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Kommunalpolitisch relevante Themen zur Landtagssitzung im Oktober 2020

Am 14., 15. und 16. Oktober 2020 tagte der Landtag von Sachsen-Anhalt. Auch hier gab es wieder Themen auf der Tagesordnung, die von kommunalpolitischer Relevanz sind. Für weitere Informationen, Redebeiträgen, Drucksachen und Abstimmungsergebnissen möchte ich euch auf die Webseite des Landtages verweisen, wo ihr die einzelnen Tagesordnungspunkte noch einmal nachlesen und nachhören könnt.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften (Drs. 7/6269)

Nach der Einbringung des Gesetzesentwurfs im Juli, erfolgte in der Oktobersitzung des Innenausschusses die Beratung. Die dabei erarbeitete Beschlussempfehlung (Drs. 7/6681) umfasst kleine, vor allem aber sprachliche, Änderungen zu dem Gesetzentwurf: So haben Kommunen die Durchführung einer Videokonferenz in ihrer Geschäftsordnung zu regeln. Beschlüsse die in Ausschüssen im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschlossen wurden und von der Vertretung behandelt wurden, können nur von der Vertretung aufgehoben oder geändert werden. Darüber hinaus erfolgte eine sprachliche Anpassung im Gesetzestext, so dass jetzt in allen entsprechenden Stellen von einer „landesweiten epidemischen oder pandemischen Lage“ die Rede ist.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport wurde mit Enthaltung unserer Fraktion angenommen.

Unser Antrag (Drs. 7/6293) wurde im Ausschuss abgelehnt.

Erbe der Landesregierung: 5 Milliarden Fehlbetrag bis 2025 – Ein Nachtragshaushalt ist das Gebot der Stunde! (Drs. 6674

Laut Steuerschätzung vom September 2020 habe Sachsen-Anhalt bis 2024 mit krisen- und pandemiebedingten Ausfällen in Höhe von 3,152 Milliarden Euro zu rechnen. Vor diesem Hintergrund fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung auf, zur Abwehr einer außergewöhnlichen Notsituation umgehend einen zweiten Nachtragshaushalt vorzulegen, der die Steuerausfälle der Jahre 2020/2021 sowie krisenbedingte Mehrbedarfe durch eine entsprechende Erhöhung der Nettokredite ausgleiche. Für diese Kredite sei ein Tilgungszeitraum von 30 Jahren festzulegen.

 

Unser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen der Gemeinden in Sachsen-Anhalt infolge der Corona Pandemie (Drs. 7/6524)

Die Corona-Pandemie betrifft die Haushalte der Gemeinden unmittelbar. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Eckpunktepapiers „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ beschlossen, mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen – gemeinsam mit den Ländern – pauschal auszugleichen. Für die Bereitstellung der teilhaften Finanzierung durch das Land bedarf es dieser gesetzlichen Regelung. Das Land stellt seinen Gemeinden den Betrag in Höhe von 162 Millionen €, der Bund in Höhe von 137 Millionen € bereit, um die Einnahmeausfälle des 1. bis 3. Quartals 2020 zu kompensieren. Die Verteilung erfolgt auf Basis des Durchschnittswertes der Steuereinnahmen der 1.-3. Quartale 2017-2019. Die Auszahlung soll bis zum 10. Dezember 2020 erfolgen.
Die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen (Drs. 7/6646), der die Annahme des Gesetzesentwurfs in unveränderter Fassung empfiehlt, wurde mehrheitlich angenommen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Drs. 7/6023)

Der Gesetzesentwurf der Koalition wurde im Mai ins Plenum eingebracht. Mit diesem soll insbesondere die Überprüfung der kommunalen Gestaltungsspielräume umgesetzt und diese an entsprechenden Stellen erweitert werden. So geht es unter anderem um die erweiterte Verwendung von Ablösesummen für Stellplätze und kommunale Regelungen zur Begrünung von Gebäuden. Darüber hinaus soll Bauen mit Holz gefördert werden.

Umstritten sind die Änderungen zur sogenannten „kleinen Bauvorlageberechtigung“. Nach bisheriger Regelung können nur diejenigen eine kleine Bauvorlageberechtigung beim Bauamt einreichen, die über einen Hochschulabschluss mit Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen mit einer mindestens 2-jährigen Berufserfahrung verfügen. Nach ausgiebigen Beratungen im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr wird die kleine Bauvorlageberechtigung dahingehend geändert, so dass zusätzlich auch Meister des Maurer-, Betonbauer- oder Zimmerhandwerks, Bautechniker sowie Unionsbürger mit einem vergleichbaren Abschluss in den genannten Handwerken und der Bautechnik bauvorlageberechtigt sind.

Kritik wird unsererseits vor allem daran geübt, dass Meister zwar zugelassen werden, sich aber selber weiterbilden müssen. Dies kann nicht im Sinne der Sicherheit der Verbraucher sein. Auch die fehlende Versicherung für Planungsfehler seitens der Bauunternehmen ist nicht im Sinne des Verbraucherschutzes.

Für die Architekten wird die bestehende Konkurrenz noch größer und die Bauämter hätten einen erhöhten Prüfungsaufwand.  

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr (Drs. 7/6644) wurde mehrheitlich angenommen.

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Informationszugangsrechts im Land Sachsen-Anhalt (Drs. 7/6661)

Der Landtag hat die Landesregierung im Mai 2019 beauftragt, das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt zu einem Informationsfreiheitsgesetz fortzuentwickeln, nachdem das E-Government-Gesetz des Landes in Kraft getreten ist. Die Fortentwicklung sollte dabei auf eine Vereinheitlichung der Informationszugangsgesetze des Landes hinarbeiten und die Ausschlussgründe in den Informationszugangsgesetzen sowie die Kontrollkompetenzen des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit überprüfen und soweit wie möglich harmonisieren. Die Landesregierung legt nun einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

Der Gesetzesentwurf wurde für die weitere Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Kinder- und Familiengipfel für Sachsen-Anhalt – Kindern und Jugendlichen unter Pandemiebedingungen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen (Drs. 7/6082)

In unserem im Juni 2020 ins Plenum eingebrachte Antrag forderten wir die Landesregierung vor dem Hintergrund der außerordentlichen Belastungssituation für Kinder- und Jugendliche durch die Corona-Krise die Landesregierung auf, unverzüglich zu einem Kinder- und Jugendgipfel einzuladen, um mit verschiedenen Maßnahmen die Achtung aller Kinderrechte auch unter Pandemiebedingungen zu gewährleisten.

Nach einer Debatte im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (Drs. 7/6666) wurde dort eine Beschlussempfehlung verabschiedet, die nicht sofort einen Gipfel einberuft, jedoch ein Fachgespräch nach der Auswertung einer Studie des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zu den Erfahrungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen während der Pandemie anregt. 

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration wurde mehrheitlich zugestimmt.

Kinder- und Jugendbericht ernst nehmen – Empfehlungen umsetzen (Drs. 7/6617)

Vor dem Hintergrund des 7. Kinder- und Jugendberichts fordern wir die Landesregierung auf, unabhängig von der Erarbeitung eines jugendpolitischen Programms dem Landtag noch im Jahr 2020 ein Konzept zur kurz-, mittel- und langfristigen Umsetzung der Empfehlungen des Berichts vorzulegen. Das Konzept soll im Dialog mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und dem Landesjugendhilfeausschuss realisiert werden. Schwerpunkte sollen u.a. die Erprobung eines landesweiten Mietpreisdeckels auf KdU-Niveau für Geringverdiener*innen, wie es teilweise bereits in Halle praktiziert wird sowie die Entwicklung von personellen Mindeststandards für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Unser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Alternativantrag der Koalition (Drs. 7/6725) bittet die Landesregierung, die Vorschläge des Kinder- und Jugendberichtes weiter zu verfolgen und im ersten Halbjahr 2021 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales darüber Bericht zu erstatten.

Der Alternativantrag wurde mehrheitlich angenommen. Wir haben uns enthalten.

Verlässliche Vorgaben für Alten- und Pflegeeinrichtungen – Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten (Drs. 7/6119)

Mit unserem Antrag forderten wir die Landesregierung im Juni 2020 auf, allgemeinverbindliche Anordnungen für alle Alten- und Pflegeeinrichtungen im Zuge der Lockerungen der Corona-Besuchs- und Ausgangsbestimmungen schaffen.

Die nun angenommene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration (Drs. 7/6667) verweist darauf, dass das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration bereits im Mai Empfehlungen zur Umsetzung der Besuchsregeln in stationären Pflegeeinrichtungen im Land herausgegeben hat und am 4. Juni 2020 per Erlass eine Lockerung der Besuchsregeln gemäß der 6. Eindämmungsverordnung veranlasst hat. Vor dem Hintergrund wurde in der Debatte argumentiert, dass unser Antrag somit überholt sei. Dieser wurde entsprechend abgelehnt und der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt.

Kein weiteres atomares Endlager in Sachsen-Anhalt (Drs. 7/6671)

Wir befinden, Sachsen-Anhalt hat mit dem Endlager in Morsleben bereits einen erheblichen Anteil an der Bewältigung der radioaktiven Erblast der Bundesrepublik beigetragen. Darüber hinaus ist das Land Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien, wodurch die Voraussetzung für das Abschalten von Atomkraftwerken geschaffen worden sei. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass laut der Bundesgesellschaft für Endlagerung mehr als die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik für die Endlagerung hochradioaktiver Stoffe geeignet sei, fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene gegen ein weiteres atomares Endlager in Sachsen-Anhalt auszusprechen.

Unser Antrag wurde in den Ausschusses für Umwelt und Energie (federführend) und Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung für weitere Beratungen überwiesen.