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Kommunalpolitisch relevante Themen zur Landtagssitzung im März 2020

Am 20. März tagte der Landtag von Sachsen-Anhalt in einer Sondersitzung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt, Beschluss des Haushaltes für 2020 und 2021. Dies wird aufgrund des eingeschränkten parlamentarischen Betriebs die einzige Sitzung des Landtages im März sein.

In der zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 und des Haushaltbegleitgesetzes 2020/2021 gab es auch unsererseits Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz und Änderungsanträge zum Haushaltsbegleitgesetz.

Von kommunaler Relevanz waren vor allem die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse i.H.v. 10 Millionen Euro auf 1.638.000.000€ sowie die Erhöhung der Ergänzungszuweisungen an kreisfreie Städte von jährlich 15 Millionen Euro und an kreisangehörige Gemeinden von jährlich 40 Millionen Euro, um so den Wegfall der Straßenausbaubeiträge zu kompensieren. Im Bereich Brandschutz sahen unsere Anträge eine Erhöhung der Mittel aus der Feuerschutzsteuer vor. Kurzfristig sollten die Zuweisungen an Gemeinde und Gemeindeverbände von den veranschlagten 3 Millionen Euro auf 8 Millionen Euro erhöht werden. Langfristig sollte mit einer Änderung des Brandschutzgesetzes den Kommunen jährliche zwei Drittel an Mitteln aus der Feuerschutzsteuer ausgezahlt werden. Weitere angestrebte Änderungen umfassten die Anhebung des Steuersatzes für die Grunderwerbssteuer von 5% auf 6,5%, um so die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu ermöglichen sowie Zuschüsse an kommunale Krankenhäuser.

Insgesamt hatten wir in den Beratungen ein ausfinanziertes Änderungspaket vorgelegt, um so in die Zukunft des Landes zu investieren und strukturelle Defizite im Bereich der Krankenhauslandschaft, der Kommunen und dem sozialen Bereich abzubauen.

Unsere Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation haben wir gestern ein Sonderprogramm vorgestellt, in dem wir ein Sonderfond für Sachsen-Anhalt fordern. Dafür hatten wir in der heutigen Sitzung ein Entschließungsantrag (s. Anhang) eingereicht, mit dem wir die Landesregierung auffordern, ein Sondervermögen einzurichten, um somit Soforthilfen für von wirtschaftlicher Not betroffenen Personen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Infrastruktur bereitzustellen. Besonders mit Blick auf die Aussetzung der Elternbeiträge für die Betreuung ihrer Kinder in vielen Kommunen, fordern wir das Land auf, Kommunen nicht auf den Kosten sitzen zu lassen und die fehlenden Beiträge zu übernehmen. Besonders die Beitragsfreistellung von Eltern, deren Kinder eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen müssen, sollte als Anerkennung für das Engagement jener Eltern gesehen werden, die für die Gesellschaft wichtige Berufe weiter ausüben. Sozialministerin Grimm-Benne begrüßt zwar die Aussetzung der Elternbeiträge, zeigt sich aber skeptisch, ob das Land aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage die Kosten übernehmen kann. Mit unserem Entschließungsantrag wäre eine solche Rechtsgrundlage geschaffen worden. Leider wurde unser Entschließungsantrag mit Stimmen der Regierungskoalition und der AfD-Fraktion abgelehnt. Die Regierungskoalition hat es verpasst, jetzt Maßnahmen zur Sicherung des Gesundheitssystems sowie zur wirtschaftlichen Absicherung der Bürger*innen zu ergreifen.

Das Haushaltsgesetz 2020/2021 sowie das Haushaltsbegleitgesetz 2020/2021 wurde von uns in seiner Gesamtheit abgelehnt, jedoch mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen.