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Kommunalpolitisch relevante Themen im Dezember 2022

Kommunalpolitische Schwerpunkte der 16. Sitzungsperiode des Landtages 13.-15.12.2022. Vom 13. bis zum 15. Dezember ist der Landtag zusammengekommen. Über Tagesordnungspunkte mit kommunalpolitischem Bezug möchten wir Euch hiermit informieren.

 

Landtag Sachsen-Anhalt: 16. Sitzungsperiode

Informationen zu einzelnen unten aufgeführten Anträgen und Redebeiträgen

TOP 4 Antrag „Ostdeutsche Lebensleistung anerkennen - Gerechtigkeitsfonds für DDR-Renten!“

Seit über dreißig Jahren kämpfen Betroffene um die Anerkennung ihrer in der DDR erworbenen Rentenansprüche. Bei der Überleitung des DDR-Rentensystems in heutiges Recht wurden in den 1990er Jahren eine Reihe von Ansprüchen gestrichen oder gekürzt. Auf Basis des Antrags unserer Landtagsfraktion soll das Land Sachsen-Anhalt dem durch den Bund eingerichteten Härtefallfonds beitreten, um die Einmalzahlung für bedürftige Rentnerinnen und Rentner deutlich anzuheben. Gleichzeitig müsse der Bundesgesetzgeber endlich absichern, dass Arbeit und Leben in der DDR genauso viel gälten wie in der alten Bundesrepublik. Den Antrag brachte unsere rentenpolitische Sprecherin Monika Hohmann ein.

Der Antrag Drs. 8/1976 wurde abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/2007 beschlossen.

TOP 13 Aktuelle Debatte „Schulkrise führt zu Bildungsnotstand in Sachsen-Anhalt - Zukunft des Landes ist akut gefährdet“ und 2. Beratung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes“

Der Fachkräftemangel an Schulen ist eine der größten Herausforderungen in Sachsen-Anhalt. Der Druck hat sich jetzt so erhöht, dass der Ministerpräsident Bildung zur Chefsache machen und im Januar zum Bildungsgipfel einladen wolle. Wenn man die Schulkrise stoppen will, dann nur mit aller Kraft und dem Ausschöpfen aller möglichen Maßnahmen. Unsere Fraktion hält es daher für dringend geboten, dieses Thema im Rahmen einer Aktuellen Debatte aufzurufen. Mit diesem TOP verbunden ist die zweite Lesung unseres Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes. Sachsen-Anhalt ist inzwischen das letzte der östlichen Bundesländer, das noch an der niedrigen Einstufung seiner Grundschullehrkräfte festhält. Daher haben wir im Juni 2022 einen Gesetzentwurf eingebracht, der zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes führen soll. Grundschullehrkräfte sind bisher in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Die Aktuelle Debatte wurde durchgeführt und der Beschlussempfehlung Drs. 8/1949 wurde mehrheitlich gefolgt.

TOP 15 Zweite Beratung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt“

Mit dem von der Landesregierung im Mai 2022 vorgelegten Gesetzentwurf soll ein weiterer Schritt zur Fortentwicklung des Ladenöffnungszeitenrechts in Sachsen-Anhalt gesetzt werden. Das Ladenöffnungszeitengesetz soll neben vornehmlich redaktionellen Änderungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen präzisiert werden. Zudem soll ein neuer Sachgrund für Öffnungen von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschaffen werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfahl dem Landtag, den geänderten Gesetzentwurf anzunehmen. Unsere Fraktion hatte den Gesetzentwurf abgelehnt.

Der Beschlussempfehlung in Drs. 8/1951 wurde mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

TOP 17 Zweite Beratung „Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze“

Die Maßnahmen des in der vergangenen Legislaturperiode erneuerten Kinderförderungsgesetzes sollen weiterhin Bestand haben. Der im November 2022 vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Verlängerung – vorerst bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 – finanziell bedeutsamer Maßnahmen (Mehrkindregelung, Finanzierung zusätzlicher Fachberatungskräfte, Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen) vor. Unsere Fraktion hatte zum Gesetzentwurf einen Änderungsantrag eingebracht, der die Maßnahmen bis 2024 festschreiben sollte, die Weiterfinanzierung der Sprachkitas sicherstellen und einen Flächenfaktor einführen sollte. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfahl dem Landtag, den geänderten Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Beschlussempfehlung in Drs. 8/1981 wurde mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

TOP 22 Erste Beratung „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe -“

Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des AG-SGB XII bestimmt ab dem 1. Juli 2022 die örtlichen Träger der Sozialhilfe als sachlich zuständige Träger für die Ausführung der Regelungen zum Sofortzuschlag nach § 145 SGB XII. Bei einer fehlenden landesrechtlichen Neuregelung würden die örtlichen Träger der Sozialhilfe mangels gesetzlicher Grundlage den Sofortzuschlag nach § 145 nicht ausführen und die Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche wäre nicht mehr gewährleistet.

Der Gesetzentwurf Drs. 8/1975 wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

TOP 24 Zweite Beratung „Mehr Entscheidungen vor Ort. Festlegung der Parkgebühren in die Hände der Kommunen legen.“

Da Parkraum in den Innenstädten begrenzt ist, sollte es in den Händen der Kommunen liegen, Festlegungen hinsichtlich ihrer Parkraumbewirtschaftung eigenverantwortlich zu treffen, befand die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im November 2021. Die Deckelung der Parkgebühren (höchstens ein Euro je Stunde) sei im Hinblick auf die allgemeine Preisentwicklung nicht zu rechtfertigen. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales empfiehlt dem Landtag mit 6:3:3 Stimmen, den geänderten Antrag anzunehmen. Unsere Fraktion hatte zum Antrag einen Alternativantrag eingebracht, der zusätzlich Maßnahmen im ÖPNV und perspektivisch die Einführung eines ticketlosen, kostenfreien ÖPNVs fordert.

Der Beschlussempfehlung Drs. 8/1944 wurde mehrheitlich gefolgt.

TOP 38 Antrag „Ausbildungsverkehr als Motor für ÖPNV nutzen: 9-Euro-Ticket für Schüler landesweit fördern nach Magdeburger Vorbild“

Bei der vergangenen Sitzung der Verkehrsminister ist deutlich geworden, dass die Finanzierungsfragen zum Deutschlandticket noch so weit ungeklärt seien, dass mit einer Einführung des 49-Euro-Tickets wohl nicht vor Mai 2023 zu rechnen ist. Um dem entgegenzuwirken, so unsere Landtagsfraktion, soll die Landesregierung den Entschließungsantrag (Drs. 8/1895) mit Leben füllen und den ÖPNV schnellstmöglich flächendeckend im Land ausbauen, nach dem Vorbild der Landeshauptstadt Magdeburg ab August 2023 ein 9-Euro-Ticket für alle Schüler/innen im Land fördern und die Barrierefreiheit beim Ticketing gewährleisten und Zeitfahrkarten auch in Papierform ausgeben.

Der Antrag Drs. 8/1983 wurde abgelehnt.