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Kommunalpolitisch relevante Themen zur Landtagssitzung im September 2020

Am 09., 10. und 11. September 2020 tagte der Landtag von Sachsen-Anhalt wieder zum ersten Mal nach seiner Sommerpause. Auch hier gab es wieder Themen auf der Tagesordnung, die von kommunalpolitischer Relevanz sind. Für weitere Informationen, Redebeiträgen, Drucksachen und Abstimmungsergebnissen möchten wir euch auf die Webseite des Landtages verweisen, wo ihr die einzelnen Tagesordnungspunkte noch einmal nachlesen und nachhören könnt.

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Drs. 7/6552)

Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten ihren Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in den Landtag ein. Es soll mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Dies hat zur Folge, dass ab dem 1. Januar 2020 keine Straßenausbaubeiträge, bei denen die Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden wäre, mehr erhoben werden dürfen. Für alle Straßenausbaumaßnahmen, bei denen die Beitragspflicht bis einschließlich 31. Dezember 2019 entstanden ist, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Für zukünftige Baumaßnahmen sollen die Gemeinden ab dem Jahr 2022 einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von jährlich 15 Millionen Euro für entgangene Straßenausbaubeiträge erhalten.

Neben der viel zu späten Einbringung des Gesetzesentwurfes kritisieren wir auch den, aus unserer Sicht, zu niedrigen Mehrbelastungsausgleich.

Bereits im November 2018 haben wir einen Gesetzesentwurf (Drs. 7/3578) eingebracht, der seitdem unberaten im Innenausschuss liegt. In unserem Entwurf forderten wir die Abschaffung rückwirkend zum 01.01.2019. Zur Finanzierung haben wir eine Anhebung der Finanzausgleichsmasse um 27 Millionen € sowie besondere Ergänzungszuweisungen in Höhe von 28 Millionen € vorgesehen.

Der Gesetzentwurf der Koalition wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) und Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Drs. 7/6532)

Mit unserem Gesetzesentwurf wollen wir die Landesverfassung und das Kommunalverfassungsgesetz ändern und das Wahlalter für Landtags- und Kommunalwahlen auf das 14. Lebensjahr herabsenken. Vor dem Hintergrund, dass junge Menschen sich immer früher für das politische Geschehen in unserem Land interessieren und von diesem direkt betroffen sind, soll Jugendlichen unter 18 die Möglichkeit der politischen Teilnahme ermöglicht werden. Das haben wir in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 gefordert.

Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung (mitberatend)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts (Drs. 7/6360)

Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir uns für die Stärkung des Ehrenamts ein. Eine genaue Definition des „Ehrenamts“, verbunden mit dem Abbau und der Beseitigung von Hindernissen und Erschwernissen für die Aufnahme ehrenamtlicher Tätigkeit, soll die Engagement-Bereitschaft jeder/jedes Einzelnen bestärken. Auf Antrag der Landkreise und kreisfreien Städten beim Land, kann Ehrenamtlichen eine Ehrenamtskarte ausgegeben werden. Diese soll als Fahrschein im ÖPNV gelten sowie Ermäßigung von 25 Prozent und freien Eintritt in kommunalen Schwimmbädern ermöglichen. Den Kommunen soll die erbrachte Ermäßigung vom Land im Nachhinein ausgeglichen werden.

Ein Landesfonds soll zur finanziellen Absicherung von verbandlichen wie auch informellen, nicht verbandlich organisierten Engagement-Aktivitäten beitragen. Dieser Fonds soll anfänglich 10 Millionen Euro jährlich in lokales und regionales privates Engagement investieren, ergänzt um Kommunalbudgets pro Jahr je Landkreis i.H.v. 50.000 € und 0,50 € je Einwohner zur Förderung des Ehrenamtes.

Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Finanzen, für Bildung und Kultur und für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, für Landesentwicklung und Verkehr und für Umwelt und Energie mitberatend überwiesen.

Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällender Gemeinden in Sachsen-Anhalt infolge der Corona-Pandemie (Drs. 7/6524)

Die Corona-Pandemie betrifft die Haushalte der Gemeinden unmittelbar. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Eckpunktepapiers „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ beschlossen, mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen – gemeinsam mit den Ländern – pauschal auszugleichen. Für die Bereitstellung der teilhaften Finanzierung durch das Land bedarf es dieser gesetzlichen Regelung. Das Land stellt seinen Gemeinden den Betrag in Höhe von 162 Millionen €, der Bund in Höhe von 137 Millionen € bereit, um die Einnahmeausfälle des 1. bis 3. Quartals 2020 zu kompensieren. Die Verteilung erfolgt auf Basis des Durchschnittswertes der Steuereinnahmen der 1.-3. Quartale 2017-2019. Die Auszahlung soll bis zum 10. Dezember 2020 erfolgen.
Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Das dazu gehörige Bundesgesetz befindet sich derzeit noch in der Beratung und soll Ende September mit einem Inkrafttreten zum 01. Oktober verabschiedet werden.

Einrichtung eines Landesbeirats für Brandschutz, Allgemeine Hilfen und Katastrophenschutz (Drs. 7/6501)

Mit unserem Antrag setzen wir uns für die Einrichtung eines Landesbeirats für Brandschutz, Allgemeine Hilfen und Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt bis zum 31. Dezember 2020 ein. Der Landesbeirat soll die Interessen und Anforderungen der am Brand- und Katastrophenschutz beteiligten Institutionen zusammenzuführen und das Ministerium für Inneres und Sport sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in allen Fragen und Entscheidungen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie zu allgemeinen Hilfen beraten.

Der Antrag wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Badesicherheitsgesetz für Sachsen-Anhalt – Rechtssicherheit für Kommunen schaffen (Drs. 7/6535)

Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen bestehen erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf kommunale Verkehrssicherungspflichten bei der Ausgestaltung und Beurteilung öffentlicher Badestellen. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, ein Badesicherheitsgesetz nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins zu erlassen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr eingebracht werden und rechtzeitig zur Badesaison 2021 in Kraft treten.

In der Debatte haben alle Fraktionen einen Mangel an Fachpersonal für die Badeaufsicht festgestellt, denn es ebenfalls zu beheben gilt.

Der Antrag wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.