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Kommunalpolitisch relevante Themen zur Landtagssitzung im Juli 2020

Am 8. und 10. Juli tagte der Landtag von Sachsen-Anhalt das letzte Mal vor seiner Sommerpause. Auch hier gab es wieder Themen auf der Tagesordnung, die von kommunalpolitischer Relevanz sind. Weitere Informationen zu diesen und weiteren Tagesordnungspunkte inklusive Redebeiträgen, Drucksachen und Abstimmungsergebnissen finden Sie - wie gewohnt - auf der Webseite des Landtages zum Nachlesen und Nachhören.

www.landtag.sachsen-anhalt.de/plenarsitzungen/43-sitzungsperiode/

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften – erste Beratung

Mit ihrem Gesetzesentwurf wollen die Koalitionsfraktionen den Auswirkungen des Corona-Virus auf den Betrieb kommunaler Gremien Rechnung tragen und die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen, ihrer Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte zukünftig zu sichern. Hierfür sind Anpassungen im Kommunalverfassungsgesetz hinsichtlich der Nutzung moderner Kommunikationskanäle für öffentliche Bekanntmachungen, virtuellen Sitzungen und Abstimmungsverfahren vorgesehen.

Die technische und finanzielle Umsetzung wird im Fokus der Beratungen im Innenausschuss stehen, da nicht alle Kommunen über die dafür notwendige Ausstattung verfügen. Es bleibt auch zu klären, wie Einwohnerfragestunden unter Anwendung dieser Regelungen stattfinden sollen und wie die Transparenz von Abstimmungsverfahren zu gewährleisten ist, insbesondere dann, wenn die Öffentlichkeit auf Grund technischer Hürden nicht im vollen Umfang an den Sitzungen teilnehmen kann. Kritisch ist ebenfalls die bisherige Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen im Entwurf zu betrachten. Hier braucht es Klarheit und Rechtssicherheit.

Vor dem Hintergrund kommender Wahlen auf kommunaler und Landesebene soll mit den angestrebten Änderungen Wahlen ermöglicht werden, wenn ein „Urnengang“ aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen werden müsste. Eine Wahl soll dann ausschließlich per Briefwahl erfolgen. Auch hier wird es weiteren Diskussionsbedarf geben, vor allem mit Blick auf die Zuverlässigkeit von Briefwahlen.

Zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf brachten wir einen Änderungsantrag ein, mit dem wir die Möglichkeit nutzen wollen, um weitere Veränderungen am Kommunalverfassungsgesetz vorzunehmen. Neben einer angemessen sächlichen und personellen Ausstattung der Fraktionen fordern wir eine Ausweitung des öffentlichen Zwecks wirtschaftlicher Betätigung seitens der Kommune auf die Bereiche des Gesundheits- und Sozialwesens, ein Spekulationsverbot für Kommunen mit Beteiligung an Unternehmen in Privatrechtsform und in diesem Zusammenhang auch, dass Kommunen zukünftig ein Beteiligungsmanagement vorzuhalten haben. Darüber hinaus wollen wir mit unserem Antrag die Prüfrechte des Landesrechnungshof auf Leistungen privater Träger im Rahmen des SGB VIII, SGB XI und SGB XII ausweiten.

Der Gesetzesentwurf und unser Änderungsantrag wurde für eine weitere Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit – zweite Beratung

Der im Mai 2020 von den Koalitionsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf hat zum Ziel, Bekanntmachungsmängel bei der Bildung und bei Änderungen im Mitglieder- und Aufgabenbestand von Zweckverbänden und bei einem Formwechsel von Zweckverbänden in eine Anstalt rückwirkend für die Vergangenheit zu heilen und damit die vorhandenen Zweckverbands- und Anstaltsstrukturen durch eine gesetzliche Regelung zu legitimieren.

Der Ausschuss für Inneres und Sport empfahl dem Landtag, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Dieser Beschlussempfehlung wurde gefolgt und der Gesetzesentwurf einstimmig beschlossen.

Bezahlbares Wohnen für Familien mit Kindern, Ältere sowie Menschen mit geringem Einkommen sichern – Verdrängung und Ghettoisierung vorbeugen

Die bisherige Wohnungsbauförderung im Land sei nicht geeignet, bezahlbares Wohnen auch in attraktiven Lagen für Geringverdienende abzusichern. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, die Städtebau- und Wohnraumförderung umgestalten: Unter anderem soll die Förderung nur noch für sozial orientierte Wohnraumschaffung und Ertüchtigung und nicht mehr für privates Wohneigentum gewährt werden. Fördergelder an Privatinvestoren sollen nur vergeben werden, wenn bei Neubauten 20 Prozent Sozialwohnungen mit unbegrenzter Bindung entstünden. Zudem soll ein landesweiter Mietpreisdeckel für Geringverdiener/innen erprobt werden, wie es teilweise in Halle (Saale) praktiziert werde.

Unser Antrag wurde für die weitere Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr (federführend) und dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (mitberatend) überwiesen.

Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Per Antrag fordern wir die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der prüfen soll, ob und in welchem Umfang durch Tun oder Unterlassen der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden die Umschlagung, Behandlung und Verbringung von Abfällen, Bohrschlämmen usw. in der Deponie Brüchau und im Bergwerk Teutschenthal entgegen den geltenden Rechtsvorschriften ermöglicht wurden. Seit Jahren gebe es immer wieder Hinweise von Anwohner/innen und auch von Gutachter/innen, dass die Deponie Brüchau undicht sei und eine Gefahr für die Anwohner/innen durch eine Einsickerung von Giftstoffen in das Grundwasser möglich sei.

Mit Enthaltung der Koalitionsfraktionen wurde unserem Antrag zugestimmt.