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Kommunalpolitisch relevante Themen im Juni 2023

Kommunalpolitische Schwerpunkte der 21. Sitzungsperiode des Landtages 1.-02.06.2023. Vom 1. bis zum 2. Juni ist der Landtag zusammengekommen. Über Tagesordnungspunkte mit kommunalpolitischem Bezug möchten wir Euch hiermit informieren.

 

Landtag Sachsen-Anhalt: 20. Sitzungsperiode

Informationen zu einzelnen unten aufgeführten Anträgen und Redebeiträgen

 

TOP 7 Antrag „Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz sowie Einführung einer Kindergrundsicherung dringend geboten“

Kinder sind zwar eigenständige Grundrechtsträger/innen und könnten sich also auf alle Grundrechte im Grundgesetz berufen, kinderspezifische Rechte seien aber nicht explizit im Grundgesetz verankert, moniert unsere Landtagsfraktion. Auf unseren Antrag hin soll sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz einsetzen und deren Aufnahme einfordern. Dabei soll vor allem festgeschrieben werden, die Rechte von Kindern bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, stärker zu berücksichtigen und die Kinder im Rahmen der Vorhaben maßgeblich einzubeziehen und anzuhören.

Der Antrag Drs. 8/2638 wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

TOP 9 Erste Beratung „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt“

Aufgrund eines von der EU gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung der Ingenieure wurde ein Kompromiss zur Beilegung ausgehandelt. Dieser führt zu Änderungen in der Musterbauordnung. Diese Änderungen sind wiederum zwingend ins Landesrecht als Mindeststandard umzusetzen, um die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens sicherzustellen. Die bereits vorher geregelte Kleine Bauvorlagenberechtigung findet sich nunmehr systematisch wieder. Darüber hinaus sollen der Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt und Verfahrenserleichterungen eingeführt werden.

Der Gesetzentwurf Drs. 8/2672 wurde in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales (federführend) sowie in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (mitberatend) überwiesen.

 

TOP 11 Zweite Beratung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesmeldegesetz“

Durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) sind auch die Verwaltungsleistungen im Bereich des Melderechts elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und abzuwickeln. Die erforderlichen Rechtsänderungen waren am 1. Mai 2022 in Kraft getreten. Damit das Onlineverfahren auch in Sachsen-Anhalt vorgehalten werden kann, musste das Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BMG-AG LSA) angepasst und ergänzt werden. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf der Landesregierung in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Debatte zu diesem TOP erfolgte nicht. Der Beschlussempfehlung Drs. 8/2641 wurde mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

TOP 12 Zweite Beratung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz“

Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) zum 1. Januar 2023 musste entschieden werden, ob das neue Instrument der erweiterten Unterstützung in seinem Anwendungsbereich begrenzt und ob das Ausführungsgesetz entsprechend den neuen bundesrechtlichen Gegebenheiten geändert werden soll. Zur Klärung dieser Fragen legte die Landesregierung im April 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf in veränderter Fassung anzunehmen.

Eine Debatte zu diesem TOP erfolgte nicht. Der Beschlussempfehlung Drs. 8/2644 wurde zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

TOP 16 Zweite Beratung „Armut konsequent bekämpfen - krisenbedingte Mehrbedarfe von gestern, heute und morgen erkennen und einkommensschwache Haushalte und insbesondere Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt endlich zielgenau unterstützen“

Die Armut von Menschen ist ein ernstzunehmendes Problem in Deutschland, konstatierte unsere Landtagsfraktion im Mai 2022. In ihrem Antrag forderte sie von der Landesregierung unter anderem die Erstellung eines Landesaktionsplans zur Armutsbekämpfung, der ab dem Haushaltplan 2023 den Rahmen für innovative Ansätze der Armutsbekämpfung schaffen sollte. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag nun mit 7:5:1 Stimmen, eine veränderte Fassung anzunehmen.

Der Beschlussempfehlung Drs. 8/2645 neu wurde mehrheitlich gefolgt.

TOP 17 Antrag „Schulsozialarbeit für alle Schulen - jetzt dauerhaft und kontinuierlich gewährleisten!“

Schulsozialarbeit muss ein verbindlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit an allen Schulen werden. Sie ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen und muss gemeinsam verantwortet, an den konkreten Bedarfslagen in den Kommunen ausgerichtet und gemeinsam finanziert werden. Mit dem Antrag setzt sich unsere Landtagsfraktion DIE LINKE dafür ein, dass im aktuellen EU‐Förderprogramm „Schulerfolg sichern“ 2022 bis 2027 beim Übergang von der ersten in die zweite Förderphase verschiedenen Anforderungen Rechnung getragen wird (siehe Punkt II des Antrags).

Der Antrag Drs. 8/2633 wurde abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/2724 beschlossen.

TOP 18 Antrag „Wirksame Präventionsangebote vermeiden Jugenddelinquenz“

Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein wirksamer Mechanismus, um Jugenddelinquenz vorzubeugen und junge Menschen vor allem durch Aufklärung, Beziehungsarbeit, Angebote der Jugendarbeit sowie der Jugend- und Schulsozialarbeit, Freizeiten etc. von Straffälligkeit abzuhalten. Der Antrag unserer Landtagsfraktion soll die Landesregierung verpflichten, sich für die Ausgestaltung wirksamer präventiver Maßnahmen zur Vorbeugung von Jugenddelinquenz einsetzen. Dazu zähle, dass ähnlich dem „Neuköllner Modell“ auch in Sachsen-Anhalt ein Konzept entwickelt werde, um jugendliche Straftäter/innen schneller sanktionieren zu können und weiteren folgenden Straftaten präventiv entgegengewirkt werde.

Der Antrag Drs. 8/2639 wurde in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz (federführend) sowie in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für Inneres und Sport und für Bildung (mitberatend) überwiesen.

TOP 20 Antrag „Gesunde und kostenfreie Ernährungsangebote für Kinder und Jugendliche“

Armut, geringe Einkommen, prekäre Lebenslagen und gleichzeitig steigende Lebensmittelpreise führen bei Kindern und Jugendlichen zu Ernährungsarmut, beklagt unsere Fraktion. Durch unseren Antrag soll unter anderem allen Kindern in Sachsen-Anhalt ein qualitativ hochwertiges und kostenfreies Essen- und Getränkeangebot in Kita- und Schulverpflegung zur Verfügung gestellt werden. Das Programm „Trinkbrunnen für deine Schule“ soll neu aufgelegt werden. Das Programm „Schulobst und -gemüse und Schulmilch“ soll möglichst allen Kindern in Sachsen-Anhalt zugänglich gemacht werden.

Der Änderungsantrag Drs. 8/2708 sowie der Antrag Drs. 8/2646 wurden abgelehnt. Dem Alternativantrag Drs. 8/2723 wurde zugestimmt.

TOP 26 Antrag „Wahlalter senken!“

Kinder und Jugendliche sind von den aktuellen politischen Entscheidungen und deren Folgen am längsten betroffen, deswegen sollten sie in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden und mitbestimmen. Das ist die Überzeugung unserer Landtagsfraktion. Durch den Antrag soll sich der Landtag dafür aussprechen, das aktive Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen in SachsenAnhalt zukünftig auf 14 Jahre abzusenken und dafür zeitnah die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Der Antrag Drs. 8/2684 wurde abgelehnt.