Diese Website verwendet Cookies.
Zum Hauptinhalt springen

Kommunalpolitisch relevante Themen zur Landtagssitzung im Januar 2020

Am 30. und 31. Januar tagte der Landtag von Sachsen-Anhalt. Auch hier gab es wieder Themen auf der Tagesordnung, die von kommunalpolitischer Relevanz sind. Weitere Informationen zu diesen und weiteren Tagesordnungspunkte inklusive Redebeiträgen, Drucksachen und Abstimmungsergebnissen finden Sie - wie gewohnt - auf der Webseite des Landtages zum Nachlesen und Nachhören.

www.landtag.sachsen-anhalt.de/plenarsitzungen/43-sitzungsperiode/

Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2020 

Mit dem Gesetz zur Parlamentsreform wollen die Regierungskoalition zusammen mit unserer Fraktion eine Reihe von Änderungen an der Landesverfassung, dem Wahlgesetz, dem Abgeordnetengesetz und der Geschäftsordnung des Landtages vornehmen, um so zukünftig auf komplexeren und komplizierteren politischen Bedingungen zukünftiger Wahlperioden besser reagieren zu können.

Wichtige Änderungen an unserer Landesverfassung sollen die Aufnahme neuer Staatszielbestimmungen für Klimaschutz, Tierschutz, Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Verpflichtung des Landes und seiner Bürger eine Wiederbelebung und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes nicht zu zulassen, umfassen. Des Weiteren soll eine Stärkung plebiszitärer Elemente vorgenommen werden. So umfasst der Gesetzesentwurf eine Senkung des Quorums zur Unterstützung von Volksbegehren durch Wahlberechtigte von neun auf sieben Prozent sowie eine Vereinfachung der Verfahren zur Einleitung einer Volksinitiative oder eines Volksbegehrens.

Änderungen des Wahlgesetzes sehen im Kern eine Verkleinerung des Landtages von 87 auf 83 Abgeordnete in der 8. Wahlperiode vor.

Die Geschäftsordnung des Landtages soll u.a. dahingehend geändert werden, dass die Ausschüsse des Landtages öffentlich tagen sollen, um so die Transparenz der politischen Arbeit im Landtag zu erhöhen.

Weitere Änderungen umfassen darüber hinaus eine verkürzte Frist zur Bildung einer Landesregierung sowie die Begrenzung der Anzahl von Vizepräsidenten aufzuheben.

Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung in den Ältestenrat überwiesen.

Straßenausbaubeiträge rückwirkend abschaffen 

Im Rahmen der Debatte über einen Antrag der AfD-Fraktion zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen machten wir deutlich, dass wir bereits in der 28. Sitzung des Landtages am 21.11.2018 einen Gesetzesentwurfs zur Schaffung von Rechtsgrundlagen durch Änderungen im Kommunalabgabegesetz und dem Finanzausgleichsgesetz für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 01.01.2019. Unser Gesetzesentwurf ist nach wie vor zur Beratung in den Ausschüssen. Wir betonten darüber hinaus, dass das derzeitige Verhalten der Regierungskoalition und die koalitionsinternen Debatten über einen Stichtag zur Abschaffung nicht hinnehmbar sind und fordern die Koalition auf endlich zu handeln um Sicherheit für die Bürger*innen zu schaffen.

Öffentlich vor privat – Die Krankenhauslandschaft Sachsen-Anhalts kurzfristig retten, langfristig sichern und zukunftsorientiert gestalten! 

Vor dem Hintergrund der jüngsten dramatischen Entwicklungen in der Krankenhauslandschaft Sachsen- Anhalts und dem deutlichen Versagen bestehender Strukturen fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung unter anderem auf, den bestehenden Investitionsstau in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts aufzulösen und im aktuellen Doppelhaushalt eine solide Vorsorge zu treffen, künftig eine bedarfsgerechte Finanzierung der Investitionen sicherzustellen, gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten Lösungen zu finden, um öffentliche Strukturen der Krankenhauslandschaft im Land zu stärken und weitere Privatisierungen zu verhindern, die Krankenhausplanung so fortzuentwickeln, dass sie als verbindliches Steuerinstrument dient und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass für den Betrieb von Krankenhäusern die tarifliche Vergütung der Beschäftigten verpflichtend wird.

In der Debatte zu unserem Antrag haben wir deutlich gemacht, dass die Umstände rund um Ameos und der derzeitige unbefristete Streik der Arbeitnehmer an allen Standorten aufgezeigt hat, dass eine Privatisierung von kommunalen Krankenhäusern ein Fehler der Vergangenheit war, den es dringend zu korrigieren gilt. Denn Gesundheit ist keine Ware und sollte nicht für ein Gewinnmaximierung missbraucht werden. Das Land hat eine Investitionspflicht gegenüber kommunalen Krankenhäusern, doch dieser kommt es mit Blick auf den Haushaltsentwurf des kommenden Doppelhaushaltes nicht nach. Darüber hinaus begrüßen wir, wenn auch nur bedingt, die Übernahme des Burgenlandklinikums durch einen freien Träger, denn die alternative Übernahme durch Ameos wäre katastrophal gewesen. Wir hätten es jedoch sehr begrüßt, wenn das Land die Burgenlandklinik selbst gerettet und in kommunaler Hand gelassen hätte.

Unser Antrag wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.

Entwurf eines Gesetzes über den Digitalfunk der Behörden und den Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Sachsen-Anhalt (DiFuG) 

Das Gesetz dient der Umsetzung des 2007 zwischen Bund und den Ländern geschlossenem Verwaltungsabkommen zum Aufbau eines bundesweiten einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Sicherheitsbehörden, Rettungsdienste und Feuerwehren.

Während das Land die vollständigen Kosten für die Aus- und Umrüstung der Polizei, haben freiwillige Nutzer die Kosten zur Anschaffung neuer Funkgeräte sowie des Anschlusses an das Netz selbst zu tragen. Problematisch sehen wir an dieser Stelle die freiwillige Nutzung, da mit Umstellung des Funknetzes nicht-digitale Funkgeräte nicht an das Notrufsystem angeschlossen werden können. Somit haben die Feuerwehren und Rettungsdienstes eine Umrüstung vorzunehmen und müssten in diesem Fall anfallende Anschaffungs- und Anschlusskosten selbst zu tragen, was zu einer zusätzlichen Belastung der Landkreise und kreisfreien Städte führen könnte.

Vor diesem Hintergrund sehen wir die Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen schwierig, denn das Land entzieht sich seiner finanziellen Verantwortung durch die Argumentation der freiwilligen Nutzung.  Wir fordern eine Entlastung der Kommunen und werden dies bei den Haushaltsberatungen zum Thema machen. Das Innenministerium regelt außerhalb des Gesetzes die Förderung der Anschaffung von Neugeräten, wir werden dies weiter beobachten.

Das Gesetz wurde mit Stimmen der Regierungskoalitionen angenommen. Wir stimmten, aufgrund einer aus unserer Sicht nicht ausreichend dargestellten Finanzierung für Feuerwehren und Rettungsdienst, gegen den Gesetzesentwurf.

Unterstützung der Kommunen durch das Land

Die Entwicklung der kommunalen Haushalte verlief in den vergangenen Jahren ambivalent. Zwar wiesen die Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden in der Summe einen positiven Finanzierungssaldo auf und es konnten in der Gesamtsumme auch die Liquiditätskredite zurückgeführt werden, eine Einzelbetrachtung relativiert dieses Ergebnis jedoch erheblich. Letztlich wird deutlich, dass enorme Schieflagen bei der Binnenverteilung der Finanzausstattung bestehen.

Unser Antrag zielt darauf ab, den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 21.03.2018 „Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock § 17 Finanzausgleichsgesetz“ dahingehend zu überarbeiten, dass künftig auch Landkreise Mittel für Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen erhalten können. Zu dem streben wir mit unserem Antrag eine Neuregelung des Kommunalverfassungsgesetzes, verbunden mit einer Überarbeitung der Verordnungs- und Erlasslage, an, so dass die Regelungen zur Haushaltskonsolidierung zunächst nur das strukturelle Defizit und die in den vergangenen drei Jahren aufgelaufenen Fehlbeträge umfassen sollen. Für Altfehlbeträge sollen gesonderte, langfristig wirkende Regelungen geschaffen werden, die auch Konsolidierungshilfen des Landes und Umschuldungsregeln umfassen.

Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, die Überlegungen des Bundes zu Hilfsprogrammen der von hohen Altfehlbeträgen betroffenen Kommunen zu unterstützen und ggf. eigene Programme mit Unterstützung der Investitionsbank aufzulegen, die auf Umschuldung und Rückführung von Liquiditätskrediten hoch verschuldeter Kommunen abzielen.

In seiner Rede verwies Finanzminister Richter u.a. darauf, dass Landkreise bereits Anträge auf Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen stellen könnten. Obwohl der Ausgleichstockerlass inhaltlich auf kreisangehörige Gemeinden ausgereichtet ist, sehe dieser Mittel für Kommunen vor und aus Sicht des Ministers umfasst dies somit auch Landkreise. Gleichzeitig macht der Finanzminister deutlich, dass die Anforderungen des Erlasses zur Bewilligung von Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen auch für die Landkreise gelten. Eine Klarstellung des Erlasses bezüglich der Situation der Landkreise halte der Minister jedoch nicht für erforderlich.

Der Antrag wurde federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Innenausschuss überwiesen.