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Kommunalpolitisch relevante Themen im September 2023

Kommunalpolitische Schwerpunkte der 23. Sitzungsperiode des Landtages 7.-9.09.2023. Vom 7. bis zum 9. September ist der Landtag zusammengekommen. Über Tagesordnungspunkte mit kommunalpolitischem Bezug möchten wir Euch hiermit informieren.

 

Landtag Sachsen-Anhalt: 22. Sitzungsperiode

Informationen zu einzelnen unten aufgeführten Anträgen und Redebeiträgen

 

TOP 2 Erste Beratung „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)“

Eine Übersicht zum Haushaltsentwurf der Landesregierung befindet sich unter folgendem Link: https://mf.sachsen-anhalt.de/finanzen/haushalt#c324213

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Haushaltsgesetzes für das Jahr 2024 vorgelegt. Darin sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 14 269 658 400 Euro aufgeführt. Das Haushaltsgesetz 2024 basiert laut Landesregierung in seinen wesentlichen Teilen auf dem Haushaltsgesetz 2023.

Eva von Angern äußerte in ihrer Rede noch einmal die Kritik der Fraktion am geplanten Einstellungsstopp des Landes, ohne dass die Landesregierung einen Überblick über das Personal des Landes oder ein zukunftsfähiges Personalentwicklungskonzept entwickelt hat. Gerade in Zeiten der sich überlagernden globalen Krisen, darf der Staat sich nicht dünne machen. Weiterhin stellte sie dar, das das der letzte Landeshaushalt vor den Kommunalwahlen 2024 ist und die Landesregierung entscheidet, welche Signale an die kommunalen Vertreter:innen ausgesandt werden. Die Landesregierung bestimmt, ob unsere kommunalen Mandatsträger:innen in ihrer Sorge bestärkt werden, nur noch über die Erhöhung von Kita- und Friedhofsgebühren entscheiden zu können oder ob sie noch Spielraum für die Gestaltung lebenswerter Kommunen haben. Wir als Fraktion DIE LINKE kämpfen seit Jahrzehnten für eine bessere Kinderbetreuung und bessere Bildungschancen in den Schulen. Dafür braucht es motivierte Lehrkräfte, aber eben auch Schulsozialarbeit an allen Schulen. Die Landesregierung muss sich zu einem Landesprogramm für die Schulsozialarbeit durchringen! Im Finanzausschuss und den Fachausschüssen werden wir die Schulsozialarbeit im Land verteidigen, die Gesundheitsversorgung und den Fachärztemangel im Fokus haben und selbstverständlich all die Vereine und Verbände, die das Leben in Sachsen-Anhalt lebenswert machen. Wir wollen die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, denn sie sind das Rückgrat des Landes. Abschließend stellte Eva von Angern noch folgende Forderungen an die Landesregierung auf: 1. Sorgen Sie dafür, dass die Kommunen aufgabengerecht finanziert werden und nicht nur den Mangel verwalten müssen! 2. Sorgen Sie für Haushaltsklarheit und verkaufen die Menschen nicht weiter für dumm! 3. Erarbeiten Sie ein Personalentwicklungskonzept für unser Land, das seinen Namen verdient und vor allem den Menschen in unserem Land dient! 4. Setzen Sie sich im Interesse der Kinder und Jugendlichen in unserem Land für eine echte Kindergrundsicherung im Bund ein! 5. Wir brauchen eine echte Steuerreform: Vermögenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das stellt unser Land langfristig auf starke finanzielle Füße.

Der Gesetzentwurf Drs. 8/3037 wurde in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in alle ständigen Ausschüsse - außer Petitionsausschuss - (mitberatend) überwiesen.

TOP 5 Aktuelle Debatte „Wir brauchen Jede und Jeden - Bildungswende gegen den Fachkräftemangel!“

Die tausendfache Erfolglosigkeit am Ende der allgemeinen und beruflichen Schulbildung kann sich kein Land in einer Wissensgesellschaft leisten, sagt unsere Landtagsfraktion. „Wir brauchen Jede und Jeden“, konstatiert sie und fordert in einer Aktuellen Debatte eine „Bildungswende gegen den Fachkräftemangel“.

Die Aktuelle Debatte wurde durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.

TOP 19 Erste Beratung „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“

Gemäß Landesverfassung sorgt das Land per Finanzausgleichsgesetz (FAG) dafür, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügten, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sein sollen. Mit dem von ihnen vorgelegten Gesetzentwurf erfolgt eine Neuberechnung der Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2024 bis 2026 auf der Grundlage aktueller statistischer Daten (vertikaler Finanzausgleich).

Der Gesetzentwurf Drs. 8/3046 wurde in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.

TOP 20 Erste Beratung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt“

Die Änderung des Kommunalwahlgesetzes steht im Zusammenhang mit dem Termin für die Europawahl am 9. Juni 2024, mit welcher die Kommunalwahlen verbunden stattfinden. Durch die von der Landesregierung erfolgte Festsetzung des Wahltermins der allgemeinen Vertretungswahlen auf den 9. Juni 2024 ergäben sich Schwierigkeiten bei der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge, da dieser Tag auf den Ostermontag fallen würde. Mit der Festlegung der Einreichungsfrist auf den 68. Tag vor der Wahl (statt 69.) könne diesem Umstand künftig auch bei variierenden Wahlterminen für die gleichzeitig stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen dauerhaft begegnet werden.

Der Gesetzentwurf Drs. 8/3061 wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

TOP 21a Zweite Beratung Antrag „Masterplan zur Sicherung der Schulbildung in Sachsen-Anhalt“

Im Oktober 2022 hatten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und unsere Landtagsfraktion die Anträge „Lehrkräftemangel aktiv bekämpfen – Den Lehrberuf von Beginn an attraktiver gestalten.“ bzw. „Masterplan zur Sicherung der Schulbildung in Sachsen-Anhalt“ in den Landtag eingebracht. Der Ausschuss für Bildung hat sich mit diesen beschäftigt und empfiehlt dem Landtag nun mit 7:0:5 Stimmen, die Anträge in geänderter Fassung anzunehmen.

Die Beschlussempfehlung Drs. 8/3039 wird mehrheitlich angenommen.

TOP 25b Antrag „Sonderförderprogramm ‚Kommunale Trinkbrunnen‘“

Unsere Landtagsfraktion setzt sich per Antrag für den Bau von „Kommunalen Trinkbrunnen“ in Sachsen-Anhalt ein. Die Landesregierung soll dazu ein Sonderförderprogramm auflegen, so der Vorschlag der Fraktion. Demnach sollen die Investitionskosten für den Bau von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum mit bis zu 90 Prozent förderfähig sein. In Zeiten des Klimawandels seien Trinkbrunnen ein Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und zur Vermeidung von Plastikabfällen.

Der Antrag Drs. 8/3054 wurde abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/3092 beschlossen.

TOP 31 Antrag „Gewaltschutz und Hilfssysteme im Sinne der Istanbul-Konvention - Ausbau und Umsetzung jetzt!“

Laut Zahlen des Bundesfamilienministeriums sind die Fälle von häuslicher Gewalt und Gewalt in Partnerschaften deutschlandweit angestiegen und auch in Sachsen-Anhalt werden immer mehr Fälle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt verzeichnet, erklärt die Fraktion DIE LINKE. Zudem seien die bestehenden Hilfsangebote stark überlastet. Daher sei es an der Zeit, das Beratungs- und Hilfsnetz entsprechend der Istanbul-Konvention auszubauen und lückenlos umzusetzen.

Der Antrag Drs. 8/3052 wurde abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/3090 beschlossen.