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Kommunalpolitisch relevante Themen zu den Landtagssitzungen am 30. und 31. August 2018 in Sachsen-Anhalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt kam am 30. und 31. August 2018 zu seiner 25. Sitzungsperiode zusammen. Die kommunalpolitisch relevanten Themen sind dazu in folgender Übersicht zusammengefasst. Alle Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Drucksachen sowie Wortbeiträge der Abgeordneten kann man in den entsprechenden Videoaufzeichnungen auf der Homepage des Landtages ansehen.

Heimat, starker Staat, gelebter Zusammenhalt

Im Vorfeld der anstehenden Kommunalwahlen 2019 erklärte sich der Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht (CDU) unter der Überschrift „Sachsen-Anhalt: unsere Heimat, starker Staat, gelebter Zusammenhalt“ in einer Regierungserklärung.

Zur Regierungserklärung sprach für die Fraktion DIE LINKE Henriette Quade (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) geht sie u.a. wie folgt auf die Ausführungen des Ministers ein: „ … als wir die Ankündigung der Regierungserklärung bekamen habe ich als erstes gesagt, ‚das kann alles und nichts sein‘. Ehrlich gesagt, bleibe ich auch nachdem wir die Regierungserklärung gehört haben dabei. Denn immer wieder ist die Diskrepanz zwischen Bekenntnissen einerseits und konkretem Handeln andererseits augenfällig: Denn der starke Staat wird als rhetorische Figur, als nahezu heiliger Gral, konservativer Politik und vor allem konservativer Sicherheits- und Ordnungspolitik zwar immer wieder gefordert. Dort wo ein starker Staat aber konkret erlebbar wäre, wird er oft gar nicht als stark wahrgenommen. Um kein Missverständnis zu erzeugen: Es ist kein Geheimnis dass sich konservatives und linkes Staatsverständnis grundlegend unterscheiden. Wir wollen einen Staat der seine Stärke darin zeigt, für soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Wir wollen einen Staat, der seine Stärke in Solidarität und sozialer Gerechtigkeit zeigt. Einen Staat, der seine Stärke in guter Arbeit, guter Bildung und einer gerechten Vermögensverteilung zeigt. Einen Staat, der Kinder- und Altersarmut wirksam bekämpft. Einen Staat, der jedem Menschen eine faire Chance im Leben gibt.“ … „Und auch wenn wir uns die reale Situation der Gemeinden und Kommunen anschauen, sind die oft gehörten Bekenntnisse zur kommunalen Familie, zur wichtigen Rolle von Gemeinden als Lebensort und zur Wertschätzung, die sie verdienen und das tägliche Erleben weit auseinander. Sich hier hinzustellen und salbungsvolle Worte zu finden ist das eine. Aber wer ist denn für die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen über Jahre hinweg verantwortlich? Das sind auch sie Herr Minister denn auch sie haben genau diesen Kurs über Jahre hinweg getragen. Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalts (SGSA) schätzte in diesem Sommer ein, dass nach vielen Jahren der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen ein erheblicher finanzieller Aufholbedarf besteht, um dem derzeitigen Investitionsrückstand begegnen zu können. (Quelle: Kommunalnachrichten des Städte- und Gemeindebundes Nr. 7 /2018). - Der Landkreis Mansfeld-Südharz geht nach ersten Schätzungen von einem Sanierungsbedarf von 46 Millionen Euro für die Schulen aus. (Quelle: GEW-Zeitung 6/2018) - Für die Kreisstraßen Sachsen-Anhalts bezifferte die Landesregierung 2017 den Investitionsbedarf auf 821 Millionen Euro (Drs. 7/1064). Diese Zahlen zeigen, dass die Regierung das Land auf Verschleiß fährt. …“

Zu dem von Innenminister Holger Stahlknecht am 30.08.2018 veröffentlichten kommunalpolitischen Grundsatzpapier „Sachsen-Anhalt – Heimat mit Zukunft. Stadt und Land als lebenswerte Heimat“ äußert sich die kommunalpolitische Sprecherin Christina Buchheim in einer Pressemitteilung u.a. wie folgt: „… Dabei zeigen sowohl die von der Koalition durchgesetzte Reform des Kommunalverfassungsrechtes als auch die Situation im Ehrenamt, dass Sachsen-Anhalt wichtige Chancen vertan hat, um im Vergleich zu anderen Bundesländern bestehende Defizite zu beseitigen und Boden wieder gut zu machen. Doch vor mehr direkter Demokratie schreckt der Innenminister zurück. Notwendige Verfahrensvereinfachungen beim Bürgerbegehren und den umfassenden Ausbau der Einwohnerversammlung lehnten CDU, SPD und Grüne ab.“ … „Angesichts der seit vielen Jahren andauernden strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen besteht derzeit ein erheblicher Investitionsrückstand. Statt sich mit der Veröffentlichung von Hochglanzbroschüren ein angenehmes Gefühl zu verschaffen, hätte es dem Ansehen von Landesregierung und Koalition gut getan, sich kritisch mit der Situation in Sachsen-Anhalt zu befassen.“

Öffentlichkeit der Wahl und Belange des Datenschutzes in Einklang bringen

In einem Alternativantrag (Drs. 7/3317) forderte die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung auf, in Realisierung des Landtagsbeschlusses „Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Landesebene“ (Drs. 7/2936), dem Landtag unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften für die Landtags- und Kommunalwahlen dergestalt vorzulegen, dass bereits zu den im Jahr 2019 anstehenden Kommunalwahlen anstelle der Wohnanschriften ausschließlich die Wohnorte der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber öffentlich bekannt gemacht werden.

Christina Buchheim (MdL) unterstrich, dass es das zentrale Ziel der Fraktion DIE LINKE ist, einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl und den Belangen des Datenschutzes zu erreichen. Bezogen auf den AfD-Antrag (Drs. 7/3275) machte sie zugleich deutlich, dass ihre Fraktion keinen Änderungsbedarf in § 18 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung sieht, da bereits § 18 Abs. 2 Satz des Kommunalwahlgesetzes bestimmt, dass lediglich der Wahlberechtigte selbst das Recht hat, vor der Wahl Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.

Der Landtag beschloss den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE mit folgenden Ergänzungen:

a)      Bei Gemeinderatswahlen sollen anstelle der Wohnanschriften ausschließlich die Ortschaften / Ortsteile öffentlich bekannt gemacht werden, in der die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber ihren Hauptwohnsitz haben.

b)      Aufgrund des begrenzten Zeitrahmens wird die Landregierung gebeten, rechtzeitig vor den Landtagssitzungen im September 2018 den Fraktionen einen entsprechenden Formulierungsvorschlag zur Änderung der wahlrechtlicher Vorschriften vorzulegen.

Fördermittel für „Miteinander e. V.“

Die Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage war das Thema einer Aussprache im Landtag. Dabei unterstrich die Fraktion DIE LINKE, dass sie an der Seite des Vereins Miteinander e.V. steht, der sich für eine offene, plurale und demokratische Gesellschaft in Sachsen-Anhalt einsetzt und eine wichtige Bildungs- und Aufklärungsarbeit gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus leistet.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Henriette Quade (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) führt sie u.a. aus: „…Mit viel Tamtam trug die AfD den altbekannten Popanz von angeblich verletzten Neutralitätspflichten, von angeblich unzulässiger Beschäftigung mit der AfD und der Notwendigkeit, diesem Verein die Förderung zu entziehen. Ich habe nicht vor, mich en Detail mit den Fragen und Antworten der Großen Anfrage auseinanderzusetzen. Und ich tue dies nicht, weil für die politische Debatte, die hier zu führen ist, die Fragen und Antworten völlig egal sind. Auch das ist eine Parallele zur Debatte vor der Sommerpause: Die AfD beruft sich zwar auf Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, ignoriert aber, dass es eben nicht belegt, dass Vereine die öffentliche Förderung erhalten, sich nicht mit dem Rechtsradikalismus der AfD beschäftigen dürfen. Genauso machen sie es mit der großen Anfrage: es gibt schlichtweg keinen Hinweis auf eine falsche Verwendung von Fördergeldern, die Antworten in der Großen Anfrage sind eindeutig, dennoch behauptet die AfD das Gegenteil. Die Wahrheit ist doch: Sie ziehen aus allen Gutachten, Aufstellungen und Antworten die sie bekommen sowieso nur das, was sie wollen, was in ihre politische Agenda passt und diese politische Agenda ist kreuzgefährlich. Denn ja, diese AfD will ein radikal anderes Deutschland und zwar eines, das am Ende keine freiheitliche Republik mehr wäre. Das zeigt sich bei ihren Demonstrationen, das zeigt sich daran, wen sie als politische Verbündete begreifen, das zeigt sich wenn AfD-Bundestagsabgeordnete Lynchjustiz fordern und die Jagd von Hooligans und Neonazis auf MigrantInnen in Chemnitz als Protest verkaufen wollen, das zeigt sich an ihrem Vokabular, es zeigt sich wo immer die AfD in Erscheinung tritt. Mehr als deutlich wurde das auch bei der Pressekonferenz den die AfD zur großen Anfrage durchführte: Es ist nicht zu übersehen, dass die Kampagne gegen Miteinander nur den Auftakt bilden soll, um gegen in den Augen der AfD missliebige Vereine vorzugehen. Unverhohlen machte die Fraktion deutlich: ‚das geht hin bis zu den Gewerkschaften‘. Genau diese unverhohlene Klarheit in den Angriffen müsste es eigentlich auch für die Landesregierung leicht machen, zu bestimmen, welchen Standpunkt und welche Aufgabe sie in einer solchen Situation hat. Doch wir erleben einen Innenminister, der nicht nur offenbar keine Ahnung von den eigenen Förderrichtlinien seiner Landesregierung hat, sondern vielmehr, auf die Rechtsausleger in seiner eigenen Partei schielend, den fraktionsinternen Wahlkampf zu eröffnen scheint.“

Situation der Feuerwehren / Leistungsfähigkeit der Feuerwehren dauerhaft sichern

Mit einer Großen Anfrage zur „Situation der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt“ wandte sich die Fraktion DIE LINKE im April an die Landesregierung, deren Antwort (Drs. 7/3111) jetzt Gegenstand einer Aussprache im Landtag wurde.

In Auswertung der Ergebnisse legte die Fraktion DIE LINKE einen Antrag zur Beschlussfassung (Drs. 7/3272) vor, u.a. die Zuweisungen des Landes zur Förderung kommunaler Investitionen in den Brandschutz ab dem Haushaltsjahr 2019 zu erhöhen. Durch Zuschüsse soll die Anschaffung moderner Funkgeräte sowie zeitgemäßer Ausstattung, Ausrüstung und Technik derart unterstützt werden, dass notwendige Investitionen in allen Kommunen realisiert werden können. Zugleich soll das Land in allen Mittelzentren und in allen Mittelzentren mit oberzentralen Teilfunktionen jeweils eine hauptamtliche Kraft in Vollzeit (Entgeltgruppe 9c TVöD) bei den Freiwilligen Feuerwehren fördern, um die personellen Ressourcen für den Schutzes der Bürger*innen vor Brandgefahren, der Brandbekämpfung und der Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen auszubauen. Daneben soll die personelle Situation am Institut für Brand- und Katastrophenschutz (IBK) Heyrothsberge verbessert werden, um den absehbar hohen Aus- und Fortbildungsbedarf im Land gerecht zu werden. In namentlicher Abstimmung lehnten die Vertreter*innen von CDU, SPD und Grüne den Antrag ab. Ein weiterer Antrag (Drs. 7/3276) wurde ebenfalls abgelehnt. Beschlossen wurden dagegen zwei Alternativanträge der Koalitionsfraktionen (Drs. 7/3309 und Drs. 7/3310), in denen suggeriert, das die Landesregierung auf dem richtigen Wege sei und es keinen Handlungsbedarf gebe.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Katja Bahlmann (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) beginnt sie wie folgt: „…Ich danke ganz persönlich und im Namen meiner Fraktion allen Einsatzkräften der Feuerwehren in unserem Land recht herzlich für ihr ungebrochenes Engagement und ihre Einsatzbereitschaft in den letzten Wochen und Monaten. Mein Dank gilt ihren Familien, die auf das Zusammensein mit ihren Lieben verzichten mussten. Mein Dank gilt allen Arbeitgebern, die in dieser Zeit ihre Arbeitskräfte für den aktiven Einsatzdienst entbehrt haben und den vielen Menschen im Hintergrund - den Verwaltungen und Rettungsleitstellen, die diese hohe Einsatzrate zu koordinieren hatten. Dieser Sommer 2018 hat sehr viel von unseren Einsatzkräften abverlangt und sie teilweise an den Rand ihrer Kräfte gebracht, dafür kann man nicht genug DANKE sagen. Warum hat die Fraktion DIE LINKE die Große Anfrage zur Situation der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt gestellt? Unser Credo ist es, etwas in der Gesellschaft zu verändern - zu verbessern, wo Verbesserung notwendig ist. …“
 

Bibliotheken in Sachsen-Anhalt / Änderung des Bibliotheksgesetzes

Die Aussprache zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Bibliotheken in Sachsen-Anhalt“ (Drs. 7/3064 neu) verband die Fraktion DIE LINKE mit der Vorlage eines Gesetzentwurf zur Änderung des Bibliotheksgesetzes (Drs. 7/3271), der nach erster Lesung in den Ausschuss für Bildung und Kultur (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen wurde.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Stefan Gebhardt (MdL). In seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) beginnt er wie folgt: „… Aus der Großen Anfrage zu den öffentlichen Bibliotheken zeigt sich eine deutliche Tendenz: die Anzahl öffentlicher Bibliotheken hat in den vergangenen Jahren dramatisch abgenommen. Waren es im Jahr 1991 noch 689 in Sachsen-Anhalt so sind es im Jahr 2017 nur noch 182 kommunale Bibliotheken. Das entspricht einem Rückgang von ca. 75%. Und diese Zahl klingt schon auf den ersten Blick dramatisch. An dieser Stelle ist es notwendig zwischen hauptamtlich geleiteten (also 73 der 182) und neben- bzw. ehrenamtlich geführten Bibliotheken zu unterscheiden. Bei den hauptamtlich geführten Bibliothekseinrichtungen sind es nämlich von den 182 nur noch ganze 73. Also: Betrachtet man nur die Anzahl der öffentlichen und hauptamtlich geführten Bibliotheken, ist der Rückgang bzw. das Schrumpfen des Bibliotheksnetzes besorgniserregend. Und wir als LINKE denken, dass es an der Zeit ist, hier gegenzusteuern! …“

Landwirtschaft in Not - Ernteverluste bedrohen zahlreiche Betriebe

Die Dürre im Sommer 2018 führt(e) nicht nur zu hohen Ernteausfällen, sondern auch zu Versorgungsengpässen und Futterknappheit. Neben Ertragseinbußen entstehen in der Landwirtschaft derzeit hohe Kosten für notwendige Futterzukäufe und für erforderliche Investitionen in Saatgut. Mit einem Antrag (Drs. 7/3270) spricht die Fraktion DIE LINKE zunächst für eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe aus, um die Liquiditätslage in diesem Bereich kurzfristig zu verbessern. Daneben setzt sie sich für eine landesseitige Unterstützung der Landwirtschaft ein, um Änderungen und Anpassungen bei den Anbaumethoden und Kulturen dahingehend zu ermöglichen, einen schonenden Umgang mit den Böden sowie die Erfüllung von Vorgaben zur Biodiversität sowie des Natur- und Umweltschutzes zu gewährleisten. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde im Verbund mit dem Antrag auf eine Aktuelle Debatte (Drs. 7/3281) sowie einem Änderungsantrag (Drs. 7/3313) behandelt, der die Einbeziehung der Forstwirtschaft einfordert. Beide Anträge wurden in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kerstin Eisenreich (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) ist u.a. zu lesen: „… Stürme, Hochwasser, Hagel, Dürre – Land- und Forstwirtschaft sind vom Wetter abhängig und haben mit dessen extremen Ausprägungen und den wirtschaftlichen Folgen durch Ernteeinbußen zu kämpfen. Das ist keine neue Erkenntnis. Allerdings nehmen diese Ereignisse zu. Und die Ernteausfälle in Folge der langanhaltenden Dürre und Hitze in diesem Jahr spitzen die Situation der Landwirtschaftsbetriebe derart zu, dass viele in ihrer Existenz bedroht sind. Sie haben kaum Einnahmen, keine Pufferkapazität und müssen zugleich hohe finanzielle Forderungen bedienen. Seit Jahren steigende Pachten und Kaufpreise belasten die Landwirtschaftsbetriebe. Hinzu kommen die Vorbereitungen zur Aussaat für das kommende Jahr, um den Betrieb zu sichern, bzw. Greeningmaßnahmen. Aber dafür sind Investitionen in Saatgut notwendig und sie müssen in Vorleistung gehen. Tierhalterinnen und -halter können ihre Tiere nicht mit eigenem Futter versorgen und müssen zukaufen. Wie der Markt diese Situation regelt, ist klar: Die Preise schießen in die Höhe. Die Folge: Tiere werden verkauft oder notgeschlachtet. Daher ist eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe zwingend erforderlich, aber sie ist – und dessen sind wir uns bewusst – kein Allheilmittel. Mit der Anerkennung der diesjährigen Situation als „Witterungsereignis von nationalem Ausmaß“ durch die Bundeslandwirtschaftsministerin ist hier ein erster Schritt getan. Jetzt muss eine rasche Umsetzung erfolgen. …“

Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Wassergesetzes

Ohne Debatte erfuhr ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (Drs. 7/2978) breite Ablehnung, nachdem er aufgrund schwerwiegender fachlicher und inhaltlicher Mängel im Juni in keinen Ausschuss überwiesen wurde. Kerstin Eisenreich (MdL) erklärt dazu: „Abwegige und völlig undurchdachte Lösungen zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Wassergesetzes wie sie durch die AfD vorschlagen werden, helfen nicht weiter, vielmehr sorgen sie vor Ort für Verunsicherung. Da wird einerseits massiv in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen, indem die Landesregierung für die Höhe von Abwassergebühren auf dem Verordnungswege eine Höchstgebühr festlegen soll, die vollkommen willkürlich der jeweils höchsten Gebühr der drei kreisfreien Städte entsprechen soll. Eine wirklich sinnvolle Begründung dafür sucht man vergebens. Andererseits will die AfD die Kommunen mit noch mehr Vorgaben und Bürokratie belasten und zugleich Umweltstandards verschlechtern. Diese Fraktion scheint vollkommen zu vergessen, dass wir nicht nur den Bürger*innen verpflichtet sind, sondern auch den verschiedenen Ebenen, insbesondere der kommunalen, und auch für die Umwelt ein hohes Maß an Verantwortung tragen. Der AfD-Gesetzentwurf schweigt sich darüber aus, welche finanziellen Folgen die gemachten Vorschläge tatsächlich für Kommunen und Aufgabenträger haben. Er verrät auch nicht, wie bei allen Obergrenzen für Gebühren die Investitionsfähigkeit der Kommunen und Verbände aufrechterhalten werden soll. Schließlich liegt es auch und gerade im Interesse er Bürger*innen, dass nicht nur diese Gebühren entsprechend ihrer eigenen Wirtschaftskraft berechnet sondern in Straßen sowie Wasser- und Abwasseranlagen investiert wird und diese instand gehalten werden. Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass sich jegliches Stückwerk in diesem Bereich verbietet. Vielmehr bedarf es sorgfältiger Abwägungen der rechtlichen, materiellen und finanziellen Folgen sowie nachhaltiger Lösungen für alle Seiten. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem nicht gerecht, deshalb lehnen wir ihn ab.“

Enercon-Beschäftigte im Arbeitskampf nicht alleine lassen

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/3282) befasste sich der Landtag in einer Aktuellen Debatte mit dem Thema. Laut Medienberichten streicht der Windanlagenbauer Enercon deutschlandweit über 800 Stellen. Am Standort Magdeburg sollen bei der Enercon-Tochterfirma WEC Turmbau GmbH 132 Beschäftigte entlassen werden. Der Konzern weigert sich, Verhandlungen mit der Gewerkschaft IG-Metall zu führen, mit der Begründung, dass es sich bei den betroffenen Unternehmen nur um Zulieferer handele. Mit diesem Konstrukt sollen die Rechte der Beschäftigten ausgehöhlt und diese schlechter gestellt werden. Die betroffenen Mitarbeiter*innen und zuständigen Gewerkschaften brauchen Unterstützung, die die antragstellende Fraktion mit der aktuellen Debatte auch von der Landesregierung erreichen will.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Andreas Höppner (MdL). In seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) führt er u.a. wie folgt aus: „ … Enercon war bereits mehrfach Thema im Landtag von Sachsen-Anhalt und das leider immer wieder aufgrund negativer Umstände bzw. Vorkommnisse. Ich erinnere an der Stelle an die Debatte um die gezielte Bekämpfung bzw. Verhinderung von betrieblicher Mitbestimmung bzw. Entlassung von engagierten Betriebsräten bzw. Gewerkschaftern. Insbesondere erinnere ich an den versuchten Rausschmiss des Betriebsrates Nils-Holger Böttger, der nur mithilfe des Arbeitsgerichts und viel Solidarität seinen Arbeitsplatz verteidigen konnte. Im August 2017 geriet Enercon auch wegen Sozialversicherungsbetrug ins Visier der Magdeburger Staatsanwaltschaft und jetzt steht Enercon wieder in den Negativschlagzeilen. Das 1984 gegründete Unternehmen, das heute mit weltweit rund 14.000 Mitarbeitern international zu den fünf größten WEA-Produzenten zählt, will in Deutschland mehr als 830 Arbeitsplätze abbauen. Dies betrifft die Belegschaften der exklusiv für Enercon produzierenden Zuliefer- bzw. Tochterfirmen. Der Großteil der Jobs soll dabei in Niedersachsen wegfallen. Nach der Enercon-eigenen Rotorblattfertigung Magdeburg mit 140 Beschäftigten sollen jetzt auch beim Magdeburger Zulieferer WEC-Turmbau GmbH 132 Beschäftigte entlassen werden. Man geht aber davon aus, dass es wohl nicht das Ende der Fahnenstange ist. Die IG Metall befürchtet sogar, das es um bis zu 2000 Arbeitsplätze in Deutschland geht, die direkt oder auch indirekt gefährdet sind. Enercon will sich nach eigener Auskunft stärker auf internationale Märkte ausrichten. Nachdem der deutsche Markt scheinbar weitgehend abgegrast und die Subventionen abgegriffen sind, heißt es also ab ins Ausland. Bisher hat sich Enercon Gesprächen mit Beschäftigten, Gewerkschaften, Politik usw. komplett verweigert aber als man wieder Fördermittel abgreifen konnte, war man zur Stelle und zeigte sich gern mit dem Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Enak Ferlemann (CDU), in Aurich. Dies aber auch nur, weil er einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 430.000 Euro überreichte. Enercon verweigert sich bis jetzt selbst über den Stellenabbau zu verhandeln bzw. überhaupt erst mal zu reden. Laut Aussagen in den Medien fühle sich Enercon weder für die Kündigungen noch für Abfindungen oder einen Sozialplan zuständig. Ich finde mit dieser Einstellung verhöhnt Enercon alle Beschäftigte die letztendlich das Unternehmen mit aufgebaut und getragen haben. …“

Änderung des Aufnahmegesetzes

Die Landesregierung legte einen Gesetzentwurf (Drs. 7/3269) vor, nachdem zukünftig Ausländerinnen und Ausländer abweichend von § 47 Abs. 1 des Asylgesetzes verpflichtet sein sollen, bis zur Entscheidung des zuständigen Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung, längstens jedoch für 18 Monate, zu wohnen. Dieser wurde gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung, für Arbeit, Soziales und Integration und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Für die Fraktion DIE LINKE begründete Henriette Quade (MdL) die Ablehnung, weil mit den darin vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sich die Aufnahmesituation für Geflüchtete verschlechtern würde. Sie prognostiziert in ihrer Rede insbesondere drei negative Folgen: Desintegration, Isolation und Konfliktproduktion. Desintegration, weil sich alle Angebote, die der Vorbereitung auf ein Leben in Deutschland dienen, wie Sprachkurse, Qualifikationen und Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt, verzögern, wenn sie denn überhaupt noch stattfinden. Isolation, weil der Kontakt zur einheimischen Bevölkerung, zu Willkommens- und Unterstützungsstrukturen, zu Ärztinnen und Ärzten, zu Beratungsstrukturen, zu Psychologinnen und zu Psychologen, zu Anwältinnen und Anwälten für diese Zeit zum Teil völlig verhindert und zum Teil massiv erschwert wird. Konfliktproduktion, weil doch völlig klar ist, dass viele Menschen in Zwangsverhältnissen, auf engem Raum, ohne sinnvolle Beschäftigung perspektivlos und unter Angst, nämlich der Angst vor Abschiebung, natürlich Konflikte hervorbringen.“

Weidetierprämie jetzt auf den Weg bringen

Beschlossen wurde zum Thema der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/3308), der die Landesregierung u.a. auffordert,

· den Erhalt und die Pflege einer vielfältigen artenreichen Kulturlandschaft sowie den Hochwasser- und Umweltschutz stärker als gesellschaftliche Aufgabe anzuerkennen.

· in Sachsen-Anhalt die nutztiergebundene Biotop-, Landschafts- und Deichpflege als besondere Leistungen zu entlohnen. Tierhalter*innen, die mit ihren Tieren Landschaftspflege leisten, sollen ab dem kommenden Jahr eine jährliche Prämie in Höhe von 25 € für jedes Muttertier erhalten.

· eine Mutterkuhprämie wieder einzuführen,

· den Herdenschutz insbesondere gegen Wolfsangriffe dauerhaft zu fördern.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kerstin Eisenreich (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) führt sie aus: „…Die Situation von Schäferinnen und Schäfern, aber auch Ziegenhalterinnen und -haltern ist prekär und sie spitzt sich weiter zu. Niedrige Einkommen bei schwerer Arbeit sowie geringe Vergütung und Wahrnehmung der Leistungen für die Gesellschaft führen dazu, dass immer weniger junge Menschen bereit sind und es sich überhaupt leisten können, diesen spannenden und wichtigen Beruf zu erlernen und auszuüben. Eine ähnliche Situation durchleben die Halterinnen und Halter von Mutterkühen mit Weidehaltung. Hinzu kommen neue Herausforderungen des Herdenschutzes vor Wolfsangriffen. Und gerade gegenwärtig leiden sie alle unter den Folgen der diesjährigen Dürreperiode. Mit der Weidetierhaltung werden Kulturlandschaften gepflegt, Landschaftspflege und Grünlanderhalt betrieben, für Artenvielfalt und Klimaschutz gesorgt, Deiche erhalten. Dadurch bekämpfen sie auch invasive Arten und sie versorgen uns, die Verbraucherinnen und Verbraucher, mit hochwertigen Produkten. Ihr Beitrag zur regionalen landwirtschaftlichen Wertschöpfung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, um es auf den Punkt zu bringen: Es ist eine unverzichtbare Arbeit für die Gesellschaft. …“

Bericht des Petitionsausschusses

Als Vorsitzende stellte Christina Buchheim (MdL, Fraktion DIE LINKE) den Bericht des Petitionsausschusses für den Zeitraum vom 1. Dezember 2016 bis 30. November 2017 vor (Drs. 7/3278), den der Landtag zur Kenntnis genommen hat. In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) erläutert sie u.a.: „… als Neuling im Landtag wurde ich mit dem Vorsitz des Petitionsausschusses betraut, eine verantwortungsvolle und sehr arbeitsaufwendige Funktion. Täglich gehen neue Bürgeranliegen ein und gibt es Schriftverkehr zu laufenden Petitionen. Hier erlebt man unmittelbar die Stimmung der Bevölkerung. Viel zu oft sind die Bürgerinnen und Bürger mit den Entscheidungen des Ausschusses unzufrieden. Dies führt zu Frust und vielen Beschwerden bis hin zu Beschimpfungen. In vielen Fällen wurden die Petitionen wieder aufgenommen und wiederholt beraten. Aber auch wir im Ausschuss mussten erkennen, dass wir trotz aller Bemühungen nicht helfen konnten, so etwa bei Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen oder wenn es um die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen geht – aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Gerichte ist dies den Gerichten selbst vorbehalten. Nach kurzer Zeit im Amt erfuhr ich von dem hohen Stellenwert des Petitionswesens in Bayern, wo die Beratungen und Entscheidungen grundsätzlich öffentlich durchgeführt werden und damit die Petenten die Möglichkeit haben, sich mündlich in der Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden zu äußern. Ca. 70 Prozent der Petitionen werden je nach sachlicher Zuständigkeit direkt durch die Abgeordneten in den Fachausschüssen behandelt. Mit einer Delegation konnten wir das große Engagement der dortigen Kolleginnen und Kollegen bei der Bearbeitung der Bürgeranliegen verfolgen. Einstimmig stellten wir fest, dass unser Petitionssystem verbesserungswürdig ist. …“

Befragung der Landesregierung / Kleine Anfragen zur Fragestunde

Der Ältestenrat hat in seiner 26. Sitzung am 17. Mai 2018 einen Erprobungsbeschluss zur Befragung der Landesregierung in der Fragestunde der Plenarsitzung verabschiedet (Drs. 7/2896), der zum 2. Mal zur Anwendung gelangte.

Im Rahmen der diesmaligen Befragung der Landesregierung setzte die Fraktion DIE LINKE ihren Schwerpunkt auf die Führungskrise beim Landesschulamt. Als Fraktionsvorsitzender führte Thomas Lippmann (MdL) u.a. dazu aus: „… Bereits vor dem Sommer hat uns die Nachricht erreicht, dass unser Landesschulamt in der Phase der unmittelbaren Vorbereitung auf das neue Schuljahr komplett führungslos sein wird. Nach der fast zwei Jahre zurückliegenden Abberufung des Schulamtsdirektors Herrn Klieme hatte zuletzt im Frühjahr der amtierende Direktor Herr Krampe das Handtuch geworfen. Darüber hinaus steht auch die Abteilungsleiterin für Personalfragen wegen Erkrankung schon seit fast einem Jahr nicht mehr zur Verfügung. Die Führungskrise nach dem unfreiwilligen Abgang von Herrn Klieme sollte zunächst dadurch überbrückt werden, dass die kommissarische Leitung des Amtes einer Abteilungsleiterin aus dem Bildungsministerium übertragen wurde - zusätzlich zu ihren Aufgaben und, wie zu erwarten, ohne spürbare Effekte. Jetzt erfahren wir, dass es Frau Feußner richten soll. Bei allem Respekt vor der Erfahrung und der Leistungsfähigkeit von Frau Feußner, aber über diese Entscheidung sind wir fassungslos. Frau Feußner hat sich sicherlich mit dem ihr eigenen Engagement der neuen Aufgaben im Ministerium angenommen, aber damit hat sie aus unserer Sicht auch alle Hände voll zu tun. …“ Die Antworten der Landesregierung zu dieser Problematik waren dürftig bis nichtssagend (vgl. Transkript des Landtages).

Zur Fragestunde (Drs. 7/3285) richteten10 Abgeordnete ihre Fragen an die Landesregierung:

· Guido Henke (MdL) rückte die Folgen der geplanten Schließung von Reisezentren und Ticket-Automaten der Deutschen Bahn in den Fokus.

· Monika Hohmann (MdL) hinterfragte mit Blick auf das Projekt Winterberg in Schierke die Kosten für das Zielabweichungsverfahren.

· Stefan Gebhardt (MdL) thematisierte die gefährdete Unterrichtsversorgung an der Grundschule in Gröbers.

· Mit einem Gesetzesantrag (Bundesrat Drs. 225/18) regen die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen die Einfügung des Merkmals der sexuellen und geschlechtlichen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz an. Der entsprechende Gesetzesantrag wurde vom Bundesrat in die Ausschüsse für Frauen und Jugend, Innere Angelegenheiten und federführend in den Rechtsausschuss überwiesen und entsprechend beraten. In den Ausschüssen für Frauen und Jugend und im Rechtsauschuss enthielt sich das Land Sachsen-Anhalt bei der Abstimmung, während es den Antrag im Ausschuss für Innere Angelegenheiten ablehnte. Eva von Angern (MdL) will von der Landesregierung wissen, welche Gründe es für die Ablehnung im Ausschuss für Innere Angelegenheiten gibt?

· Thomas Lippmann (MdL) erkundigte sich nach dem Stand der Unterrichtsversorgung in Sachsen-Anhalt zum Beginn des Schuljahres 2018/2019.

Die Antworten der Landesregierung auf alle Anfragen sind den stenografischen Niederschriften des Landtages zu entnehmen, sobald diese vorliegen.