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Kommunalpolitisch relevante Themen im März 2024

Kommunalpolitische Schwerpunkte der 29. Sitzungsperiode des Landtages 20.-21.03.2024. Vom 20. bis zum 21. März ist der Landtag zusammengekommen. Über Tagesordnungspunkte mit kommunalpolitischem Bezug möchten wir Euch hiermit informieren.

 

Landtag Sachsen-Anhalt: 29. Sitzungsperiode

 

TOP 3a: Aktuelle Debatte: Schuldenbremse reformieren, Zukunftsinvestitionen und sozialen Ausgleich ermöglichen 

Der wirtschaftliche und soziale Stillstand und die ausbleibende Erholung nach der Corona-Pandemie führen dazu, dass die Akzeptanz des politischen Systems sinkt und seine demokratischen Grundwerte zunehmend infrage gestellt werden. Um den notwendigen Transformationen gerecht zu werden und die daraus resultierenden sozialen Belastungen auszugleichen, ist eine substanzielle Reform der Schuldenbremse unabdingbar. Dazu gibt es eine Vielzahl von Positionierungen, auch des Ministerpräsidenten, die politische Konsequenzen haben müssen.  

TOP 3b: Antrag: Schuldenbremse reformieren 

Obwohl die Fraktion Die Linke grundsätzlich für die Aufhebung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Schuldenbremse eintritt, beschränkt sich der vorliegende Antrag auf die Umsetzung der Vorschläge des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zur Reform der Schuldenbremse. Der aktuelle Investitionsstau sowohl in Infrastruktur als auch in Bildung und Entwicklung und die daraus resultierende Stagnation der wirtschaftlichen Entwicklung und zunehmender sozialer Spannungen führen dazu, dass ehemals entschiedene Befürworter einer radikalen Schuldenbremse ihre Position deutlich revidieren.

zu a) Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.

zu b) Der Antrag Drs. 8/3880 wird in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

TOP 26 Antrag: Vorgaben zur Schulentwicklungsplanung korrigieren – Schulnetz erhalten und bedarfsgerecht ausbauen 

Vom Schuljahr 2010/11 bis zum laufenden Schuljahr 2023/24 hat sich so die Zahl der Schüler:innen um mehr als 26.000 erhöht, was einem Zuwachs von 16 v. H. entspricht. Im gleichen Zeitraum wurden ca. 130 Schulen geschlossen. Nachdem die Schulschließungen in der 7. Wahlperiode endlich weitgehend zum Erliegen gekommen waren, haben die ersten beiden Jahre der Anwendung der Schulentwicklungsplanung 2022 zu deutlichen Verwerfungen der weiterführenden Schulen mit eigener Sekundarstufe II geführt. Mehrfache Forderungen des Landesschulamtes im Zuge der Genehmigungsverfahren von Schulentwicklungsplänen der Landkreise und kreisfreien Städte, bisher bestandsfähige Gymnasien zu unmäßig großen und auf mehrere Standorte verteilten „Schulfabriken“ zu fusionieren, sind ein wesentlicher Teil der negativen Auswirkungen der neuen Verordnung.

Die Schäden im Schulnetz stehen in keinem Verhältnis zu der Einsparung von Personalstellen von etwa 120 bis 140 Vollzeitlehrereinheiten, was etwa 1 v. H. des Gesamtlehrkräftebedarfs des Landes entspricht. Die Forderung aus der SEPl-VO 2022, führen dazu, dass Schulneugründungen praktisch nicht mehr möglich sind und Schulträger gehindert werden, für ein regional ausgeglichenes und leistungsfähiges Bildungsangebot zu sorgen. Dies widerspricht – wie im Fall des aus diesen Gründen abgelehnten Antrages der Stadt Halle auf die Gründung einer 4. Integrierten Gesamtschule – in eklatanter Weise den Bildungsinteressen der Eltern für ihre Kinder.

Der Antrag Drs. 8/3873 wird in den Ausschuss für Bildung überwiesen.

TOP 5 Antrag: Rassismus bekämpfen – Betroffene schützen – Willkommensgipfel einberufen 

Bundesweit melden Opferberatungsstellen einen massiven Anstieg rassistischer Straf- und Gewalttaten, Beleidigungen und Übergriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Migrant:innen, Geflüchtete und Asylsuchende. Bereits im letzten Jahr wies die Jahresbilanz der Mobilen Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Sachsen-Anhalt auf die besorgniserregende Situation hin.

Es gibt Gesprächs- und Netzwerkformate auf Landesebene, deren Expertise und Vorschläge künftig stärker als bisher in politische Entscheidungen und konkrete Maßnahmen überführt werden sollen. Eine Vielzahl von Studien aus dem Bereich Migrationsforschung, aber auch aus dem Bereich der Einstellungsuntersuchungen verweisen zudem auf dringend nötige Maßnahmen der interkulturellen Öffnung, der Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeitsweise von Ämtern und Behörden und zur Bekämpfung von gesellschaftlichem Rassismus als Voraussetzung für gelingende Zuwanderung auch und insbesondere von Arbeits- und Fachkräften. Sachsen-Anhalt wird bis zum Jahr 2030 einen massiven Bedarf an Arbeitskräften haben, der nur dann zu bewältigen sein wird, wenn deutlich mehr Menschen nach Sachsen-Anhalt zuwandern. Die IHK Magdeburg hat zahlreiche Maßnahmen aufgelistet, die aus ihrer Sicht notwendig wären, um Sachsen-Anhalt für Zuwanderung fit zu machen.

Der Antrag Drs. 8/3879 wird in den Ausschuss für Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in die Ausschüsse für Wirtschaft und Tourismus, für Bildung, für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (mitberatend) überwiesen.

TOP 9 Entschließungsantrag: Das Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt heute stärken – für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen von morgen 

In Sachsen-Anhalt existieren 14 eigenständige Beihilfekataloge. Dies führt dazu, dass je Landkreis unterschiedliche einmalige Beihilfen und Zuschüsse den Pflegekindern und -familien zur Verfügung stehen und in unterschiedlichen Höhen ausgezahlt werden. Dies sorgt für eine Ungleichstellung aller Pflegekinder im Land. Es braucht eine einheitliche Regelung, um allen Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien die gleichen Möglichkeiten und Chancen zu ermöglichen. In Sachsen-Anhalt wird die Vermittlung und Begleitung von Kindern mit Förderbedarfen in der Praxis als unzureichend eingeschätzt. Aktuell wird in allen Kommunen die Anerkennung einer sonder- oder heilpädagogischen Pflegestelle nach eigenen Richtlinien der Kommunen vollzogen. Aus diesem Grund benötigt es eine landesweite Richtlinie, welche u. a. eine intensive Begleitung der Kinder gewährt, eine bessere finanzielle Unterstützung mit sich bringt und Entlastungs- sowie Fortbildungsangebote den Pflegefamilien zur Verfügung stellt.

In Anbetracht der steigenden Fälle an Kindeswohlgefährdungen lässt sich darauf schließen, dass die Nachfragen nach stationären Angeboten steigen. So muss das Land auf Bundesebene darauf hinwirken, dass Pflegeeltern und Bereitschaftspflegefamilien beim Bundeselterngeld sowie bei der Altersvorsorge gleichermaßen anerkannt werden. Soll die verantwortungsvolle Sorge für Pflegekinder nicht in die Altersarmut führen und wollen Jugendämter künftig noch eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen für familienbedürftige Kinder und Jugendliche finden, muss hier gesetzlich nachgebessert werden. Zudem muss das Land zur Akquise von Pflegefamilien im Rahmen einer Imagekampagne tätig werden, um den steigenden Bedarfen gerecht zu werden.

Die Aussprache zur Großen Anfrage wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 43 (6) GO.LT nicht gefasst. Der Entschließungsantrag Drs. 8/3874 wird abgelehnt und der Entschließungsantrag Drs. 8/3911 mit Ergänzung um den Punkt 2 aus dem Entschließungsantrag Drs. 8/3874 in so geänderter Fassung beschlossen.