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Kommunalpolitisch relevante Themen zur Landtagssitzung im März 2021

Am 11. und 12. März 2021 tagte der Landtag von Sachsen-Anhalt. Auch hier gab es wieder Themen auf der Tagesordnung, die von kommunalpolitischer Relevanz sind. Für weitere Informationen, Redebeiträgen, Drucksachen und Abstimmungsergebnissen möchte ich euch auf die Webseite des Landtages verweisen, wo ihr die einzelnen Tagesordnungspunkte noch einmal nachlesen und nachhören könnt.

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung wahlrechtlicher Vorschriften zur Landtagswahl 2021 und einzelner Direktwahlen infolge der Corona-Pandemie (Drs. 7/7187) – zweite Beratung 

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die zeitlich beschränkte Reduzierung der Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für Kreis- und Landeswahlvorschläge von nicht privilegierten Wahlvorschlagsträgern für die Landtagswahl am 6. Juni 2020 um 70 %, um die Chancengleichheit auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu wahren. Für einzelne Wahltermine (Bürgermeister- und Landratswahlen), die in der ersten Hälft des Jahres 2021 und zeitgleich zur Landtagswahl am 6. Juni 2021 stattfinden sollen, bestehen hinsichtlich der Aufstellung der Bewerber vergleichbare Regelungsbedürfnisse.

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalition und unserer Fraktion gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Gastronomiebetriebe und Marktgewerbetreibende unterstützen (Drs. 7/6123) – zweite Beratung

Gastronomie und Einzelhandel sind wirtschaftlich in besonderer Weise von der Auswirkung der Corona-Pandemie und damit in Zusammenhang stehenden Eindämmungsmaßnahmen betroffen. Mit unserem Antrag aus Juni 2020 fordern wir die Landesregierung auf, den Kommunen den Verzicht der Erhebung kommunaler Sondernutzungsgebühren für öffentliche Straßen und Plätze für die Gastronomie, dem Einzelhandel und den Jahr- und Wochenmärkten zu ermöglichen.  Das Finanzministerium soll dafür den Kommunen den Gebührenverzicht unbürokratisch erstatten, so dass Kommunen bei der Vergabe von Sondernutzungszuweisungen bzw. Standplatzzuweisungen auf die Erhebung der Gebühr gegenüber Selbstständigen und Unternehmen verzichten können. Wir fordern, dass dies rückwirkend ab 18. März erfolgt und bereits erfolgte Zahlungen den Gewerbetreibenden rückerstattet werden.

Nach den Beratungen legt der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung nun eine Beschlussempfehlung (Drs. 7/7361), die unseren Antrag inhaltlich abändert und nichts mehr mit unserem ursprünglichen Ansinnen gemein hat. Demnach respektiere der Landtag den Verzicht von Kommunen auf die Erhebung kommunaler Sondernutzungsgebühren für öffentliche Straßen und Plätze für die Gastronomie und den Einzelhandel sowie ambulante Verkaufsstände, einschließlich von Jahr- und Wochenmärkten, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für diese Gewerbe abzumildern. Darüber hinaus begrüße der Landtag, wenn die Kommunen, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und mit den Kenntnissen der jeweiligen Situation von Gastronomen, Einzelhändlern und Marktgewerbetreibenden vor Ort, deren Belastung durch Sondernutzungsgebühren überprüfen und gegebenenfalls zur finanziellen Entlastung der genannten Gewerbe während der Corona-Pandemie von der Erhebung dieser Abgabe absehen.

Die Beschlussempfehlung wurde angenommen. Wir haben diese abgelehnt.

Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu Art. 252 Abs. 5 und Art. 253 §§ 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB-AG LSA) (Drs. 7/6803) – zweite Beratung

Die Gemeinden sind gemäß der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Immissionsschutz-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht u. a. für gewerberechtliche Untersagungs- und Erlaubnisverfahren sowie die Überprüfung des Fortbestandes von bestimmten gewerberechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen zuständig. Daher sei es sachgerecht, auch die behördlichen Aufgaben zum Vollzug nach Artikel 252 Abs. 5 und Artikel 253 §§ 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch den Gemeinden zu übertragen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass Gemeinden zukünftig dem Bundesamt für Justiz in Fragen und Problemen rund um die Absicherung von Reisevermittlern und Reiseveranstaltern zum Schutz seiner Kunden. Die Fachaufsicht über die Gemeinden als untere Verwaltungsbehörde sollen die Landkreise sein.

Der Gesetzentwurf wurde, mit Enthaltung unserer Fraktion, angenommen.

Antrag „Kein weiterer Flughafenausbau – Moratorium jetzt“ (Drs. 7/7352) – erste Beratung

Unser Antrag richtet sich gegen einen weiteren Ausbau des Flughafen Leipzig/Halle und wir fordern ein sofortiges Moratorium für dieses Vorhaben.

Mit dem Antrag eines Planfeststellungsverfahren soll der Frachtflugverkehr massiv ausgebaut werden. Starts und Landungen sollen über 50 Prozent ansteigen, der größte Teil davon in der Nachtzeit. Dies hat tiefgreifende gesundheitliche Auswirkungen und Umweltfolgen. Mit der Schaffung von wenigen Arbeitsplätzen lassen sich diese Expansionspläne nicht rechtfertigen. Der Ausbau im Luftverkehr steht in diametralem Gegensatz zu Bemühungen, Treibhausgase zu reduzieren und den Klimawandel aufzuhalten. Eine nachhaltige Alternative wäre eine regionale Kreislaufwirtschaft mit standortnahem Gewerbe und verkürzten Lieferketten. Für die Gesundheit der Anwohner*innen und Mitarbeiter*innen des Flughafens fordern wir ein Nachtflugverbot. Ebenso ist die militärische Nutzung des Flughafens zu beenden.

Die Landesregierung sieht kein Grund für ein Stopp des Planfeststellungsverfahren.

Unser Antrag wurde in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zur weiteren Beratung überwiesen.

Antrag „Bodenspekulationen stoppen und die Agrarstruktur im Land Sachsen-Anhalt sichern“ (Drs. 7/3973) – zweite Beratung

Im März 2019 fand die erste Beratung unseres Antrages im Plenum statt. Der Landtag solle beschließen, dass bei einem Preis für Kauf oder Pacht landwirtschaftlicher Flächen über 10 Prozent des ortsüblichen Preises die Genehmigung zum Verkauf oder Verpachten zu untersagen ist. Der einheitliche Vollzug bei der Anwendung des Grundstücksverkehrsgesetzes, des Landpachtverkehrsgesetzes und Reichssiedlungsgesetzes sei sicherzustellen.
Unser Antrag wurde damals in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Nach fast zwei Jahren im Ausschuss legt dieser nun eine Beschlussempfehlung (Drs. 7/7354).

Die Beschlussempfehlung verweist auf das bereits beschlossene Agrarstrukturgesetz und spricht sich dafür aus, gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Agrarstruktur beim Grundstücksverkehr, Landpachtverkehr und dem Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen zu erarbeiten. Die Beschlussempfehlung wird unserem Antrag nicht gerecht. Daher haben wir einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung (Drs. 7/7398eingereicht, in dem wir erneut die Kernforderung, Verkaufsverbot bei einem Kaufpreis über dem für das Grundstück geltender Bodenrichtwert, aufgreifen und fordern dies durch eine entsprechende Verordnung umzusetzen.

Unser Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde zugestimmt. Wir haben diese abgelehnt.

Aussprache Große Anfrage „Armut von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt“ (Drs. 7/6748);

Antrag „Verschärfung der (Kinder-)Armut in der Krise verhindern“ (Drs. 7/6995) – zweite Beratung

Im Juli 2020 wandten wir uns mit einer Großen Anfrage zum Thema „Armut von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt“ an die Landesregierung. Die Antworten zu dem 30 Fragen umfassenden Papier liegen seit geraumer Zeit vor, wurden allerdings noch nicht im Plenum besprochen. Dies soll nun vorgenommen werden

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass sich die Armutszahlen eben nicht nur verstetigen, sondern dass es immer schwerer wird, aus Armut wieder herauszukommen. Die Armutsgefährdungsquote liegt in Sachsen-Anhalt laut der Antwort der Landesregierung bei 27,3 % bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Bei Alleinerziehenden liegt sie bei fast 60 %.

Mit diesem Tagesordnungspunkt verbunden fand die zweite Beratung unseres Antrages Verschärfung der (Kinder-)Armut in der Krise zu verhindern statt. Vor dem Hintergrund aktueller Umfragen und Berichte, die deutlich zeigen, dass die Auswirkungen der Corona-Krise Armut und soziale Ungleichheit verschärft, schlagen wir mit unserem Antrag verschiedene Maßnahmen vor, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die Landesregierung solle sich beispielsweise auf Bundeseben dafür einsetzen, dass für Beschäftigte im Niedriglohnbereich das Kurzarbeitergeld unabhängig von der Bezugsdauer auf 100 Prozent angehoben und der Hartz-IV-Regelsatz auf 644 Euro erhöht wird. Außerdem müsste eine Altersgrundsicherung und eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung eingeführt werden.

Nach der Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration legt dieser eine Beschlussempfehlung (Drs. 7/7331) vor. Diese sieht eine Änderung unseres ursprünglichen Antrages vor. So wird auf die bisherigen Maßnahmen des Bundes und des Landes zur Bekämpfung der sozial- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen der Corona-Pandemie hingewiesen. Dazu zählen u.a. die Mehrwertsteuersenkung, verbesserte Regelungen beim Kurzarbeitergeld, vereinfachter Zugang zu SGB-II-Leistungen sowie ein zweimaliger Kinderbonus.

Die Beschlussempfehlung wurde angenommen. Wir haben diese abgelehnt.

Antrag „Regelunterricht ermöglichen und Nachteile in der Lernentwicklung ausgleichen“ (Drs. 7/7367) – Beratung

Die monatelangen Schulschließungen und Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie greifen tief in die Bildungsbiografien der Schüler*innen ein. Die Möglichkeiten der Schüler*innen, dies durch Distanzlernen im Homeschooling teilweise zu kompensieren, sind höchst unterschiedlich.

Wir fordern die Landesregierung in unserem Antrag auf, Voraussetzungen für den Gesundheitsschutz im Regelunterricht zu schaffen, sodass die durch das Infektionsgeschehen erzwungene Abwesenheit vom Präsenzunterricht minimiert wird. Außerdem muss die verbleibende Zeit im laufenden Schuljahr genutzt werden, um das Lernen wieder in Gang zu bringen und nicht Klassenarbeiten und die Notenerteilung in den Vordergrund zu stellen.  Die bestehenden privaten Nachhilfestrukturen und die Möglichkeiten der Kostenübernahme im Rahmen der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind intensiv zu nutzen. Für die Erweiterung von Ganztagsangeboten und Lernhilfen in den Schulen ist ein Personalkostenfond zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen, um so zusätzliche Hilfsangebote der Schulen durch Studierende, Lehrkräfte im Ruhestand aber auch durch Kunstschaffende, Kooperationen mit Sportverbänden oder Kinder- und Jugendverbänden u. a. m. auf Honorarbasis möglich zu machen.

Unser Antrag wurde abgelehnt.

Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Drs. 7/3586) – zweite Beratung

Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes aus 2018 forderten wir die Einstellung von Ordnungswidrigkeiten gegen Schülerinnen und Schüler. Schule ist keine Strafe, sondern es geht darum jungen Menschen zu helfen.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur legte nun eine Beschlussempfehlung vor, die eine Ablehnung des Gesetzentwurfs in seiner Gänze vorsieht.

Der Beschlussempfehlung wurde im Plenum zugestimmt. Wir haben diese abgelehnt.

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (Erwachsenenbildungsgesetz SachsenAnhalt - EBG LSA) (Drs. 7/6963) – zweite Beratung 

Der Gesetzentwurf zielt auf eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Regelungen und ersetzt das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Lande Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 1992.

Kernstück des Gesetzentwurfs ist die neue Fördersystematik. Anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung erhalten einen Basiszuschuss (Durschnitt der Landeszuschüsse der letzten drei Jahre ausgehend vom Vorvorjahr) dazu zusätzlich einen leistungsbezogenen Zuschuss für geleistete anerkannte Teilnehmertage sowie einen themenbezogenen Zuschuss. Des Weiteren können auf Antrag Maßnahmen von besonderem Landesinteresse gefördert werden.

Im Haushaltplan sind dafür 4,5 Millionen Euro für 2021 und als Haushaltsansatz auch für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen.

Der Gesetzentwurf wurde angenommen.

Öffentlich vor privat – Die Krankenhauslandschaft Sachsen-Anhalts kurzfristig retten, langfristig sichern und zukunftsorientiert gestalten! (Drs. 7/5544); Die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt (Drs. 7/5729); Krankenhauslandschaft in der Krise - Garantien des Landes für Krankenhausplanung (Drs. 7/6271) – zweite Beratung

Gleich drei unserer Anträge aus Januar, Februar und Juli 2020 zu der Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt wurden nach ihrer Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration mit einer Beschlussempfehlung (Drs. 7/7330) im Plenum das zweite Mal beraten. Diese lehnt unsere Anträge ab und stellt fest, dass das Land Sachsen-Anhalt über eine verlässliche und anpassungsfähige Krankenhausinfrastruktur verfügt.

Der Beschlussempfehlung wurde zugestimmt, wir haben diese abgelehnt.

Keine Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte durch die Hintertür (Drs. 7/5244) – zweite Beratung

Mit unserem Antrag aus dem November 2019 fordern wir die Landesregierung auf, die mit der Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) angestrebte Streichung der Altersermäßigung für Lehrkräfte zurückzunehmen und den älteren Lehrkräften unverändert ab Vollendung des 60. Lebensjahres die bisherige Entlastung weiterhin zu gewähren.

Nach der Beratung im Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dieser die Ablehnung unseres Antrages. Diesem wurde mehrheitlich im Plenum gefolgt.

Anglerinnen und Angler im Land unterstützen - Anerkennung der Pflegearbeiten und finanzielle Unterstützung für neu zu erwerbenden Initialbesatz (Drs. 7/4936) – zweite Beratung

Mit unserem Antrag aus dem November 2019 fordern wir den Landtag auf, festzustellen, dass die Pflege der Gewässer und Biotope, die Erhaltung des guten ökologischen Zustands sowie die Hege der Fischbestände durch die Anglerverbände wertvoll sind und unserer Anerkennung verdienen. Die Landesregierung wird aufgefordert, Anglerverbände und -vereine in Sachsen-Anhalt im nächsten Jahr beim Wiederaufbau naturnaher Fischbestände in den zu bewirtschaftenden Gewässern finanziell zu unterstützen. Dafür soll im geplanten Doppelhaushalt einmalig eine Summe von 250.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Nach der Beratung im Ausschuss für Umwelt und Energie legt dieser eine Beschlussempfehlung (Drs. 7/7346). Unter der Überschrift „Engagement der Anglerinnen und Angler in Sachsen-Anhalt wertschätzen“ soll der Landtag von Sachsen-Anhalt den wichtigen Beitrag der Anglerverbände und -vereine zum Naturschutz und der Landschaftspflege anerkennen und dankt ihnen für ihr wertvolles Engagement bei der Pflege von Gewässern und Biotopen, der Hege der Fischbestände sowie insbesondere für ihre Jugendarbeit. Die Landesregierung wird gebeten zu prüfen, ob die bisherige Förderung der Anglerverbände, insbesondere die Förderung der Jugendarbeit, ausreichend ist und ob die Förderung des Biotop- und Gewässerschutzes anzupassen ist.

Für die Landtagssitzung haben wir einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung (Drs. 7/7391eingereicht, mit dem wir die Forderung aus unserem ursprünglichen Antrag erneuern, den Anglerverbänden und -vereinen eine einmalige Summe von 250.000 € zur Verfügung zu stellen. 

Unser Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Der Beschlussempfehlung wird mehrheitlich zugestimmt, wir haben dagegen gestimmt.

Antrag „Sozialer Spaltung durch Lehrkräftemangel konsequent entgegentreten!“ (Drs. 7/7368) – erste Beratung

Die Lehramtsausbildung in Sachsen-Anhalt bleibt weiterhin deutlich hinter dem Bedarf zurück, der im Bericht der Expertenkommission zur Bestimmung des längerfristigen Lehrkräftebedarfs ausgewiesen wird (Drs. 7/2437, Fortschreibung als Vorlage 10 zur Drs. 7/328). Diese Entwicklung gefährdet auf lange Sicht die schulische Bildung ganzer Generationen von Schülerinnen und Schülern und wird zu einem großen Entwicklungshemmnis für das Land. Der Lehrkräftemangel hat ein besorgniserregendes Niveau erreicht. Die Bemühungen der Landesregierung für mehr Neueinstellungen reichen nicht aus, um den Lehrkräftebestand zu erhöhen und die Unterrichtsversorgung zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, die Lehramtsausbildung an den beiden Universitäten des Landes ab dem Wintersemester 2021/22 um mindestens 300 Studienplätze im ersten Fachsemester (ausschließlich in den Kernfächern und weiteren ausgewiesenen Mangelfächern) auszubauen. Ab dem Wintersemester 2022/23 solle nur noch in einer Lehramtslaufbahn für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ausgebildet werden.

Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.

Aktuelle Debatten Impfen und Testen als Wege aus der Krise (Drs. 7/7370

Die Impf- und Teststrategien auf Bundes- und Landesebene haben in weiten Teilen versagt. Versprechen wurden wiederholt nicht eingehalten, was mit einem erheblichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung einhergeht. Hinzu kommt, dass sich durch die bisher gescheiterte Impf- und Teststrategie des Bundes das Risiko der Ausbreitung weiterer infektiöserer Virusmutationen erhöht und damit ein kaum noch zu beherrschendes Szenario droht. Durch dieses Versagen wird den Menschen die Perspektive für den Umgang mit der Pandemie und einen Weg aus der Krise genommen. Es ist an der Zeit, die Folgen des Lockdowns ebenso zu bekämpfen wie die Pandemie selbst. Millionen Menschen sind in Kurzarbeit, Preise für Strom und Heizen sowie Lebensmittel sind gestiegen, während der Lohn sinkt. Selbstständige und kleine Unternehmen gehen pleite und die Kultur ist am Boden. Nun ist das Land in der Pflicht, sich auch um diese Folgen zu kümmern. In diesem Zusammenhang kritisieren wir ausdrücklich die vom Finanzminister Richter angekündigten massiven Kürzungen für das Jahr 2022.

In der Debatte widersprach Sozialministerin Grimm-Benne unserer Auffassung, dass die Impfstrategie versagt hat. Selbsttests sollen Besuche bei Familie und Freunde sicherere machen und die Testung der Schulen und Kitas sollen den Bediensteten und den Kindern mehr Sicherheit geben. Ziel ist es ab dem 19. April in den Arztpraxen zu impfen. Für weitere Öffnungsschritte soll beraten werden, welche Rolle Schnell- und Selbsttests dabei spielen können.

Hinsichtlich der Kosten für Impfzentren, deren Außenstellen sowie mobilen Impfteams in den Landkreisen und kreisfreien Städten, bekräftigte die Ministerin ihre Zusage, dass alle anfallenden Kosten übernommen und erstattet werden. Die erste Kostenrechnung wurden bereits eingereicht.

Kein weiteres atomares Endlager in Sachsen-Anhalt (Drs. 7/6671) – zweite Beratung

Mit unserem Antrag im Oktober 2020 befinden wir, Sachsen-Anhalt hat mit dem Endlager in Morsleben bereits einen erheblichen Anteil an der Bewältigung der radioaktiven Erblast der Bundesrepublik beigetragen. Darüber hinaus ist das Land Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien, wodurch die Voraussetzung für das Abschalten von Atomkraftwerken geschaffen worden sei. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass laut der Bundesgesellschaft für Endlagerung mehr als die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik für die Endlagerung hochradioaktiver Stoffe geeignet sei, fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene gegen ein weiteres atomares Endlager in Sachsen-Anhalt auszusprechen.

Die Koalitionsfraktionen hatten einen Alternativantrag (Drs. 7/6724eingebracht, der Grundlage für die Beschlussempfehlung (Drs. 7/7347) des Ausschusses für Umwelt und Energie ist. Diese sieht die Ablehnung unseres Antrages vor. Darüber hinaus soll der Landtag feststellen, dass das Standortwahlgesetz die rechtliche Grundlage für das Standortauswahlverfahren ist und es wird erwartet, dass sich kein Bundesland aus der Verantwortung dieses bundesweiten Prozesses nimmt.

Mit einem zur Landtagssitzung eingebrachten Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung (Drs. 7/7399) erneuern wir die Forderungen unseres ursprünglichen Antrages.

Unser Änderungsantrag wurde abgelehnt und die Beschlussempfehlung angenommen.

Freiwilliges Soziales Jahr in Sachsen-Anhalt sichern (Drs. 7/7350) - Beratung 

Jugendfreiwilligendienste in Sachsen-Anhalt stellen mit ihren heterogenen Aufgabenprofilen ein bedeutendes Angebot zur Bewältigung unterschiedlicher gesellschaftlicher Anforderungen dar und tragen somit zu einem vielfältigen Gemeinwesen in Sachsen-Anhalt bei.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, unter der Beteiligung der Träger der Freiwilligendienste in Sachsen-Anhalt ein Konzept für eine strukturelle Förderung zur Sicherung der aktuell im Land bestehenden Freiwilligenplätze für die Jahre 2022 bis 2027 zu entwickeln. Des Weiteren fordern wir für die nächste ESF-Förderperiode eine gemeinsame Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kultur (FSJ Kultur), des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Politik durch Zusammenlegung der Programme zu erwirken, um den Antragsvoraussetzungen der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 zu entsprechen.

Die Regierungskoalition hat einen Änderungsantrag (Drs. 7/7419) eingereicht, der unseren Antrag dahingehend ergänzt, dass der Landtag die gesellschaftliche Bedeutung der Freiwilligendienste anerkennt und die Landesregierung beauftragt, analog der getroffenen Regelungen zum Azubi-Ticket Möglichkeiten zu schaffen, Freiwilligendienstleisten ihrer Mobilität finanziell zu unterstützen und über die Ergebnisse in den fachlich zuständigen Ausschüssen im III. Quartal 2021 zu berichten. 

Dem Änderungsantrag haben wir zugestimmt. Unser Antrag wurde in geänderter Fassung mehrheitlich durch Stimmen der Regierungskoalition und unserer Fraktion angenommen.

Klimabilanz in Gesetzeshandeln aufnehmen (Drs. 7/7351) - Beratung

Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, künftig alle Gesetzentwürfe und Verordnungen auf die zu erwartenden Treibhausgasemissionen zu prüfen und die quantifizierten Emissionen sowie ihre Vereinbarkeit mit den deutschen Klimazielen darzustellen und sich auf Bundesebene für ein rechtsverbindliches CO2-Budget zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels einzusetzen, ein CO2-Budget für Sachsen-Anhalt abzuleiten und die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien und Effizienzanstrengungen in allen Abteilungen diesem Budget anzupassen. Die Landesenergieagentur (LENA) soll die Klimafolgenabschätzung aller eingereichten Gesetzentwürfe bewerten und zukünftige Auswirkungen auf das Klima, die das Land Sachsen-Anhalt betreffen, qualitativ bewerten und relevante Erkenntnisse darstellen.

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Umwelt und Energie (federführend) und mitberatend in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, Ausschuss für Recht, Verfassung und Demokratie, Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie in den Ausschuss für Finanzen zur weiteren Beratung überwiesen.