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Kommunalpolitisch relevante Themen zur Landtagssitzung im November 2019

Am 20., 21. und 22. November 2019 tagte der Landtag von Sachsen-Anhalt. Erneut wurden zahlreiche Themen mit kommunalpolitischer Relevanz beraten. Weitere Informationen zu diesen und weiteren Tagesordnungspunkte inklusive Redebeiträgen, Drucksachen und Abstimmungsergebnissen finden Sie - wie gewohnt - auf der Website des Landtags zum Nachlesen und Nachhören.

Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK)

Die Koalitionspartner haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen“ (AGFK) innerhalb der Legislaturperiode 2016-2021 zu initiieren. Am 12.11.2019 gründete sich diese Arbeitsgemeinschaft in Wittenberg mit 36 Mitgliedern.

Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) versteht sich als Netzwerk zum Informationsaustausch und Kommunikationsschnittstelle zwischen den Kommunen, als Ansprechpartner und Vertreter gegenüber der Politik, Verkehrsträgern und weiteren relevanten Trägern (z.B. Tourismusverbände, ADFC). In der Kooperation mit den genannten Akteuren soll eine Anbindung der Radwege an den Nahverkehr in Verbindung mit einer gestärkten Vernetzung des Radwegesystems angestrebt werden, um so den Radverkehr für Tourismus attraktiver zu machen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr begleitete den Gründungsprozess und wird dies in der Startphase durch Moderation und Beratung fortsetzen. Im Rahmen der Fragestunde der Regierung wurde Verkehrsminister Webel zu dem Stand der Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) befragt. Die Arbeitsgemeinschaft soll sich nach Aussage von Minister Webel im Dezember konstituieren und seine Arbeit aufnehmen. Für die Geschäftsstelle in Aken werden durch das Land Mittel bereitgestellt, um die personelle Ausstattung abzudecken. Neben den bereits 36 teilnehmenden Gemeinden und Städten, haben weitere Kommunen ein Interesse an der Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft bestätigt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich für Gemeinde und Städte auf bis zu 500€ und für Landkreise 700€.  

Die weitere Entwicklung der AG wird mit Spannung verfolgt.

Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Volksabstimmungsgesetzes

Der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen sieht die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses bei Landtagswahlen und Volksabstimmungen von Menschen mit einer Betreuerbestellung in allen Angelegenheiten vor, um so nach Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderung die Teilnahme am politischen Leben zu garantieren und zu verbessern. Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. In ihrer Rede bekräftigte DIE LINKE, dass der vorliegende Entwurf wichtig und ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber weitere wichtige Veränderungen des Wahlgesetzes, wie z.B. eine Abschmelzung der Wahlkreise und das Erreichen eines ausgewogenen Verhältnisses von Frauen und Männern im Parlament, noch immer unberührt bleiben. DIE LINKE hat sich daher bei der Abstimmung über den Gesetzesentwurf enthalten.

Gesetzesentwurf zur Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“

In einer ersten Beratung streben die Koalitionsfraktionen mit ihrem eingebrachten Gesetzesentwurf eine Änderung des Kinderförderungsgesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz genannt“) an.

Mit dem Gesetzesentwurf soll aber 01. Januar 2020 eine neue Geschwisterregelung in Kraft treten, wonach sowohl in einer KiTa als auch im Hort nur noch für das älteste Kind gezahlt werden muss. Ein weiterer Punkt des Gesetzes umfass die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung von Erzieher*innen, die rückwirkend ab dem 01. August 2019 gelten soll. Bereits bezahlte Beiträge sollen rückerstattet werden. Darüber hinaus wird eine Neuregelung der KiTa-Öffnungszeiten geplant, wonach KiTas mit Öffnungszeiten von 06:00 bis 21:00 sowie Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen besonders unterstützt werden sollen.  DIE LINKE kritisiert den vorliegenden Gesetzesentwurf, da dieser keine nachhaltigen und wirkungsvollen Maßnahmen ansetzt. Zwar ist der Beitragsentlastung für Eltern zu zustimmen, doch darüber hinaus bedürfte es eine Verbesserung des Personalschlüssels sowie ein unbürokratisches Investitionsprogramm zur Verbesserung der Situation in den KiTas. Irritierend ist, dass die Landesregierung mit der Auszahlung für die weitere Entlastung der Eltern das Verfahren der Abschläge gewählt hat, was eine Belastung für die Kommunen zur Folge haben kann, wenn diese für zwei Jahre in Vorkasse gehen sollen. Insgesamt bleiben nach der Vorstellung des Gesetzesentwurfs viele offene Fragen, die in den Ausschüssen noch zu klären sind.

Landwirtschaftliche Flächen im Grundstock des Landes und der Kommunen als dauerhaft verlässliche Einnahmen sichern

Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen soll einer weiteren Reduzierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Landesvermögen entgegengewirkt werden. Grundstücke sollen im Verbleib von Land und Kommunen bleiben, um somit auch langfristig eine Einnahmequelle zu bilden. Ein Verkauf zur kurzfristigen Stopfung von Haushaltslöcher ist keine nachhaltige Finanzplanung. In diesem Zusammenhang soll vor allem für Kommunen von einem Zwangsverkaufs ihres Grundstocks im Rahmen einer Haushaltskonsolidierung abgesehen werden. Der von DIE LINKE eingebrachte Änderungsantrag, wonach Sondervermögen und Rücklagen im Sinne einer langfristigen finanz- und strukturpolitischen Handlungsfähigkeit in Grund- und Immobilien angelegt werden sollen, wurde angenommen, so dass der Antrag der Koalitionsfraktionen in der geänderten Fassung zugestimmt wurde.

Ausverkauf des Bodens beenden

In der Beratung über einen Antrag der AfD-Fraktion zu dem Thema Verkauf von Agrarflächen an nichtlandwirtschaftliche Investoren wurde seitens der Landesregierung Unterstützung zum Verbleib von landwirtschaftlichen Flächen in den Händen ortsansässiger Landwirt*innen zum Ausdruck gebracht. Die Landesregierung ist sich der Problematik der steigenden Pachtpreise für Agrarflächen bewusst, die aus der fehlenden Erhebung der Grunderwerbssteuer auf Sharedeals als attraktives Investitionsmodell für branchenfremde Unternehmen resultieren. In ihrem Alternativantrag fordert DIE LINKE die Landesregierung auf, den Bodenmarkt transparent zu gestalten und ein Verkauf von Betrieben, Betriebsanteilen oder Agrarflächen an nicht-landwirtschaftliche Investoren zu verhindern, um so die ortsansässigen Agrarbetriebe zu stärken.

Abfallwirtschaftsplan für verbindlich erklären

Vor dem Hintergrund einer Zunahme von  Mülldeponien in Sachsen-Anhalt, dem derzeitigen Antragsverfahren für Deponien der Klasse 0 und I und den damit verbunden Bürgerinitiativen gegen diese Deponien, hat DIE LINKE einen Alternativantrag zur Verbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplans (Fortschreibung aus 2017) vorgelegt. Mit diesem Antrag, soll eine Rechtsgrundlage zur Ablehnung von Mülldeponien der Klasse 0 und I geschaffen werden, da gemäß des Abfallwirtschaftsplans für solche Deponien kein Bedarf besteht. Darüber hinaus zielt der Antrag auf eine Reduzierung des Müllimportes nach Sachsen-Anhalt ab.