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Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Landes Sachsen-Anhalt Nummer 48 vom 17. Dezember 2020 tritt in Kraft:

Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

 

Mit der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten des Gesetzes werden die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zu 31.12. Dezember 2019 abgeschafft. Das Gesetz sieht eine sogenannte ‚Kann-Regelung‛ vor, die es den Gemeinden ermöglicht, innerhalb einer Festsetzungsfrist von vier Jahren bis 2023 Beitragsbescheide an die Einwohner*innen zu verschicken. Beitragspflichten, die nach dem 31. Dezember 2019 entstehen werden den Kommunen durch das Land erstattet.

 

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gemeindefinanzierungsgesetzes

Mit dieser Verordnung werden die Schlüssel zur Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer auf die Gemeinden in Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Diese Verordnung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft.

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