Jahres auf, die dem Landeshaushalt ab dem Jahr 2018 jährlich zufließende Summe im Rahmen der 2016 beschlossenen Bundesentlastung für die Kommunen vollständig an die Kommunen weiterzureichen bzw. sie für eine gezielte und nachhaltige Entlastung der weiterhin angespannten kommunalen Finanzlage zu verwenden. SPD und Grüne scheuten sich den Antrag abzulehnen und überwiesen den Antrag in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in den Ausschuss für Inneres (mitberatend). Jetzt lehnten die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Grüne es endgültig ab, die vom Bund vorgesehene Entlastung der Kommunen umzusetzen, indem sie der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 7/3921) zustimmten.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Swen Knöchel (MdL). Im Transkript seiner Rede (es gilt das gesprochene Wort) führt er u.a. aus: „… Unser Antrag war vom 28. Februar 2018. Er erblickt heute wieder das Licht des Parlaments aus dem Dunkel der Ausschüsse. Sie haben es dahin überwiesen, weil Sie sich als Koalition nicht einigen konnten. Am ehrlichsten war die CDU. Herr Szarata hat gesagt: Das Geld bleibt bei uns. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Einen bisschen mehr gewunden haben sich die SPD und die GRÜNEN. Die kannten offensichtlich den Kompromiss und haben ihn dann in den Ausschuss überwiesen. Und, wie der Vorsitzende berichtete, ist da auch nicht viel passiert. Es kam dann zu den Haushaltsberatungen, und eigentlich zu den Haushaltsberatungen wollten Sie es ablehnen und hier mit dem Haushalt so nebenbei ‚verfrühstücken‘. Sie hatten hier nur nicht aufgepasst, sodass Sie auch eine Überweisung in einen mitberatenden Ausschuss, nämlich den Innenausschuss, beschlossen haben. So hat es einen Monat länger gedauert und ist erst heute hier. Sie wollten eigentlich, dass die Zeit darüber hinweggeht, dass es vergessen wird. Aber leider geht diese Strategie nicht auf. Dafür sind 27,5 Millionen € einfach zu viel. …“

Parité-Gesetz Sachsen-Anhalt

Die Fraktion DIE LINKE brachte einen Gesetzentwurf zur Gewährleistung einer paritätischen Zusammensetzung der Verfassungsorgane des Landes Sachsen-Anhalt mit Frauen und Männern (Drs. 7/3968) ein. Mit Änderungen in der Landesverfassung und im Landeswahlgesetz soll zukünftig u.a. dafür gesorgt werden, dass Männer und Frauen die Möglichkeit einer gleichen Repräsentation in gewählten Vertretungen, in der Landesregierung und im Landesverfassungsgericht haben. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung (federführend) sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.

Für die Fraktion DIE LINKE brachte Eva von Angern (MdL) den Gesetzentwurf ein. In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) führt sie dazu u.a. aus: „…Es war die erste Amtszeit der ersten Bundeskanzlerin in unserem Land, als Angela Merkel im Kanzleramt eine Beobachtung machte. Vielmehr gab es etwas, das sie am Kanzleramt ausdrücklich nicht beobachten konnte: schwangere Frauen. Grund dafür war nicht etwa, dass es im Kanzleramt keine bzw. keine entsprechend jungen Frauen gab. Nein, Grund war, dass auf der Referentinnen - Ebene jede Mitarbeiterin neben dem Kanzleramt noch ein sogenanntes „Mutterhaus“ hatte, in das sie sofort zurückgeschickt wurde, sobald sie schwanger war. Die Begründung dafür war: Man brauche im Kanzleramt die volle Leistungsfähigkeit. Nun ist müßig zu ergründen, wer einst wann die Grundentscheidung für dieses Verfahren traf. Entscheidend ist vielmehr, dass Frau Merkel dieses Verfahren unverzüglich beendete, wie sie selbst kürzlich berichtete. Und entscheidend ist, dass dieses Beispiel zeigt, welche Welten aufeinandertreffen, wenn Frauen Führungspositionen übernehmen. In diesem Fall eins der wichtigsten Ämter in unserem Land. Lassen Sie mich auf eine weitere historische Frau blicken: Dr. Elisabeth Selbert. Sie setze fast im Alleingang in den Jahren 1948/1949 Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz durch und ihr wird folgender Satz zugeschrieben: ‚Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.‘ Eine ebenso bekannte Frau unserer Geschichte, die erste und bisher einzige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach ergänzte den genannten Satz im Jahr 2014 in wunderbar deutlicher Weise: ‚Endlich Halbe/Halbe! Frauen haben in der Demokratie ein selbstverständliches Anrecht auf Teilhabe an politischer und wirtschaftlicher Macht. Erst wenn das Ziel erreicht ist, sind wir in Deutschland in guter Verfassung‘. Genau so und nicht unter dem sage ich allen Frauen in unserem Land. Uns Frauen wird nichts geschenkt, deshalb ist die parteiübergreifende Solidarität bei diesem Thema unendlich wichtig. …“

Landespersonalvertretungsgesetz modernisieren, Teilhabe von Beschäftigten endlich voranbringen

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt (Drs. 7/1535) ist von der Fraktion DIE LINKE in der 28. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2017 eingebracht worden. Im Anschluss wurde er in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Bislang liegt dem Landtag zu diesem Beratungsgegenstand keine Beschlussempfehlung vor. Die Fraktion DIE LINKE machte deshalb jetzt von ihrem Recht nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch, die Abgabe eines Berichtes über den Stand der Ausschussberatungen zu verlangen (Drs. 7/3974). Dem Berichterstattungsverlangen wurde entsprochen. Beschlüsse zur Sache wurden nicht gefasst.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Swen Knöchel (MdL). In seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) macht er u.a. deutlich: „…unsere Fraktion bitte heute um die Berichterstattung zur Beratung unseres am 20. Juni 2017, hier im hohen Haus in erster Lesung behandelten Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/1535 vom 14. Juni 2017. Wir finden, dass dieser Gesetzentwurf wie auch der taggleich ein Jahr später eingebrachte Entwurf der Landesregierung seiner Bedeutung nach unangemessen behandelt wird. Die Personalvertretungen nehmen die Interessen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegenüber ihren Dienststellen wahr. Das derzeit geltende Personalvertretungsgesetz ist mittlerweile 15 Jahre alt und galt bei seinem Inkrafttreten im Jahr 2004 bereits als zu enges Korsett für Dienststellen und Beschäftigte. Sein Geist ist geprägt von der restriktiven und im Übrigen falsch verstandenen Auslegung eines Verfassungsgerichtsurteils zum schleswig-holsteinischen Personalvertretungsgesetz vom 24. Mai 1995. In diesem Urteil wurde lediglich gefordert, dass die Letztentscheidung in wesentlichen Fragen mit Außenwirkung dem Evokationsprinzip folgen muss. Die damalige Landesregierung nahm das Urteil zum Anlass mit dem Rasenmäher über die Mitbestimmungstatbestände zu gehen. Beispiellos im Bundesgebiet und Ausdruck des Misstrauens der Landesregierung gegenüber ihren Beschäftigten. …“

Meinungs- und Kunstfreiheit im Internet verteidigen

Die Fraktion DIE LINKE beantragte eine Aktuellen Debatte zum Thema „Meinungs- und Kunstfreiheit im Internet verteidigen - EU-Urheberrechtsreform überarbeiten und Uploadfilter ablehnen“ (Drs. 7/3988).

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Wulf Gallert (MdL). In seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) beginnt er wie folgt: „…In den letzten Wochen und Monaten wurden wir Zeugen einer harten Auseinandersetzung um eine Richtlinie der EU zur Urheberrechtsreform. Das Interessante an dieser Auseinandersetzung ist, dass sich dazu in der Bundesrepublik Hunderttausende, wenn nicht Millionen Menschen dazu artikuliert haben. In vielen Städten Europas gab es Demonstrationen vor allem von jungen Leuten zu diesem Thema, nur in der politischen Debatte in den Parlamenten und in Zeitungen und Rundfunk fand diese Debatte relativ wenig statt, und wenn, dann häufig auf einem Niveau für das der Merkelsche Begriff „Neuland“ schon fast eine Untertreibung ist. Dabei geht es hier um sehr sehr viel. Es geht um die Lebensrealität vieler Menschen in diesem Land und es geht um eine wirtschaftliche Dimension, die durchaus mit der hierzulande so geliebten Autoindustrie vergleichbar ist. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir vor diesem Hintergrund die Intensität der netzpolitischen Debatte im Parlament, beispielsweise mit der Debatte über die Wolfsichtungen in Sachsen-Anhalt vergleichen, brauchen wir uns nicht über das Legitimationsdefizit institutionalisierter Politik vor allem unter jüngeren Menschen zu wundern. …“

Azubi-Ticket anschieben, Modellprojekte unterstützen

Mit ihrem Antrag setzt sich die Fraktion DIE LINKE dafür ein, Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erprobung und Einführung eines Azubi-Tickets finanziell zu unterstützen, Modellprojekte zu ermöglichen, perspektivisch die Schaffung eines einheitlichen Tarifgebietes zu fördern und bis zum Ende der Wahlperiode den ÖPNV hinsichtlich Nutzung und Bedarf zu evaluieren (Drs. 7/3972). Zur weiteren Beratung wurde der Antrag in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Doreen Hildebrandt (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) beginnt sie wie folgt: „…Im Mai 2018 stand ich hier und versuchte Ihnen zu erklären, wie wichtig ein Azubiticket zum nächsten Schuljahres- und Ausbildungsjahresbeginn wäre. Im August 2018 hat das neue Ausbildungsjahr begonnen und wir reden im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr immer noch darüber und stellen fest, dass das Land dort auf der Stelle tritt. Selbst der erste, kleine Schritt, die bestehende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Auszubildende zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung sowie zu Fahrtkosten aus Anlass des Besuchs einer auswärtigen Berufsschule“ für alle Auszubildenden zu öffnen, ist noch immer nicht getan. Und selbst wenn es Bildungsministerium und das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr zum nächsten Ausbildungsjahresbeginn im August 2019 schaffen sollten – im Haushalt ist ja immerhin ein kleiner Mehrbetrag eingestellt – ist das noch lange kein landesweites Azubiticket. Natürlich war uns allen klar, dass nach der Willensbekundung im Plenum eine Menge Arbeit durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, das Bildungsministerium und besonders die Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt zu leisten ist, um das Azubiticket auf den Weg zu bringen. Aber mittlerweile stellt sich die Frage, ob die Landesregierung das Azubiticket nicht einführen will oder schlicht und einfach nicht fähig ist. Selbst die SPD-Fraktion hat als Ergebnis ihrer Klausur veröffentlicht, dass sie mit dem Tempo der Umsetzung unzufrieden ist. Darum stellen wir heute den Antrag …“

Befragung der Landesregierung / Kleine Anfragen zur Fragestunde

Der Ältestenrat hat in seiner 26. Sitzung am 17. Mai 2018 einen Erprobungsbeschluss zur Befragung der Landesregierung in der Fragestunde der Plenarsitzung verabschiedet (Drs. 7/2896), der nun zum 8. Mal zur Anwendung gelangte. Einziges Thema war die Schieflage der NORD/LB ein. Die Antworten der Landesregierung sind den entsprechenden Videoaufzeichnungen sowie den Plenarprotokollen des Landtages zu entnehmen, sobald diese vorliegen.

Kleine Anfragen zur Fragestunde (Drs. 7/3994) richteten 11 Abgeordnete an die Landesregierung. Unter ihnen war Stefan Gebhardt (MdL), der sich mit Blick auf das „IMPULS-Festival für Neue Musik in Sachsen-Anhalt“ nach der Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Impuls braucht neue Impulse“ (Drs. 7/2598) erkundigte. Kerstin Eisenreich (MdL) fragte die Landesregierung, wie viele und welche der vorliegenden Vorschläge und Handlungsoptionen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ die vorherige und die jetzige Landesregierung in den letzten fünf Jahren angestoßen bzw. umgesetzt haben. Dazu wollte sie wissen, mit welcher Begründung die Priorisierung dieser Maßnahmen erfolgte. Kristin Heiß (MdL) rückte die Änderung des IT-Staatsvertrages in den Mittelpunkt ihrer Fragen. Dabei interessierte sie insbesondere, welche Gründe gegen eine frühere Unterrichtung des Landtages samt Auflistung der Mehrkosten sprachen und wie hoch die zusätzlichen Mehrkosten für das Land Sachsen-Anhalt sind.

NORD/LB: Transparenz schaffen. Steuerzahler schützen

Die Fraktion DIE LINKE legte zur Beratung des 3. Tagesordnungspunktes einen Alternativantrag (Drs. 7/4021) vor, von dem lediglich der fünfte Punkt in folgender Fassung beschlossen wurde: „Die Landesregierung wird aufgefordert, künftig den Landesanteil an der NORD/LB zu reduzieren und mittelfristig an andere öffentlich-rechtliche Anteilseigner zu übertragen. Alle Pläne zur Sanierung der Bank und Herauslösung der Investitionsbank aus der NORD/LB müssen dem Parlament so früh wie möglich samt Risikobewertung vorgelegt werden.“

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Swen Knöchel (MdL). Im Transkript seiner Rede (es gilt das gesprochene Wort) erläutert er eingangs: „…Als nach der Bankenkrise das Casino schloss, wurden die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes für die Zockerei zur Kasse gebeten. Ein großzügiger Rettungsschirm von 200 Milliarden € wurde aufgespannt. Bis jetzt mussten die Steuerzahlerinnen 68 Milliarden € für die Verluste aus Risikogeschäften aufbringen. Zu Recht fragen sich die Bürgerinnen und Bürger, warum Banken wichtiger sind als sie. Jetzt geht es um die NordLB. 3,5 Milliarden € sind notwendig, um Verluste aus faulen Schiffskrediten auszugleichen. 200 Millionen € sollen die Bürger unseres Landes zahlen - 200 Millionen € von einem Land, in dem es an allen Ecken und Enden fehlt. Es fehlt an notwendigen Krankenhausinvestitionen genauso, wie es an Lehrern fehlt. Das alles aus einem Landeshaushalt, bei dessen Verabschiedung sich die Koalition zuletzt um jede Försterstelle gestritten hat. Anders, als es die Regierungsfraktionen suggerieren, sind die 3,5 Milliarden € nicht vom Himmel gefallen. Über die Probleme der NordLB spricht dieses Haus seit fast zehn Jahren. Doch der Reihe nach. Die in Rede stehenden Schiffskredite sind von der NordLB und ihrer vormaligen Tochter, der Bremer Landesbank, vor allem in der Zeit vor der Finanzkrise offensichtlich zu leichtfertig und für Schiffe vergeben worden, die der Markt nicht brauchte. Der Nutzen dieser Kredite lag in Niedersachsen. Die Übernahme der Bremer Landesbank und der Rekordverlust des Jahres 2016 legte die Wunde offen: Die NordLB verfügt nicht über das notwendige Kernkapital. Die NordLB gehört als öffentliche Bank zur dritten Säule des deutschen Bankensystems. Gemeinsam mit den Sparkassen soll sie im Rahmen der Daseinsvorsorge Bankdienstleistungen erbringen, die regionalen Märkte mit Krediten versorgen und das Fördergeschäft der Länder unterstützen. DIE LINKE steht zu diesem Auftrag. Sie hält öffentliche Banken für das Funktionieren unserer Wirtschaft für zwingend notwendig. …“

Bodenspekulationen stoppen - Agrarstruktur sichern

Mit ihrem Antrag (Drs. 7/3973) thematisiert die Fraktion DIE LINKE das Problem, dass seit Jahren ein erheblicher Preisauftrieb für Agrarflächen zu beobachten ist, insbesondere in den östlichen Bundesländern. Damit ist eine Verdrängungstendenz regionaler Landwirte zugunsten von nichtlandwirtschaftlichen Investoren verbunden, die das Land oftmals zu Spekulationszwecken erwerben. Mit dem Antrag schlägt sie vor, zukünftig die Genehmigung zum Verkauf oder Verpachten zu untersagen, wenn der Preis für Kauf oder Pacht für landwirtschaftliche Flächen um mehr als 10 Prozent über dem ortsüblichen Preis liegt. Der Antrag sowie der Antrag „Bodenspekulationen grundlegend und effektiv verhindern“ (Drs. 7/4030) wurden zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kerstin Eisenreich (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) erläutert sie u.a.: „…Anhand der Zahlen der Landverkäufe der Bodenverwertungs- und Verwaltungs-GmbH (BVVG) wird die Preisentwicklung der letzten Jahre in Sachsen-Anhalt deutlich: Von 2010 bis 2015 sind die Preise für landwirtschaftliche Nutzflächen um 80 % gestiegen und lagen 2017 bei ca. 22.500 Euro je Hektar. Damit Landwirtinnen und Landwirte wirtschaftlich arbeiten, müssten die Preise bei ca. 11.000 bis 12.000 Euro je Hektar liegen. Das heißt, mit der aktuellen Preissituation würde sich der Kauf von landwirtschaftlicher Nutzfläche in 150 Jahren amortisieren. Das ist absurd. Die Ursachen sind hinlänglich bekannt: Seit Jahren gilt der Verkauf von Boden als lukratives Geschäftsfeld. Dabei erzielen nicht landwirtschaftliche Geldgeber und Investoren Erlöse und Rendite aus dessen Verpachtung. Durch die Praxis des Höchstgebotsverfahrens bei der Privatisierung von Boden durch die BVVG gelangt der Boden in die Hände von finanzstarken Käufern, die mit der Landwirtschaft nichts zu tun und auch kein Interesse an der landwirtschaftlichen Nutzung des von ihnen erworbenen Landes haben. Es geht ihnen auch nicht um den Erhalt des Bodens und seiner Fruchtbarkeit und schon gar nicht um regionale Entwicklung und Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Ihr eigentliches Interesse ist es, mit der Verpachtung Geld zu verdienen. …“

Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz

In erster Lesung wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 7/2795) im Mai 2018 und zur Befassung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (federführend) sowie in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration, für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Gleichstellung und für Finanzen (mitberatend) überwiesen. Mit der Annahme der jetzt vorgelegten Beschlussempfehlung (Drs. 7/3949) wurde das Gesetz, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, verabschiedet. Mit ihm werden die landesbehördlichen Zuständigkeiten für den Vollzug des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) geregelt. Das Landesverwaltungsamt agiert u.a. als einheitlicher Ansprechpartner im Land und als Aufsicht gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städte, die sachlich und örtlich die behördlichen Aufgaben zum Vollzug des Gesetzes wahrzunehmen haben.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Eva von Angern (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) führt sie dazu u.a. aus: „…Und damit komme ich sogleich zu einem wesentlichen Kritikpunkt meiner Fraktion am vorliegenden Gesetz: Die Gebührentatbestände: Es ist gut, dass wir den Rahmen der Gebührentatbestände gesenkt haben. Besser wäre es aber gewesen, den Brandenburger Weg zu gehen.  Dort entstehen für die Prostituierten keine Kosten. Das ist gut so. Sämtliche Aufwendungen der Kommunen werden durch das Land getragen. Ein mutiger, ein guter Schritt. Es mag denklogisch klingen, wenn insbesondere die Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte nicht nur nicht gesenkt worden, sondern mit 500,00 bis 3.000,00 Euro besonders hoch sind. Man will die Zuhälter zur Kasse bitten. Doch denklogisch bzw. erfahrungsgemäß ist eben auch, dass diese Summe nicht von den Betreibern der Prostitutionsstätte, sondern von den Prostituierten getragen werden wird. Dies gilt auch für die weiteren Gebühren dieser Art. Auch dies war ein wesentlicher Kritikpunkt der Teilnehmenden des Fachgespräches.  Mit dieser Kritik ist ganz klar die Sorge verbunden, dass Prostituierte in die Illegalität gedrängt werden. Daran dürfen wir alle kein Interesse haben. Das widerspricht dem Grundgedanken des Prostituiertenschutzgesetzes. …“

Besserer Tierschutz ist möglich

Der Antrag „Amtliche Tierschutzkontrollen in der Nutztierhaltung effektiv, vergleichbar und transparent durchführen“ (Drs. 7/3966) und der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE „Besserer Tierschutz ist möglich“ (Drs. 7/4017) wurden zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kerstin Eisenreich (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) beginnt sie wie folgt: „…Der vorliegende Antrag titelt „Amtliche Tierschutzkontrollen in der Nutztierhaltung effektiv, vergleichbar und transparent durchführen“. Wer will das eigentlich nicht? Und sicher sind häufige Kontrollen sinnvoll, um Probleme schneller aufzudecken und zu korrigieren. Aber als kommunale Mandatsträgerin sehe ich das Problem, dass wir auch bei Amtstierärztinnen und -tierärzten ein Fachkräfteproblem haben. Und insgesamt sind die Rahmenbedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit denkbar schlecht. Letztendlich stehen sie zwischen allen Fronten. Da sind einerseits die Tierhalterinnen und Tierhalten, die selbst nicht anständig bezahlt werden und denen daher das Geld für besseren Tierschutz fehlt. Gesetzgeber und Staatsanwaltschaft oder Richterschaft sollten eigentlich an der Seite der Kontrollierenden stehen, aber da stehen sie oft allein. Zugleich nimmt auch das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher für besseren Tierschutz zu. Deshalb wollen wir mit unserem Alternativantrag bessere Rahmenbedingungen für die Durchsetzung des Tierschutzes schaffen. So könnte mit einer Ombudsstelle für notleidende Kleinstbetriebe eine Anlaufstelle für diese geschaffen werden, wo sie Beratung über gesetzliche Regelungen, Mindestanforderungen, Haltungsbedingungen, über artgerechte Haltung und das Vorgehen bei mutmaßlichen Verstößen sowie richtige Ansprechpartner erhalten. [Gleichzeitig können dort entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen sowie die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen angesiedelt sein.] Das sind nur einige Beispiele. In Österreich wurden solche Ombudspersonen 2005 eingeführt. Sie verfügen über weitreichende Kompetenzen und dieses System hat sich bewährt. …“