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Änderung des Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 sowie der damit verbundenen Änderung der Lohnsteuerrichtlinie 2008

Mit der Änderung sind pauschalisierte Entschädigungen und Sitzungsgelder der Mitglieder von Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräten sowie von Verbandsgemeinderäten rückwirkend ab dem 01.01.2021 mindestens in Höhe von 250 € monatlich steuerfrei.

Steuerfreiheit kommunaler Aufwandsentschädigung

​​​​​​​Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008​​​​​​​​​​​​​​

Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährt werden

Liebe Kommunalpolitiker*innen,

in der aktuellen Ausgabe der Kommunalen Nachrichten Jahrgang 2021 Ausgabe 04 des SGSA sind unter Nr. 120 kurze Ausführungen zur Änderung des Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 sowie der damit verbundenen Änderung der Lohnsteuerrichtlinie 2008 (geändert durch Lohnsteueränderungsrichtlinie 2021 – LStÄR 2021, s. Anhang) enthalten, welche ich euch dieser E-Mail angefügt habe.

Mit der Änderung sind pauschalisierte Entschädigungen und Sitzungsgelder der Mitglieder von Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräten sowie von Verbandsgemeinderäten rückwirkend ab dem 01.01.2021 mindestens in Höhe von 250 € monatlich steuerfrei. Die Lohnsteuerrichtlinie überlagert den Erlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.11.2010, zuletzt geändert am 16.10.2013, über die steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährt werden, welchen ich euch ebenfalls mit angefügt habe.

Hinweis: Im letzten Absatz hat sich beim SGSA ein Fehler eingeschlichen. Der Erlass des Finanzministeriums LSA ist nicht, wie dort erwähnt, vom 09.11.2020 sondern vom 09.11.2010.