Diese Website verwendet Cookies.
Zum Hauptinhalt springen

Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften

Verordnung über die monatlichen Zuweisungen an die Gemeinden und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach dem Kinderförderungsgesetz

Gesetz und Verordnung zum download.

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Landes Sachsen-Anhalt Nummer 39 vom 09. November 2020 tritt in Kraft:

Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften

Mit den Änderungen im Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt wird es den kommunalen Vertretungen und ihrer Ausschüsse ermöglicht, nach der Feststellung einer pandemischen Lage oder sonstigen außergewöhnlichen Notsituation durch die Kommunalaufsicht (der Zeitraum ist durch die Kommunalaufsicht festzulegen) oder dem Landtag (für die Dauer von drei Monaten), Beratungen und Abstimmungen per Videokonferenz anstelle von Präsenzsitzungen durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei zu gewährleisten. Vertretungen und ihre Ausschüsse können ebenfalls über Verhandlungsgegenstände im schriftlichen oder elektronischen Verfahren abstimmen, soweit diesem vier Fünftel ihrer Mitglieder diesem zustimmen.

Des Weiteren werden Kommunen für die Dauer einer landesweiten epidemischen oder pandemischen Lage, durch den Landtag für die Dauer von drei Monaten festgestellt, von einer Reihe von Verpflichtungen befreit, zum Zweck der Sicherung  kommunaler Haushaltsaufstellung und -führung.

Verordnung über die monatlichen Zuweisungen an die Gemeinden und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach dem Kinderförderungsgesetz

Die Verordnung regelt die Anpassung der Höhe der monatlichen Zuweisungen des Landes an Gemeinden und Verbandsgemeinden nach Art. 12 Abs. 2 und Art. 12a Abs. 2 Kinderförderungsgesetz.