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Kommunalpolitisch relevante Themen zu den Landtagssitzungen am 25. und 26. Januar 2018 in Sachsen-Anhalt

Fraktion DIE LINKE will mehr Beteiligung in Sachsen-Anhalt ermöglichen

Die Fraktion DIE LINKE brachte zur Landtagssitzung ihren Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und des Volksabstimmungsgesetzes (Drs. 7/2335) ein, der im Landtag leider nicht die erforderliche Mehrheit für eine Ausschussüberweisung fand.

Kern des Entwurfs ist, den parlamentarischen Weg der Gesetzgebung durch Volksbegehren, Volksentscheide und Verfassungsreferenden besser und niedrigschwelliger als bisher sinnvoll zu ergänzen. Diese Instrumente sollen als Korrektive wirken und den Menschen einen Weg eröffnen, sich über die periodisch stattfindenden Wahlen hinaus in den politischen Prozess einzubringen und ihn mit zu entscheiden. Sie sind Verfahren der direkten Demokratie, die durch ihr Mehr an Legitimation und Partizipation einen Ausweg aus der Parteienkrise und Politikverdrossenheit aufzeigen sollen. Zentrale Anliegen des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE sind die Einführung von Einwohnerinitiativen und Verfassungsreferenden als neue Elemente direkter Demokratie, Erweiterung der Beteiligung sowohl im Hinblick auf zu behandelte Gegenstände als auch auf Berechtigte, deutliche Absenkung aller Quoren, Beschleunigung der Umsetzung durch verkürzte Fristen sowie die Unterstützung und Entlastung der Initiatoren.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Thomas Lippmann (MdL). In der Pressemitteilung vom 18.01.2018 heißt es zur Begründung des Gesetzentwurfes u.a.: „…Mit einer ernsthaften Verwirklichung praxistauglicher Mitbestimmungsrechte lässt sich nach Überzeugung der Fraktion DIE LINKE die mittlerweile tiefe Kluft zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits sowie Parteien, Volksvertretern und Regierung andererseits, Schritt für Schritt wieder schließen. Im weit verbreiteten Vertrauensverlust in die Landespolitik sehen wir die eigentliche Gefahr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in unserem Land. Diesem Anliegen will der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung tragen. Formen der direkten Demokratie sollen als wichtige Kontroll- Input- und Integrationsfunktionen ausgebaut werden. Direkte Demokratie birgt somit ein großes Potenzial für die Weiterentwicklung und Revitalisierung unserer Demokratie. Es gilt sie so zu gestalten, dass dieses Potenzial gehoben werden kann und die Qualität der parlamentarischen Demokratie gestärkt wird, ohne ihre Stabilität zu gefährden.“

 

Ambitioniertere Klimaschutzziele des Landes festschreiben!

Mit Blick auf das Ergebnis der Sondierungsgespräche zur Bildung einer Großen Koalition auf Bundesebene, stellt die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag (Drs. 7/2330) fest, dass eine anspruchsvollere Klimaschutzpolitik zum Schutz von Mensch und Umwelt zwingend erforderlich ist. Aus ihrer Sicht muss die Landesregierung ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und im Rahmen des Klima- und Energiekonzeptes des Landes Sachsen-Anhalt (KEK) ambitionierte Klimaschutzziele festzuschreiben sowie unverzügliche Maßnahmen zum Schutz des Klimas umzusetzen; so auch die Minderung der Treibhausgase bis 2020 um 40 %. Neben der Reduktion von CO2-Emissionen müssen die Energieeffizienz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien als Säulen der Energiewende vorangetrieben werden.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde nach Abschluss der Landtagsdebatte abgelehnt und ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen (Drs. 7/2375) beschlossen. In dem wird die Landesregierung lediglich gebeten, den Landtag und seine Fachausschüsse bei der Erarbeitung des Klima- und Energiekonzeptes einzubeziehen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kerstin Eisenreich (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) beginnt sie wie folgt: „… Vor fast genau einem halben Jahr, am 22. Juni des vergangenen Jahres debattierten wir hier im Plenum darüber, den Klimaschutz in Sachsen-Anhalt voranzutreiben. Mein Kollege Hendrik Lange bezeichnete damals den Ausstieg der USA unter Trump aus dem Pariser Abkommen als Irrweg. Leider scheint dieses Phänomen massiv um sich zu greifen und die an den Sondierungsgesprächen zur Neuauflage der Großen Koalition auf Bundesebene Beteiligten hatten nichts Eiligeres zu tun, als die bereits 2007 beschlossene Reduktion der Treibhausgasemissionen für 2020 gleich als Allererstes zu beerdigen. Einerseits ist diese Entscheidung ein Eingeständnis dafür, dass die bisherigen klimapolitischen Maßnahmen nicht genügt haben, um die eigenen Ziele zu erreichen. Aus unserer Sicht kaum verwunderlich in Anbetracht klimapolitischer Tatenlosigkeit, Milliardeninvestitionen in umweltschädlichen Straßen- und Flugverkehr und fehlender Mittel für gute Alternativen wie Busse, Bahnen, Fuß- und Radwege. Richtig wäre es gewesen, die Maßnahmen zu verstärken, nicht aber das Ziel aufzugeben! Das ist kurzsichtig, zeugt von mangelndem Problembewusstsein und ist letztlich ein klimapolitischer Skandal! Eine solche Politik, die allein auf das Hier und Jetzt fokussiert ist, negiert vollständig die Verantwortung, die wir für künftige Generationen tragen. Ein weiter so in der Umwelt- und Klimaschutzpolitik entzieht ihnen die Lebensgrundlage. Die verstärkt auftretenden Wetterextreme sind bereits heute regional sichtbar. Ich erinnere hier an starke Regenfälle im Burgenlandkreis, Saalekreis und in der Börde, die Schlammlawinen auslösten sowie Dauerregenfälle, die unlängst im Harz zu Hochwasser führten. Mit den Folgen der Hochwasser von 2013 und 2015 haben wir noch heute zu kämpfen. Wir müssen uns der Verantwortung, die wir als Land tragen, bewusst sein und dürfen keine klimapolitischen Irrwege gehen. Wenn ich mir beispielweise das Wintersportprojekt Schierke ansehe, habe ich starke Zweifel, ob diese KENIA Koalition der klimapolitischen Verantwortung gewachsen ist. …“

 

Volksinitiative „Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben!“

Nachdem am 13. September 2017 mehr als 96.000 Unterstützungsunterschriften an die Landtagspräsidentin übergeben wurden, trugen die Initiatoren das Anliegen der Volksinitiative in den Landtag (Drs. 7/1923). Zu ihnen gehören unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Landeselternrat, der Grundschulverband sowie der Sekundarschullehrerverband. Sie erwarten, dass der Landtag die Landesregierung beauftragt:

·       das Defizit beim Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern für den Unterricht und bei der Unterstützung durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielstrebig zu beseitigen und dafür 1.000 Lehrkräfte und 400 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zu den bisherigen Planungen einzustellen,

·       den Bedarf an sonderpädagogischer Förderung für durch externe Experten ermitteln zu lassen und für eine darauf basierende Personalausstattung der Schulen zu sorgen,

·       den Mangel an qualifizierten Lehrkräften und anderem pädagogischen Fachpersonal nicht mehr durch eine Absenkung der Bedarfsbemessung zu kompensieren, sondern

·       durch mehr und bessere Ausbildung sowie wirkungsvolle Maßnahmen zur Personalgewinnung die Lücke zwischen dem Personalbedarf und dem Personalbestand schnellstmöglich zu schließen.

Mit der mehrheitlichen Annahme der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (Drs. 7/2248) beschloss der Landtag jetzt seine Reaktion auf die Initiative. Statt erst im Jahr 2021 soll durch weitere Einstellungen das Ziel von 14.500 Vollzeitstellen bereit in 2019 erreicht werden. Zudem sollen Langzeiterkrankte oder Kollegen in Elternzeit ersetzt werden.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Thomas Lippmann (MdL). In seiner Rede beginnt er wie folgt: „… Wir als Fraktion, die auch sehr aktiv an der Volksinitiative mitgewirkt hat, haben natürlich schon ziemlich bedauert, dass es in den letzten Monaten hier im Hause aus unserer Sicht nicht gelungen ist, etwas inhaltlich und substanziell Besseres vorzulegen als die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, die heute auf dem Tisch liegt. Wir denken, dass das ernsthafte Anliegen der Volksinitiative, die fast 100 000 Unterstützungsunterschriften gesammelt hat, mehr Anstrengungen erfordert hätte und mehr Anstrengungen wert gewesen wäre. Dass das Thema wirklich hochaktuell ist, hat heute eine andere Elterninitiative aus Magdeburg mit dem Titel „Bildung in Not“ gezeigt, die insgesamt in zwei Wellen, heute wiederholt und bei der Anhörung schon einmal, erneut mehr als 4 500 Postkarten allein aus den Schulen der Stadt Magdeburg übergeben hat. Weiterhin ist zu verweisen auf einen Bericht heute in der „Mitteldeutschen Zeitung“ über die Inhalte und Ergebnisse des Berichts der Expertenkommission. Dem können wir an Dramatik eigentlich gar nichts mehr hinzufügen. Die Hütte brennt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist nicht fünf nach zwölf. Ich weiß gar nicht, wie viel nach zwölf es ist. …“

 

Vertiefte Berufsorientierung langfristig sichern

Mit ihrem Antrag (Drs. 7/2332) setzt sich die Fraktion DIE LINKE für die gesicherte Fortsetzung des Programmes „Berufswahl Richtig Angehen – Frühzeitig Orientieren“ (BRAFO) nach dem Auslaufen der EU-Förderperiode 2020 ein. Das Programm hat sich im Rahmen der frühen Berufsorientierung zu einem anerkannten Erfolgsmodell entwickelt, das Schülerinnen und Schülern helfe, berufsbezogene Interessen zu erforschen, sich in unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten zu erproben und dabei ihre Stärken und Talente kennenzulernen. Um die Weiterführung und Weiterentwicklung zu ermöglichen soll die Landesregierung gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit den konzeptionellen Rahmen erarbeiten und die Finanzierungsbedingungen vereinbaren. Unter Einbeziehung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen (Drs. 7/2371) wurde der Antrag beschlossen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Doreen Hildebrandt (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) erläutert sie eingangs: „…Brafo ist ein gutes Programm beim Einstieg in den Berufswahlprozess. Dass die 5 Tage Interessenerkundung in Verbindung mit berufspraktischem Ausprobieren verschiedener Tätigkeiten den Jugendlichen tatsächlich etwas bringen, habe ich als Berufsberaterin häufig erlebt. Fragt man 9. - oder 10.-Klässler, warum sie sich für ein Berufsfeld entschieden haben, hört man Sätze wie „ich habe doch damals in der 7. Klasse Brafo mitgemacht, da habe ich gemerkt, dass mir das gefällt“. Allerdings ist es nach diesem Einstiegdurch Modul 1 – also diese 5 Tage in Klasse 7 – in eine berufliche Orientierung jeder und jedem Einzelnen und den Schulen selbst überlassen, wie es in den Klassen 8 und 9 weitergeht. Viele engagierte Schulen bieten interessierten Schülerinnen und Schülern weitere Möglichkeiten zum Erkunden ihrer Interessen und von Berufsfeldern an, ob über AGs, Kooperationen mit regionalen Betrieben, Praxistage oder Projektwochen. Dort kämpft jede Schule für sich allein und die meisten entwickeln kreative und tolle Angebote. Aber der rote Faden durch den Berufswahlprozess fehlt im Land. Darum halten wir es für notwendig, Brafo weiterzuentwickeln. Das bisher schon im Konzept vorgesehene Modul 2 – ein freiwilliges Praktikum in den Ferien in einem interessanten Berufsfeld - sollte für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet werden. Und warum kann es danach nicht mit Folgemodulen weitergehen, wo die Jugendlichen, wenn sie sich für ein Berufsfeld entschieden haben, genauer reinschnuppern können? Dazu müssten aber schon jetzt konzeptionelle Festlegungen und praktische Entscheidungen z.B. zur Übernahme von Fahrkosten in ländlichen Gebieten und die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen vor Ort getroffen werden. …“

 

Förderung des kommunalen Straßenbau langfristig sichern, Radverkehrsinfrastruktur ausbauen

Das Entflechtungsgesetz des Bundes (EntflechtG) und das finanziell darauf basierende Landesgesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus (KStBFinG LSA) laufen zum 31. Dezember 2019 aus. Derzeit stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des EntflechtG Finanzmittel in Höhe von insgesamt 135 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Davon werden den Landkreisen und kreisfreien Städten nach dem KStBFinG LSA rund 30,75 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zugewiesen. Einstimmig beschloss der Landtag einen von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Antrag (Drs. 7/2343), der die Landesregierung auffordert im Landeshaushalt beginnend ab dem Jahr 2020 dafür Sorge zu tragen, dass aus den steigenden Umsatzsteueranteilen des Landes eine bedarfsgerechte Unterstützung des kommunalen Straßenbaus sichergestellt wird. Dazu soll die Landesregierung einen Gesetzentwurf einbringen, mit dem die Laufzeit des KStBFinG LSA unbefristet verlängert wird, die Beträge 2020 einmalig angemessen erhöht und dann jährlich dynamisiert werden. Dabei ist der Finanzierungszweck „separate Radwege“ in „Radverkehrsinfrastruktur“ umzubenennen und gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 5 KStBFinG LSA als eigenständiger Finanzierungstatbestand weiterhin festzuschreiben.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Guido Henke (MdL), der diesen Antrag in seiner Rede als notwendig und dringlich bezeichnete. Er kritisierte zugleich u.a. den beschränkten Regelungsgehalt, denn die Entflechtungsmittel werden bisher auch in einer Vielzahl von anderen Bereichen eingesetzt, so im Neu- und Ausbau der Hochschulen, für die Bildungsplanung, zur Wohnraumförderung und für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden.

 

Meile der Demokratie

Am 20. Januar fand in der Landeshauptstadt Magdeburg die 10. „Meile der Demokratie“ statt. Im Landtag gab es dazu eine Aktuelle Debatte und ein Antrag für ein Denkmal.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach  Henriette Quade (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) endet sie wie folgt: „Dass Menschen, die sich gegen geschichtsrevisionistische und faschistische Aufmärsche von Neonazis hier in Magdeburg zusammengefunden haben, nicht mit Leuten, die dasselbe Vokabular, dieselben Feindbilder, teilweise dasselbe Personal und, wie der Antrag zeigt, auch die gleichen Themen wie eben diese Nazis haben, dass diese Menschen sich nicht mit eben dieser AfD auf eine Meile der Demokratie begeben wollen, ist nicht nur nachvollziehbar, es ist auch sehr naheliegend. Nichts daran ist undemokratisch. Demokratie lebt nicht vom Verfahren allein, sondern vom Inhalt. Und dazu gehört, dass grundlegende Rechte für jeden Menschen, eben gerade nicht verhandelbar sind und einer Mehrheitsabstimmung anheimgestellt werden. Rechte, die die AfD in den Parlamenten und auf der Straße mit Füßen tritt und sich damit selbst außerhalb des demokratischen Spektrums stellt. Deswegen ist Widerspruch gegen die AfD auf einer Meile der Demokratie nicht nur erlaubt, sondern eben auch nötig. Allen, die gegen die AfD und andere Nazis Position beziehen, die sich solidarisch mit den von ihnen Angegriffenen zeigen und die, wie am letzten Samstag, friedlich und entschlossen zugleich Widerspruch anmelden, gilt deshalb unser ausdrückliche Dank. Demokratie heißt das Gegenteil von Neutralität. Demokratie erfordert, demokratische Räume zu schützen und das heißt sie müssen für Faschisten verschlossen bleiben. Das ist die Aufgabe, vor der Demokraten 2018 stehen. Und natürlich ist kein Zufall, dass dieser Antrag gerade jetzt kommt. Der Jahrestag der Bombardierung passt auch sehr gut zu den innerparteilichen Klärungsprozessen der AfD: natürlich führen Geschichtsrevisionismus und Antisemitismus nicht zum Ausschluss aus der AfD. Sie sind ihr Kern. Blau ist das neue Braun war der Titel der Demonstration am Samstag hier in Magdeburg. Wie sehr er stimmt, hat einmal mehr diese Debatte gezeigt.“

 

Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Ohne Debatte wurde der Gesetzentwurf (Drs. 7/2333) in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen. Er zielt auf die Anpassung der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen und der damit verbundenen Gebührenregelungen zum Vollzug der landesbehördlichen Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.

 

Kinderbetreuung angemessen finanzieren - Familien und Kommunen entlasten

Dem Landtag lag ein Antrag (Drs. 7/2340) zum oben genannten Thema vor. Für die Fraktion DIE LINKE reagierte Monika Hohmann (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) führt sie dazu u.a. aus: „…es erschließt sich mir nicht, warum die AfD ihren Antrag heute einreicht. In der vergangenen Landtagssitzung wurden die Änderungen im Kinderförderungsgesetz beschlossen und verabschiedet. Es kamen dazu null Anregungen bzw. Änderungsanträge von der AfD. Auch im Fachausschuss, ebenfalls null Beitrag von Ihnen. Man könnte es abgekürzt wie folgt sagen: „Guten Morgen, auch schon aufgewacht?“ Sehr geehrte Damen und Herren, schaut man sich den Antrag genauer an, kann man nur den Kopf schütteln. Warum? 1. Die AfD möchte mehr Zuständigkeit für die gemeindliche Ebene. Welche genau, lässt sie dabei offen. 2. In dem Antrag unter Punkt 4, möchte die AfD, dass Einrichtungsträger nur Geld vom Land erhalten, wenn sie LEQ- Vereinbarungen mit dem Landkreis- sprich Jugendamt, abschließen. Im Punkt 3 möchten sie aber genau diese Aufgabe auf gemeindlicher Ebene einrichten. Deshalb meine Frage:“ Was wollen Sie denn nun?“ 3. Sie möchten den derzeitig geltenden Ganztagsanspruch verändern und halbieren. Sie möchten wieder ausgrenzen und stigmatisieren. Den Ganztagsanspruch einzuschränken, würde erneut eine Zwei-Klassen-Betreuung einführen, für welche die Kinder am allerwenigsten können. Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Mit uns wird dieses Vorhaben nicht umsetzbar sein. Sie vertreten außerdem in Ihrem Antrag die Meinung, dass mit dieser Maßnahme, die Kommunen „schlagartig finanziell entlastet werden“. Was heißt schlagartig und auf welche Befunde stützen sich denn Ihre Aussagen? Können Sie belastbare Zahlen nennen? Nein, das können Sie nicht. Sie behaupten einfach nur und wollen somit für Stimmung vor Ort sorgen. Ich kann Ihnen nur abschließend sagen: Legen Sie im Zuge der KiFöG- Novelle, die in diesem Jahr noch ansteht, einen eigenen Gesetzentwurf vor, damit wir uns mit diesem auch inhaltlich auseinandersetzen können.“

 

Fragestunde

In der Fragestunde (Drs. 7/2350) stellten 11 Abgeordnete ihre Fragen an die Landesregierung.

Den umstrittenen Flächentausch im Zusammenhang mit der Wintersportanlage in Schierke thematisierte Wulf Gallert (MdL).

Hendrik Lange (MdL) machte Probleme von Referendarinnen und Referendaren bei der Beantragung und Genehmigung eines Jobtickets zum Gegenstand einer Anfrage.

Die Antworten der Landesregierung auf alle Anfragen sind den Videoaufzeichnungen des Landtages und den stenografischen Niederschriften des Landtages zu entnehmen, sobald diese vorliegen.