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Kommunalpolitisch relevante Themen im November 2022

Kommunalpolitische Schwerpunkte der 15. Sitzungsperiode des Landtages 17.-18.11.2022. Vom 17. bis zum 18. November ist der Landtag zusammengekommen. Über Tagesordnungspunkte mit kommunalpolitischem Bezug möchten wir Euch hiermit informieren.

 

Landtag Sachsen-Anhalt: 15. Sitzungsperiode

Informationen zu einzelnen unten aufgeführten Anträgen und Redebeiträgen

TOP 2 Aktuelle Debatte „Die Menschen im Land sofort verlässlich entlasten – staatliche Preiskontrolle auf den Energiemärkten durchsetzen.“

Zum Thema, wie die Menschen im Land sofort verlässlich entlastet werden können, hat unsere Landtagsfraktion im November eine aktuelle Debatte durchgeführt. Wir plädieren dafür, eine staatliche Preiskontrolle auf den Energiemärkten durchzusetzen. Trotz der Ankündigung verschiedener Entlastungspakete und Preisdeckel für den Gas- und Stromverbrauch gibt es immer noch keine verlässliche und transparente Regelung, wie diese umgesetzt werden soll. Dies betrifft sowohl den Zeitpunkt und den Umfang als auch die Ausführung. Andererseits verlangt das System gedeckelte Preise für die Energieverbraucher auch eine staatliche Regulierung der Preisbindung am Markt, die Übergewinne verhindert und die Kosten für die öffentliche Hand begrenzt. So wie beispielsweise in Spanien eine Strompreisbremse für Privathaushalte und gewerbliche Abnehmer die Kosten deutlich reduziert, ohne dass dieses System steuerfinanzierte Zuschüsse benötigt, braucht es in der Bundesrepublik und europaweit eine Regulierung des Energiemarktes im Interesse der Gesellschaft statt einer völlig dysfunktionalen Marktregulierung mit explodierenden Preisen auf der einen und explodierenden Profiten auf der anderen Seite.

- Die aktuelle Debatte wurde durchgeführt. Beschlüsse wurden dazu nicht gefasst.

TOP 5 Erste Beratung „Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze“

Die Landesregierung legt einen Entwurf für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (und anderer Gesetze vor). Damit soll die Verlängerung (bis 31.12.2023) finanziell bedeutsamer Maßnahmen (Mehrkindregelung, zusätzliche Fachberatung, zusätzliche Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen) festgeschrieben werden, die bislang aus den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes finanziert worden sind. Der Änderungsantrag unserer Fraktion hat zum Ziel, dass die Festschreibung um ein weiteres Jahr (bis Ende 2024) festgeschrieben wird. Darüber hinaus soll die Finanzierung der Sprachkitas festgeschrieben werden.

-Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag wurden in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

TOP 7 Antrag „Zeit für einen spürbaren „Wumms“ für Kinder und Jugendliche“

Die Schließungen von Kitas und Schulen während der Corona-Pandemie waren eine große - aus heutiger Sicht unnötige - Belastung für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Unsere Landtagsfraktion beantragt daher die Erstellung eines umfassenden Katalogs diskriminierungs- und geschlechtersensibel umzusetzender Maßnahmen insbesondere zur Bekämpfung von Kinderarmut. Zudem soll ein Kinderrechtegipfel unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Schulen und Jugendverbänden sowie weiteren Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Ziel der Stärkung der Kinderrechte initiiert werden.

- Der Antrag wurde abgelehnt.

TOP 11c Antrag „Maßnahmen gegen die drohende Energiekrise und Inflation - Übergewinnsteuer statt Gasumlage“

Die Fraktion DIE LINKE hat im Antrag vom September 2022 verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um Bürgerinnen und Bürger vor der steigenden Inflation und im Fall einer drohenden Energiekrise zu schützen. Unter anderem soll die Landesregierung aufgefordert werden, im Landeshaushalt 2023 einen Energie-Härtefallfonds zur Entlastung für einkommensschwache Personen und Haushalte einzurichten. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag, den Antrag abzulehnen.

- Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt und der Ursprungsantrag damit abgelehnt.

TOP 12 Regierungserklärung des Ministerpräsidenten „Gemeinsam durch die Krise - Land, Bund und Europa unterstützen Wirtschaft, Kommunen und Menschen in Sachsen-Anhalt“

In ihrer Erwiderung hat unsere Fraktionsvorsitzenden, Eva von Angern, noch einmal deutlich gemacht, wo für unsere Fraktion die Prioritäten bei der Krisenbewältigung liegen: nicht bei den Interessen der Wirtschaft und den Profiteuren der Krise, sondern bei den Menschen. Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten erdachten Maßnahmen greifen viel zu kurz. Sie kommen zu spät und schonen den reichsten Teil der Bevölkerung und Unternehmen mit krisenbedingten Übergewinnen. Bei der Übernahme der Dezember-Gasabschläge werden ganze Gruppen nicht ausreichend berücksichtigt: Haushalte, die mit Heizöl, Strom oder Pellets heizen, bleiben außen vor. DIE LINKE will soziale Unsicherheit verhindern, denn sie führt zur sozialen Spaltung des Landes. Der Gaspreisdeckel muss schnellstmöglich greifen, nicht erst im Frühjahr. Die Kopplung des Strompreises an den Preisbörsen an den teuersten Energieträger muss umgehend reformiert und eine staatliche Preiskontrolle eingeführt werden. Eva von Angern forderte darüber hinaus ein monatliches Energiegeld in Höhe von 125 Euro, die Untersagung von Energiesperren, Wohnraumkündigungen und Zwangsräumungen. Ein preisgünstiges ÖPNV-Ticket muss kommen und im ländlichen Raum muss das Angebot durch höhere Regionalisierungsmittel stark ausgeweitet werden. Außerdem braucht es eine Aussetzung der Mehrwertsteuer und einen Schutzschirm für soziale Einrichtungen, Krankenhäuser, Begegnungs- und Beratungsstätten, Altenpflege, Jugendzentren und Sportvereine in Höhe von 50 Milliarden Euro. Weiterhin forderte Eva von Angern eine Übergewinnsteuer und die Vermögensabgabe.

TOP 13 Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2023 und Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 – HG 2023

Die Landesregierung hat einen Finanzplan für den Landeshaushalt 2023 aufgestellt und wird diesen nun im Plenum vorstellen. Darin werden die Einnahmen und Ausgaben auf 13 539 263 600 Euro beziffert. Im Zuge des neuen Landeshaushalts gibt es zudem Bedarf, andere gesetzliche Regelungen anzupassen. Hierfür wird das Haushaltsbegleitgesetz 2023 eingebracht, durch das zum Beispiel Änderungen am Finanzausgleichsgesetz vorgenommen werden. Nach der ersten Lesung im Parlament werden die Einzelpläne in den Ausschüssen weiter diskutiert.

- Die Gesetzentwürfe in den Drs. 8/1824 und Drs. 8/1825 wurden in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in alle weiteren ständigen Ausschüsse (mitberatend), außer in den Ausschuss für Petitionen überwiesen.

TOP 19 Erste Beratung „Gesetz zur Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes (Heizkostenzuschussgesetzzuständigkeitsgesetz)“

Ziel des Gesetzes ist die Bestimmung der zuständigen Stellen für die Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes (HeizKZuschG) und die Bewilligung des zweiten Heizkostenzuschusses für Wohngeldbeziehende nach dem Wohngeldgesetz, für Auszubildende im Leistungsbezug nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie für Aufstiegsfortbildungsteilnehmende im Leistungsbezug eines Unterhaltsbeitrags nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.

- Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen.

TOP 26 Antrag „Housing First - Kommunen unterstützen bei Bekämpfung von Wohnungslosigkeit“

Der Antrag unserer Fraktion befasst sich mit dem Konzept „Housing first“, das mittlerweile deutschlandweit in Kommunen erprobt wird. Es soll präventiv, niederschwellig, nachhaltig und schnell Menschen ein Zuhause geben, die nach Wohnungsverlust keine Chance auf dem regulären Wohnungsmarkt hätten. Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Landesprogramm zur Förderung von Modellprojekten nach dem Housing-First-Konzept aufzustellen. Auf Bundesebene soll sie sich dafür einsetzen, Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit gesetzlich auszuschließen.

- Unser Ursprungsantrag wird abgelehnt und der Alternativantrag der Koalition beschlossen.

TOP 27 Antrag „Rettungsschirm für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt - Daseinsvorsorge im Land absichern!“

Unsere Fraktion will den Krankenhäusern helfen. Die Krankenhäuser im Land befinden sich durch Inflation und Preissteigerungen in einer existenzbedrohenden Situation. Das System der Fallpauschalen hat sich angesichts von Krisen als nicht praktikabel erwiesen. Daher soll die Landesregierung laut Antrag einen Rettungsschirm in Höhe von 300 Millionen Euro einrichten, aus dem die krisenbedingten Defizite der Kliniken rückwirkend zum 1. Juli 2022 bereinigt und somit Insolvenzen vermieden werden sollen.

- Der Antrag wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.