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Karsten Köpp

Kommunalpolitisch relevante Themen zur Landtagssitzung im November

Der Landtag von Sachsen-Anhalt kam vom 23. und 24. November 2017 zu seiner 18. Sitzungsperiode zusammen. Die kommunalpolitisch relevanten Themen sind dazu in folgender Übersicht zusammengefasst. Alle Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Drucksachen sowie Wortbeiträge der Abgeordneten kann man in den entsprechenden Videoaufzeichnungen auf der Homepage des Landtages ansehen.

Den Mangel beenden! Dem Land Zukunft geben! Nachtragshaushalt jetzt!

Mit ihrem  Antrag (Drs. 7/2092) fordert die Fraktion DIE LINKE angesichts steigendender Steuermehreinnahmen und erheblicher Minderausgaben die Landesregierung auf, noch vor Jahresende dem Parlament den Entwurf eines Nachtragshaushaltes für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vorzulegen. Der sich abzeichnende Jahresüberschuss soll neben der Verwendung für den Schuldendienst zur Beschleunigung wichtiger Zukunftsinvestitionen bei Krankenhäusern und Uniklinika, für einen barrierefreien ÖPNV, schnelleren Breitbandausbau, die Fortführung des Umweltsofortprogramms sowie für weitere kommunale Bedarfe genutzt werden. Zugleich sollen 1000 Lehrer*innen und 400 pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Schulen eingestellt werden. Mehr Personal soll es auch in den Kitas geben und dort der Einstieg in die Beitragsfreiheit finanziert werden. Daneben soll die kommunale Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes gestärkt und der Beförderungsstau im öffentlichen Dienst abgebaut werden.

Thomas Lippmann (MdL) brachte für die Fraktion DIE LINKE den Antrag ein, der nach Abschluss der Aussprache in den Ausschuss für Finanzen überwiesen wurde. In seinem Redemanuskript  (es gilt das gesprochene Wort) beginnt er wie folgt: „…die frohe Botschaft der Steuerschätzer haben wir alle vernommen, gleichwohl fehlt in der Landesregierung und in großen Teilen des Parlaments weiterhin der politische Wille, die Spielräume auch zu nutzen, um das Land voranzubringen. Außer unverbindlichen Erklärungen sind bisher keine greifbaren Ansätze zu erkennen. Die Vorstellungen, was angesichts der veränderten Situation jetzt getan werden kann, könnten unterschiedlicher nicht sein und man sieht deutlich, wer für welche Politik steht. Die CDU übt sich – im zuletzt doch selten gewordenen – Schulterschluss mit ihrem Finanzminister in der reflexhaften Ablehnung jedweder Ausgabenerhöhung. Kein Nachtragshaushalt! Das Festhalten am austeritären Haushaltskurs ist bei ihnen ja quasi Programm und somit nicht wirklich überraschend, sondern auf eine fatale Weise konsequent. Die äußerst zurückhaltende Positionierung der Grünen ist aber schon eine gehörige Enttäuschung. Da hatten wohl die Jamaika-Verhandlungen ihre langen Schatten geworfen, aber vielleicht geht ja jetzt nach dem Scheitern das eine oder andere Licht auch wieder an. Außer unserem Antrag liegt also bisher nichts auf dem Tisch, weil die neoliberale Gebetsmühle weiter lautstark klappert. Ausgaben begrenzen, Schulden tilgen, Steuern senken! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist absurd, den Menschen im Land immer wieder zu sagen, dass die vielen vernünftigen und notwendigen Dinge angeblich nicht bezahlbar sind und gleichzeitig Geld zu den Banken zu tragen, die das gar nicht zurückhaben wollen. Wir müssen das Geld in sinnvoller Weise ausgeben, um den Menschen hier in Sachsen-Anhalt eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen. Das liebe Kolleginnen und Kollegen ist unser Verständnis von Generationengerechtigkeit und nicht das Füllen von Blasen in der Finanzwirtschaft. …“

Sexuelle Belästigung nicht tolerieren

Die Debatte um den Hashtag #MeToo hat offenbart, dass Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt häufig im öffentlichen Raum und im beruflichen Umfeld stattfinden. Abhängigkeitsverhältnisse jeder Art führen insbesondere zu solchen sexuellen Belästigungen, sind aber bei weitem nicht die alleinige Ursache. Mit ihrem Antrag (Drs. 7/2089) greift die Fraktion DIE LINKE das Problem auf. Mit dem Verweis auf notwendige Sensibilisierung und Prävention setzt sie sich für die Verurteilung sexueller Belästigung und für die Gleichberechtigung aller Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen ein. Nach Aussprache im Landtag wurde ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegter Alternativantrag (Drs. 7/2129) beschlossen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Eva von Angern (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) erläutert sie zu diesem wichtigen Querschnittsthema u.a.: „… Ein Thema, das nicht beliebt ist, das emotionalisiert und das genau deshalb unbedingt sehr sachlich geführt werden muss. Nur dann haben wir eine Chance, der gesellschaftlichen Relevanz dieses Themas gerecht zu werden und nicht alle paar Jahre erstaunt zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Promi eine junge Frau oder einen jungen Mann belästigt hat, was wiederum eine Empörungswelle entfacht und im Ergebnis derer wieder abebbt, ohne das sich wirklich in unserem Miteinander etwas geändert hat. Fakt ist, dass es noch gar nicht lange her ist, dass solche Empörungswellen auch den Landtag von Sachsen-Anhalt trafen. Sie erinnern sich an die letzte Wahlperiode: Zwei Mal beschäftigte sich der Gleichstellungsausschuss sehr intensiv mit dem Thema: zum einen im Zusammenhang mit einem bis heute ungeklärten Vorfall in der Staatskanzlei und zum anderen mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Rückenblickend kann ich sagen, dass sich der Gleichstellungsausschuss - gemeinsam mit dem Wissenschaftsausschuss - intensiv dem Thema gewidmet hat. Danke an alle Kolleg*innen dafür. Zumindest an den Hochschulen des Landes hat es im Nachgang eine intensive Debatte mit konkreten Maßnahmen dazu gegeben. Vielleicht kann der Wissenschaftsminister Herr Prof. Willingmann hierzu im Ausschuss berichten. Nun kommen wir wieder ins Jahr 2017 zurück. Ich halte es nicht nur vor dem Hintergrund der aktuelle Debatte um die Kampagne „#metoo“ für erforderlich, dass auch der Landtag von Sachsen-Anhalt sexuelle Belästigung verurteilt und klar sagt, dass sie ein akutes Problem darstellt, welches der Gleichberechtigung der Geschlechter im Wege steht, und dass dieses Problem nicht bagatellisiert, sondern angegangen werden muss. Wir müssen zudem anerkennen – auch wenn wir selbstverständlich alle Geschlechter in unserem Antrag benannt haben - dass vor allem Mädchen und Frauen sexuell belästigt werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig und es gibt inzwischen viele Studien dazu. Sexuelle Belästigung findet sowohl im öffentlichen Raum als auch am Arbeitsplatz statt. Beides müssen wir voneinander trennen. Bei sexueller Belästigung im öffentlichen Raum spielen u.a. frühe Rollenprägungen eine Rolle und es macht unserer Ansicht nach Sinn, mit entsprechenden Bildungsangeboten hier entgegenzuwirken. …“

Beamtenrechtliches Sonderzahlungsgesetz bringt Weihnachtsgeld zurück

Im September legte die Landesregierung einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drs. 7/1824) vor, mit dem sich der Ausschuss für Finanzen am 8. November 2017 in einer öffentlichen Anhörung befasste (Ergebnisse der Anhörung). Am gleichen Tag verabschiedete das Gremium zu einem Teil der Gesetzesvorlage eine Beschlussempfehlung und splittete sie damit auf. Nachdem der Landtag nun diesen Teil der Beschlussempfehlung (Drs. 7/2082) einstimmig angenommen hat, bekommen Beamte in Sachsen-Anhalt erstmals seit Jahren wieder Weihnachtsgeld (wurde 2005 abgeschafft). Das Land gibt dafür 12 Millionen Euro aus. Regierungsseitig wurde angekündigt, dass das Geld bereits Ende November ausgezahlt wird. Je nach Gehaltsstufe erhalten Beamte und Richter mindestens 400 oder 600 Euro. Anwärterinnen und Anwärter bekommen 200 Euro.

In der Landtagssitzung wurde die Erwartung kundgetan, dass auch die Kommunen in der nächsten Woche die Sonderzuwendungen mit den Dezemberbezügen auszahlen werden. Für die Fraktion DIE LINKE sprach Swen Knöchel (MdL). Am Ende seiner Rede führte er wie folgt aus: „…Wir denken, dass es über dieses Zuwerfen einer Sonderzahlung hinaus endlich eine Perspektive auf eine vernünftige Bezahlung für Landesbedienstete geben muss. Es muss endlich möglich sein, dass nicht Verfassungsgerichte, sondern Parlamente über die Besoldung von Beamten entscheiden. Diesen Zustand müssen wir in Sachsen-Anhalt wieder herstellen. Angesichts dessen ist es heute ein erster Schritt, der viel zu engherzig und viel zu klein ist. Wir werden ihm trotzdem unsere Zustimmung nicht verweigern. Wir werden genau das Thema wieder aufrufen. …“

Stärkung der Demokratie

Der Bericht der im Dezember 2016 eingesetzten Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ (Drs. 7/2078) wurde fertiggestellt, im Plenum vorgestellt, diskutiert und zur Kenntnis genommen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Christina Buchheim (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) führt sie u.a. aus: „… Die Fraktion DIE LINKE hat mit ihrem Minderheitenvotum herausgestellt, dass für sie Gerechtigkeit und soziale Teilhabe die Basis der Demokratie bleiben. Anhand des Fragenkatalogs des Einsetzungsbeschlusses haben wir unser Votum abgegeben, welches sich in einigen Punkten vom Votum der Koalitionsfraktionen unterscheidet. Hierauf möchte ich kurz eingehen: Wir setzen uns im Gegensatz zu den Koalitionsfraktionen für die Bestimmung einer gesetzlichen Frist von vier Wochen ein, in der die Anfragen kommunaler Mandatsträger zu beantworten sind. Diese Frist soll dem Grundsatz nach gelten, von der im Einzelfall begründet abgewichen werden kann. Kommunale Mandatsträger sollen regelmäßig durch von den Kommunen zu finanzierenden Weiterbildungen geschult werden. Die Vertreter der Kommunen in kommunalen Beteiligungen und Zweckverbänden haben nach unserer Vorstellung zukünftig die Vertretung über alle wichtigen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten und ihr auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Letztlich hat sich auch die Fraktion DIE LINKE dafür ausgesprochen, auf kommunaler Ebene die Hürden für Bürgerentscheide zu senken. Die Absenkung des Quorums in § 27 Abs. 3 KVG auf 20 Prozent, wie von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen, geht uns nicht weit genug. Wir streben vergleichbare Regelungen wie die in Thüringen an, wonach ein Bürgerentscheid angenommen ist, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt, sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 10.000 Bürgern 20 %, mit bis zu 50.000 Bürgern 15 % und über 50.000 Bürgern 10 % der Stimmberechtigten beträgt.“ … „wir haben uns als PDS-Fraktion und als Fraktion DIE LINKE seit Beginn der ersten Wahlperiode im Jahr 1990 in zahlreichen parlamentarischen Initiativen für die Stärkung der direkten Demokratie auf Landes- und Kommunalebene stark gemacht. Mit Gesetzentwürfen zur Änderung der Landesverfassung und des Volksabstimmungsgesetzes sowie des Kommunalverfassungsgesetzes werden wir erneut aufwarten. Hier haben wir mehr direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Blick, als in dem hier vorliegenden Bericht enthalten ist. …“

Gigabit-Anschlüsse überall im Land ermöglichen

Mit ihrem Antrag (Drs. 7/2091) setzte sich die Fraktion DIE LINKE dafür ein, die umfangreichen Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes für den Breitbandausbau an den Einsatz einer durchgehenden Glasfasertechnologie zu koppeln, da nur diese in der Lage ist, die permanent steigenden Datenmengen zu bewältigen. Bedingung für eine öffentliche Förderung im Bereich des Breitbandausbaus muss ihrer Auffassung nach der vollständige Anschluss aller Haushalte im jeweils zu fördernden Bereich sein. In der Begründung macht sie darauf aufmerksam, dass die Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt gemessen am Ausbau und Anschlussgrad gegenüber anderen Bundesländern und im europäischen Vergleich außerordentlich defizitär ist. Ursachen dafür sind auch in einer falschen Politik von Bund und Land zu finden. Währenddessen Mittel der EU für den Breitbandausbau in vielen Ländern der EU den Kommunen zugutekommt, die einen einhundertprozentigen Anschlussgrad in Gigabit-Qualität garantieren, werden solchen Akteuren in Sachsen-Anhalt immer höhere Hürden in den Weg gestellt.

Nach der Aussprache im Landtag wurde ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, der die Landesregierung bittet, eine Konzeption zur flächendeckenden Erschließung Sachsen-Anhalts mit Gigabitanschlüssen vorzulegen. Für die Fraktion DIE LINKE sprach Hendrik Lange (MdL). In seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) erläutert er u.a.: „… am 21.8. berichtete die Volksstimme über die Übergabe eines Fördermittelbescheids des Bundes durch den Staatssekretär Bomba für den Zweckverband Breitband Altmark (ZBA). Beachtliche 40 Mio. € stellt der Bund für die Versorgung der Altmark mit schnellem Internet zur Verfügung. Natürlich war auch der Ministerpräsident anwesend, um – na sagen wir‘s mal so – die Übergabe gebührend zu begehen. (Andere sagen um vom Glanz ein paar Strahlen abzubekommen – schließlich war ja Wahlkampf.). Am 14.9. reiste dann Minister Willingmann mit dem Fördermittelbescheid des Landes (immerhin 23 Mio. €) in die Altmark. Nun diese Form des Tourismus mit Fördermittelbescheiden vor der Wahl ist das Privileg der Regierung und ich will es nicht weiter bewerten. Aber am 26. Und 27. Oktober erfolgten dann die Berichte über die Klage gegen den Fördermittelbescheid des Landes und das Zusammenbrechen des Förderkonstruktes. Was ist passiert? Die Investitionsbank, die für die Verwaltung der Fördermittel verantwortlich ist, hat Bedingungen in den Bescheid formuliert, die seitens des Zweckverbandes nicht erfüllbar sind und die Wirtschaftlichkeit völlig in Frage stellen würden. Angebliche EU-Vorgaben würden das nötig machen – so das Ministerium. Es stellt sich aber raus, dass Sachsen-Anhalt die Regeln sehr strikt auslegt. Demnach würde die Markterhebung von 2016 nicht mehr gelten und es müsste erneut eine erfolgen für den Zeitpunkt des Fördermittelbescheids – obwohl der ZBA die Dauer der Antragsbearbeitung nicht beeinflussen kann. Und was noch viel bedrohlicher und absurder ist: Die fortlaufenden Erschließung durch private Internetbetreiber soll berücksichtigt werden. Damit ist die betriebswirtschaftliche Grundlage des ZBA permanent in Frage gestellt und der Rosinenpickerei besonders durch die Telekom Tür und Tor geöffnet. …“

Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes

Auch im dritten Anlauf scheiterte der Versuch der AfD-Fraktion, einen Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen. Hier scheint es nicht nur am Verständnis kommunaler Selbstverwaltung zu mangeln.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Christina Buchheim (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) beginnt sie wie folgt: „…getreu dem Sprichwort „alle guten Dinge sind drei“ werden wir nun heute erneut mit einem Gesetzentwurf der AFD-Fraktion zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes konfrontiert. Meine Dame und meine Herren der AFD-Fraktion: Dieses Sprichwort garantiert aber keine Punktlandung. Sie haben wiederum nur eine halbfertige Vorlage abgeliefert, indem Sie – wie bisher – einzelne in der Enquetekommission erörterte Punkte in Gesetzesform gießen und ständig nur nachbessern. Offensichtlich sehen Sie jedoch, anders als meine Fraktion, keine Notwendigkeit, das Kommunalverfassungsgesetz an vielen weiteren Punkten weiterzuentwickeln. Inhaltlich hat sich an ihrem erneuten Gesetzentwurf nicht viel geändert. Sie sind und bleiben Demokratiefeinde. Sie sprechen Geflüchteten jegliche Rechte und Beteiligungen ab. Während in anderen Bundesländern im Rahmen von Kommunalverfassungsreformen aus Bürgeranträgen Einwohneranträge werden, wollen Sie einen Schritt zurück machen und das alles, meine Damen und Herren, auch noch unter dem Deckmantel „Stärkung der Demokratie“. Eins ist hier ganz klar festzustellen: nur die umfangreiche Beteiligung der Einwohnerschaft ist eine Stärkung des Demokratiegebots. …“

Riesen-Bärenklau

Diese Pflanzenart, die man auch Herkulesstaude, Herkuleskraut oder Bärenkralle nennt, wurde zum Ausgangspunkt eines Beschlusses (Drs. 7/2134), mit dem der Landtag die Landesregierung auffordert, bis Ende 2018 ein landesspezifisches Konzept zum Umgang mit invasiven Arten zu erarbeiten. Zugleich soll sie prüfen, welche Haushaltsvorsorge für eine effektive und nachhaltige Bekämpfung invasiver Arten zu treffen ist sowie sich auf Bundes- und Europaebene weiter für eine stärkere Bekämpfung invasiver Arten einsetzen. Ferner ist die Landesregierung aufgefordert, die Aufklärungsarbeit auf verschiedenen Ebenen in Bezug auf die gesundheitlichen Gefahren, die von einzelnen invasiven Arten ausgehen können, sowie unter dem Gesichtspunkt des Schutzes und der Erhaltung heimische Arten zu intensivieren.

In der vorrausgegangenen Landtagsdebatte stellte Hendrik Lange (MdL) den abgelehnten Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/2126) vor und erläuterte zum Problem des Riesen-Bärenklaus in seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) das Folgende: „…Der Riesenbärenklau ist eine schöne, große und imposante Pflanze und wurde als Zierpflanze nach Mitteleuropa gebracht. Allerdings hat sie nicht den Erwartungen von uns Menschen entsprochen und ist nicht an ihren Standorten in den Gärten geblieben. Nein, sie folgte ihrem natürlichen Hang zur Ausbreitung. Da bei uns die Standortbedingungen für die Etablierung des Bärenklaus geeignet sind, finden wir nun vielerorts diese Pflanze. Hinzu kam noch, dass die Pflanze zum Teil aktiv ausgebracht wurde. Es gab die Überlegung, ob sie als Bienenweide geeignet ist. Ich habe gelesen, dass sogar das Befestigen von Böschungen mit dem Riesenbärenklau einmal eine interessante Idee gewesen ist. Wir müssen uns also nicht wundern, wenn wir die Pflanze mittlerweile sehr oft in der Natur finden. Allerdings hat der Riesenbärenklau tatsächlich Eigenschaften, die zur Gefahr werden können. Auf seiner Oberfläche befinden sich kleine Nesselhaare mit einer Flüssigkeit. In dieser befinden sich übrigens Stoffe der Stoffgruppe Furocumarine, die phototoxisch wirken. Das heißt, bei Hautkontakt und Lichteinfluss bilden sich verbrennungsartige Ausschläge. Das macht den Riesenbärenklau zur Gefahr, insbesondere für Kinder. Meine Damen und Herren! Der Riesenbärenklau ist auch ein gutes Beispiel für einen sogenannten invasiven Neophyten. Wir können nichts dafür, dass das durch die Wissenschaft so benannt wurde. Es beschreibt aber das, was passiert. Heimisch ist er eigentlich im Kaukasus. Allerdings verbreitet sich diese Pflanze auch bei uns sehr schnell und etabliert sich. Dabei sorgt ihre schiere Größe für eine gewisse Dominanz und es besteht die Gefahr, dass heimische Arten somit verdrängt werden. Das ist im Sinne der Biodiversität eine negative Entwicklung. Gesundheitsgefahr und Schädigung der Biodiversität sind beides Eigenschaften, die Anlass geben, den Riesenbärenklau an seiner Ausbreitung zu hindern und ihn zurückzudrängen. Hierbei gebührt der Koordinierungsstelle invasiver Neophyten in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts - KORINA - großer Dank. Denn sie hat sich um die Standortdokumentation und die Bekämpfung sehr verdient gemacht. …“

Fragestunde

In der Fragestunde (Drs. 7/2106) stellten 12 Abgeordnete ihre Fragen an die Landesregierung.

Die Entscheidung des Landessozialgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt (AZ: L 1 RS 3/15) vom 27.04.2017 machte Henriette Quade (MdL) zum Thema einer Anfrage. Sie wollte wissen, welche Konsequenzen sich für die Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei ergeben, wenn das gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld nun als festzustellendes Arbeitsentgelt anzurechnen ist. Diesbezüglich wollte sie auch erfahren, in welchem zeitlichen Rahmen durch die Sonderversorgungsstelle eine Neuberechnung der Sonderversorgung (Rente) erfolgen wird.

Kerstin Eisenreich (MdL) erkundigte sich mit Blick auf Spekulationen am Bodenmarkt wie die Landesregierung künftig eine breite Eigentumsstreuung an Grund und Boden gewährleisten und die weitere Konzentration von Eigentum, insbesondere bedingt durch Kapitalgesellschaften, verhindern wird.

Andreas Höppner (MdL) fragte, wie viel Gülle von 2013 bis 2017 jährlich aus Westdeutschland und den Niederlanden nach Sachsen-Anhalt importiert wurde und wie viel Prozent dieser Anteil an der insgesamt ausgebrachten Güllemenge ausmacht.

Christina Buchheim (MdL) thematisierte, dass in 2016/2017 in vielen Kommunen die Kitagebühren deutlich erhöht worden sind. Sie verwies darauf, dass die sogenannten Küchennebenleistungen von mehreren örtlichen Trägern der Jugendhilfe bei den Entgeltverhandlungen nicht berücksichtigt wurden, so dass die Kommunen teilweise dazu übergegangen sind, diese Kosten den Eltern zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Die Antworten der Landesregierung auf alle Anfragen sind den Videoaufzeichnungen des Landtages und den stenografischen Niederschriften des Landtages zu entnehmen, sobald diese vorliegen.