Diese Website verwendet Cookies.
Zum Hauptinhalt springen

Kommunalpolitisch relevante Themen zu den Landtagssitzungen am 08. und 09. März 2018 in Sachsen-Anhalt

Am 8. und 9. März 2018 kamen die Abgeordneten wieder zu den Sitzungen des Landtages von Sachsen-Anhalt zusammen. Die kommunalpolitisch relevanten Themen sind dazu in folgender Übersicht zusammengefasst.

 

Alle Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Drucksachen sowie Wortbeiträge der Abgeordneten kann man in den entsprechenden Videoaufzeichnungen auf der Homepage des Landtages ansehen.

Kommunalpolitisch relevante Themen zu den Landtagssitzungen am 8. und 9. März 2018 in Sachsen-Anhalt

Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften

Zur Landtagssitzung lagen dazu ein Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 7/2509) und ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vor (Drs. 7/2527) vor. Mit letzterem streitet unsere Landtagsfraktion für mehr Transparenz im Verwaltungshandeln, eine stärkere Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner in öffentliche Entscheidungsprozesse und die Verbesserung des Dreiecksverhältnisses von Verwaltung, kommunaler Vertretung und Einwohnerschaft.

Beide Gesetzentwürfe wurden in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) zur weiteren Beratung überwiesen.

Christina Buchheim (MdL) stellte den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Landtag vor. In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) führt sie u.a. wie folgt aus: „…Vergleicht man die beiden Gesetzesvorhaben, so fällt also auf, dass in beiden nicht nur die Ergebnisse der eingangs erwähnten Enquete-Kommission eingeflossen sind, sondern auch die Ergebnisse aus der Analyse der bisherigen kommunalpolitischen Erfahrungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Juli 2014. Nicht zuletzt aufgrund des Koalitionsvertrages finden sich zwischen den beiden Gesetzentwürfen viele Schnittmengen. Ein deutlicher Unterschied der beiden Gesetzesvorhaben besteht darin, dass meine Fraktion mit der Absenkung der Altersbestimmung in § 21 Abs. 2 zentrale politische Teilhabemöglichkeiten von Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr eröffnet. Sie sollen nicht nur, wie es der Gesetzentwurf der Landesregierung vorsieht, zukünftig Einwohneranträge initiieren und unterzeichnen dürfen, sie sollen sich – da verweise ich an dieser Stelle auf eine Forderung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung – auch an Bürgerbegehren und Bürgerentscheide beteiligen können. Gleichzeitig wird damit das aktive Wahlalter auf kommunaler Ebene auf 14 Jahre abgesenkt. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen finden in der Politik nur in geringem Maße Beachtung. Mit der Absenkung des Wahlalters soll dem entgegengewirkt werden. Bereits seit vielen Jahren läuft das Projekt U18-Wahlen. Kinder und Jugendliche treffen Vorbereitungen für ihre Wahl, sie setzen sich mit den Formalien einer Wahl, mit Programmen der Parteien, deren Kandidat*innen auseinander und debattieren. Das Interesse an Politik wird seit vielen Jahren geweckt. Und den Skeptikern möchte ich gleich entgegensetzen: Jugendliche haben durchaus eine Reife und sind durchaus in der Lage, politische Vorgänge zu bewerten und sich selbst politisch einzubringen. Sie sind nach entwicklungspsychologischen Studien ab einem Alter von ungefähr 14 Jahren sozial und moralisch urteilsfähig. Und das niedrige Wahlalter kann auch ein Anreiz sein, regelmäßig wählen zu gehen und andere dazu aufzufordern. Wahlforscher haben prognostiziert, dass motivierte Erstwähler auch künftig den Urnengang vollziehen. …“

Zu den von der Landesregierung vorgesehenen Änderungen im Bereich der Haushaltswirtschaft bemerkte ihr Fraktionskollege Swen Knöchel (MdL) u.a. kritisch an: „… Während im ersten Teil des Gesetzentwurfes Vorschläge unterbreitet werden, die das demokratische Gemeinwesen in unseren Städten und Gemeinden stärken könnten, fügt die Landesregierung im zweiten Teil Regelungen ein, welche die kommunale Selbstverwaltung auf Haushaltskonsolidierung reduziert.“ Zum Abschluss seiner Rede forderte er dazu auf, die beabsichtigten Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren gründlich zu überprüfen.

Straßenausbaubeiträge

Mit Drucksache 7/2525 lag dem Landtag ein Antrag vor, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, ein Konzept zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen vorzulegen.

In Vertretung seiner Kollegin Kerstin Eisenreich (MdL) sprach Guido Henke (MdL) für die Fraktion DIE LINKE. Im Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) ist zum Anliegen des Antrages ausgeführt: „… Es ist schon immer wieder überraschend oder doch eher grotesk, wie Sie hier agieren, meine Herren von der AfD. Soeben haben Sie unter TOP 25 die Landesregierung in Grund und Boden kritisiert und kommen nun mit einem Antrag, mit dem Sie die von Ihnen immer wieder beschimpfte Landesregierung befähigt sehen wollen, ein Konzept zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu erarbeiten. Das ist dann doch schon sehr seltsam. Aber immerhin springen Sie mit Ihrem Antrag auf den fahrenden Zug der bundesweit rollenden Debatte über Zwang, Freiwilligkeit oder Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen auf. Die ist jedoch längst nicht abgeschlossen und zeigt, wie schwierig eine Lösung des Problems ist. Schleswig-Holstein verzichtet z.B. seit Januar auf die Pflicht zur Beitragserhebung. Das hilft nur Kommunen, denen es finanziell gut geht. In Bayern will die Landesregierung diese Beiträge komplett abschaffen, aber aus der kommunalen Familie kommt mächtiger Gegenwind. In Hessen will die Stadt Schlitz auf Straßenausbaubeiträge verzichten, aber die Kommunalaufsicht will sie aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zwingen, dies zu tun. Dieser Fall könnte demnächst vor dem Bundesverwaltungsgericht landen. Denn was so verheißungsvoll erscheint, hat nicht nur einen Pferdefuß: Wer trägt denn die Kosten dann? Was passiert mit jenen, die in den letzten Jahren Beiträge gezahlt haben? Welches Recht gilt bei laufenden Maßnahmen? Die Frage der Kostenübernahme ist doch entscheidend. Den meisten Kommunen im Land geht es finanziell schlecht. – Darüber haben wir heute bereits unter TOP 20 zu unserem Antrag der Weiterleitung der Bundesentlastungen an Kommunen debattiert. – Aufgrund der finanziellen Lage der Kommunen ergäben sich nur beim schnellen Nachdenken zwei gravierende Szenarien: Es findet kein Straßenausbau mehr statt, oder die Kommunen holen sich das Geld auf anderem Weg bei den Bürgerinnen und Bürgern, z.B. durch Erhöhung der Grundsteuer. Das hätte gravierende Folgen auch für Mieterinnen und Mieter, denn sie trügen dann höhere Lasten. Das schafft neue Ungerechtigkeiten! In Ihrem Antrag finden sich keinerlei Vorschläge für eine Finanzierung Ihres Vorhabens. So ernst kann er dann auch nicht gemeint sein. Das wundert auch nicht, denn die betroffenen Kommunen spielen für Sie in ihrer eigentlichen Funktion keine Rolle. Aber diese Widersprüche in sich selbst finden sich ja vielerorts bei der AfD – da werden kommunalpolitisch konstruktive Akteure gesucht, aber gleichzeitig Fundamentalopposition in den Vertretungen propagiert, wie der Mitteldeutschen Zeitung am 28. Februar zu entnehmen war. …“

Aktuelle Debatten

In gleich vier aktuellen Debatten gab es einen Bezug zur kommunalen Praxis.

Zum Themenbereich Ticketfreier Nahverkehr bzw. Fahrscheinloser ÖPNV sprach für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Guido Henke (MdL). Im Transkript seiner Rede (es gilt das gesprochene Wort) heißt es u.a.: „…Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war ein zeitliches Zusammentreffen: Am 13. Februar dieses Jahres berieten Abgeordnete unserer Fraktion mit Vertretern der NASA und des MDV die Fragen der künftigen Finanzierung des ÖPNV. In dieses Gespräch platzte dann die Meldung, dass drei Bundesminister den besagten Brief an die EU-Kommission geschrieben und die Erprobung eines sogenannten kostenfreien ÖPNV vorgeschlagen hätten. Wir wissen, die vorgesehenen Modellstädte waren davon überrascht; sie waren nicht einbezogen. Dennoch schien sich in diesem Moment ein Fenster zum fahrscheinlosen ÖPNV zu öffnen, ein von uns LINKEN seit Jahren diskutierter Vorschlag, der ein sehr komplexes und - ja, Herr Minister - ein sehr langfristiges Herangehen erfordert. Nun schien sich dieses Fenster schon am 26. Februar wieder zu schließen; denn der Bonner Oberbürgermeister hatte nach einem Gespräch mit dem Bundesumweltministerium feststellen müssen, dass das so nicht funktioniert, es sei unrealistisch und zu teuer. Zudem warf er die Frage auf, wer für die Kosten aufkommen solle. Diese Frage blieb offen, und das erklärt auch, weshalb Kommunen und auch Sozialverbände sich hierzu sehr kritisch äußerten. Nur einen Tag später erfolgte dann die berühmte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, und spätestens hieran sollte jedem von uns etwas ganz Grundsätzliche klar geworden sein: Wir benötigen deutlich mehr als eine blaue Plakette oder einen Oldtimer-Status für alte Dieselfahrzeuge. Wir benötigen eine Verkehrswende. …“

Der mitdiskutierte Antrag der Fraktion DIE LINKE „Fahrscheinloser ÖPNV - Vorschlag unterstützen und Maßnahmeplan erarbeiten“ (Drs. 7/2514) wurde abgelehnt und der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen „ÖPNV für die Zukunft ausgestalten“ (Drs. 7/2571) beschlossen. Darin wird die Landesregierung gebeten,

·           die Bereitschaft des Bundes auszuloten, gezielt zusätzliches Geld für die Beschaffung von Fahrzeugen, den Ausbau und die Ertüchtigung speziell der Eisenbahn- und Straßenbahninfrastruktur sowie für mehr Verkehrsangebote bereitzustellen;

·           weiter daran zu arbeiten, durch mehr und attraktivere Verkehrsangebote zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen;

·           darauf hinzuwirken, dass durch einen vereinfachten Zugang zum System ÖPNV die Attraktivität des ÖPNV insgesamt gesteigert werden kann;

·           beim Bund dafür zu werben, dass Städte und Verkehrsunternehmen aus Sachsen-Anhalt in mögliche Feldversuche für einen fahrscheinfreien ÖPNV einbezogen werden.

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE kam im Landtag zugleich die strukturellen Missachtung des Ostens im ausgehandelten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zur Sprache (Drs. 7/2545). Andreas Höppner (MdL) beginnt dazu in seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) wie folgt: „… Am vergangenen Sonntag war es nach viel Tamtam sowie Hin und Her soweit. Auch die SPD stimmte nun dem ausgehandelten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zu. Die nächste GroKo beginnt, obwohl bereits die letzten großen Koalitionen das Land in einen langweiligen Tiefschlaf versetzten. Stillstand bzw. ein „Weiter so“ in der bzw. in die Sackgasse prägten bereits die Arbeit der GroKo in den letzten Jahren, und wenn man sich den Koalitionsvertrag mal genauer anschaut, ist dies scheinbar auch für die nächsten Jahre geplant. Drängende Probleme in unserem Land werden überhaupt nicht angegangen und die ostdeutschen Bundesländer kommen im Koalitionsvertrag so gut wie nicht vor. Spezifische ostdeutsche Problemlagen und deren mögliche Lösungen werden völlig ignoriert und ausgeblendet. Es werden nur einige wenige substanz- und faktenlose Ankündigungen gemacht, und es entsteht der Eindruck, dass der Osten in der gesamtdeutschen Entwicklung weiterhin abgehängt bleiben soll. Selbst im Vergleich zum letzten Koalitionsvertrag schneidet der neue wesentlich schlechter ab, denn in Bezug auf den Osten werden keine Summen mehr genannt. …“

Zum Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht - Auftrag für die Gegenwart“ sprach Eva von Angern (MdL). Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE und beginnt in ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) dazu wie folgt: „…Frauen. Wahl. Recht. Ein Wort, das sich aus drei Begriffen zusammensetzt. Allein diese einzelnen Begriffe führen zur Sprachlosigkeit, wenn man bedenkt, dass wir in diesem Jahr tatsächlich erst den 100. Geburtstag dieses doch so selbstverständlich anmutenden Rechtes feiern. 1. Frauen stellen die Hälfte der Wahlbevölkerung dar. 2. Wahlen, egal auf welcher Ebene, haben Auswirkungen auf alle Menschen: Frauen und Männer. 3. Recht ist etwas, das dem Grundsatz nach kein Geschlecht kennt. Nicht umsonst trägt Justitia eine Augenbinde. Denn alle Menschen sind vor dem Gesetz/ dem Recht gleich. Und doch gab es eine Zeit, in der es selbstverständlich war, dass nur Männer entscheiden dürfen. Dass nur Männer wählen gehen dürfen. Dass Männer deutlich mehr Macht als Frauen hatten. Eine eklatante Ungerechtigkeit, gegen die sich viele Frauen zu Recht aufbegehrt haben. Ich zitiere hierzu Bernhard Schlink zu seinem aktuellen Buch ‚Olga‘: ‚Mit Olga erinnere ich mich an eine Generation von Frauen, die unter ihren Fähigkeiten leben mussten – an der Seite von Männern, die über ihren Fähigkeiten lebten‘. Wie treffend formuliert! Doch war es die Einsicht der Männer, ihre Fähigkeiten würden für die Politik nicht ausreichen, sie bedürften der Frauen um Politik zu machen, die zum Frauenwahlrecht führte? Mit Nichten! Es waren Frauen, die sich ihre Rechte und die Rechte kommender Frauengenerationen hart erkämpft haben. Frauen, die zunächst belächelt, beschimpft, gar bekämpft wurden, die aber in ihrer gemeinsamen Stärke dann doch erfolgreich und das Frauenwahlrecht erstritten haben. Sie riefen laut und auf allen Straßen und Plätzen hörbar: ‚Heraus mit dem Frauenwahlrecht! ‘ Noch heute gilt unser DANK diesen Frauen für ihre Haltung, ihren Mut und ihre Ausdauer. …“

Mit dem vierten Thema „Dieselfahrverbot“ setzte sich Dagmar Zoschke (MdL) für die Fraktion DIE LINKE auseinander. In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) erläutert sie eingangs u.a.: „… Wären wir jetzt in den Babelsberger Filmstudios, würde ich sage „Angstmache – Klappe die Zweite“. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres haben wir uns hier, mit einem von ihnen beschworenen Szenario eines scheinbaren Verbotes von Dieselfahrzeugen beschäftigen müssen, jetzt versuchen wir es mit einer aktuellen Debatte. Na, gut! Offenbar ist es dem Antragsteller sehr wichtig, zu untersetzen, dass am Horizont genau dieses generelle Dieselfahrverbot droht. Das ist nicht der Fall, allerdings macht es im Gegensatz dazu aus unserer Sicht sehr deutlich, dass der Antragssteller nicht nur befürwortet, sondern gar einfordert, dass weiter unbegrenzt Diesel-Schadstoffe in die Luft geblasen werden. Dabei soll und wird nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern exakt ausgeblendet, dass und welche gesundheitlichen Risiken mit dem unbegrenzten „Weiter- so an Dieselfahrzeugen“, verbunden sind. Dabei hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht mit den nunmehr möglichen Fahrverboten, nicht das Abschaffen aller Diesel- Fahrzeuge verfügt, sondern einen Lösungsversuch aufgezeigt, der es den Städten selbst ermöglicht, in unseren Städten für saubere Luft zu sorgen. Aber dies hat ja heute schon Erwähnung gefunden. Gemessen mit gesundem Menschenverstand kann auch ihnen nun wirklich nicht entgangen sein, dass die hauptsächlich von Diesel-PKW ausgestoßenen Stickoxide ungesund sind! Meine Ausführungen speisen sich aus Quellen und Studien vom BUND, dem Umweltbundesamt, engagierten Ärzten und Forschungsstudien zum Thema. Stickstoffdioxid ist ein ätzendes Reizgas, das die Schleimhäute im gesamten Atembereich angreift und schädigt und dass die Augen reizt. Es dringt tief in die Lunge ein und löst Entzündungsreaktionen aus, schädigt das Lungengewebe. Besonders gefährdet sind bereits an Asthma Erkrankte und Kinder. Bereits geringe Mengen Stickstoffdioxid eingeatmet, führen zu gravierenden Behinderungen des Lungenwachstumes eines Kindes. Chronische Lungenkrankheiten können eine langfristige Folge sein. Wissenschaftliche Studien weisen nach, dass eine zu hohe Konzentration an Stickoxiden in der eingeatmeten Luft zu einem höheren Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen führen. Wer dauerhaft schlechte Luft einatmen muss, hat ein erhöhtes Schlaganfall-Risiko.“ Zu den notwendigen Konsequenzen sagt sie an anderer Stelle: „…Hauptaugenmerk muss daraufgelegt werden, dass nicht noch mehr schmutzige Dieselfahrzeuge auf unsere Straßen kommen. Fahrzeuge also, die im Realbetrieb die gesetzlichen Grenzwerte nicht einhalten. …“
 

Bundesentlastungen an Kommunen weiterleiten

Mit ihrem Antrag (Drs. 7/2515) fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung auf, die dem Landeshaushalt ab dem Jahr 2018 jährlich zufließende Summe im Rahmen der 2016 beschlossenen Bundesentlastung für die Kommunen vollständig an die Kommunen weiterzureichen bzw. sie für eine gezielte und nachhaltige Entlastung der weiterhin angespannten kommunalen Finanzlage zu verwenden. Nach Abschluss der Aussprache wurde der Antrag in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in den Ausschuss für Inneres (mitberatend) zur weiteren Beratung überwiesen.

Zum Antrag sprach Swen Knöchel (MdL) für die Fraktion DIE LINKE; in dessen Begründung es u.a. heißt: „Die große Mehrheit der anderen Bundesländer reicht die Bundesentlastungen weiter an ihre Kommunen. Einige Länder, wie bspw. Hessen verwenden sie für ein Kommunalentschuldungsprogramm. Auch Sachsen-Anhalts kommunale Familie kann von weiteren Anstrengungen zur Entschuldung der Kommunen profitieren. Die Kommunalentlastung dafür einzusetzen, wäre eine sinnvolle Verwendung der zusätzlichen Mittel.“

Mehr Teilhabe im Land Sachsen-Anhalt ermöglichen

Der von der Fraktion DIE LINKE im Januar eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und des Volksabstimmungsgesetzes (Drs. 7/2335) wurde nun ohne Debatte in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen, nachdem er vor 6 Wochen nicht die erforderliche Zustimmung für eine Ausschussüberweisung im Landtag fand.

Kern des Entwurfs ist, den parlamentarischen Weg der Gesetzgebung durch Volksbegehren, Volksentscheide und Verfassungsreferenden besser und niedrigschwelliger als bisher sinnvoll zu ergänzen. Diese Instrumente sollen als Korrektive wirken und den Menschen einen Weg eröffnen, sich über die periodisch stattfindenden Wahlen hinaus in den politischen Prozess einzubringen und ihn mit zu entscheiden. Sie sind Verfahren der direkten Demokratie, die durch ihr Mehr an Legitimation und Partizipation einen Ausweg aus der Parteienkrise und Politikverdrossenheit aufzeigen sollen. Zentrale Anliegen des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE sind die Einführung von Einwohnerinitiativen und Verfassungsreferenden als neue Elemente direkter Demokratie, Erweiterung der Beteiligung sowohl im Hinblick auf zu behandelte Gegenstände als auch auf Berechtigte, deutliche Absenkung aller Quoren, Beschleunigung der Umsetzung durch verkürzte Fristen sowie die Unterstützung und Entlastung der Initiatoren.

Verkehrssicherheitsarbeit flächendeckend stärken

Mit ihrem Antrag (Drs. 7/2492) setzte sich die Fraktion DIE LINKE gegenüber der Landesregierung u.a. dafür ein, ein ständiges beratendes Gremium zur Verkehrssicherheit einzurichten, eine Verkehrssicherheitskampagne für das Land zu initiieren, eine Mobilitätskonferenz zu installieren sowie für eine flächendeckende Verkehrssicherheitsarbeit die örtlichen Verkehrswachten zu erhalten und auszubauen.

Nachdem dieser Antrag nicht die erforderliche Zustimmung im Landtag fand, wurde unter Zustimmung der Fraktion DIE LINKE der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen „Keine Verkehrstoten mehr in Sachsen-Anhalt“ (Drs. 7/2572) beschlossen. Darin wird die Landesregierung u.a. gebeten:

1.      sich im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz für eine Umsetzung der Vision Zero einzusetzen,

2.      den Beirat für Verkehrssicherheit zu verstetigen,

3.      die Jugendverkehrsschulen Sachsen-Anhalts finanziell sachgerecht zu unterstützen und deren Arbeit damit nachhaltig zu sichern,

4.      in der Umsetzung und bei der Evaluation der Verkehrssicherheitsprogramme weiterhin das Ziel der Vision Zero zu beachten, und insbesondere die Bedürfnisse von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, zu beachten,

5.      die Unfallschwerpunkte an Bundes- und Landesstraßen durch Auswertung des Verkehrsunfallgeschehens und durch das Verkehrssicherheitsscreening zu identifizieren und schrittweise zu beseitigen,

6.      sich weiter für den Erhalt und die Stärkung von Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs einzusetzen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Doreen Hildebrandt (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) schließt sie mit den Worten: „…Sehr geehrte Damen und Herren, ein „Weiter so“ in der Verkehrssicherheitsarbeit wird dazu führen, dass insbesondere die ehrenamtliche Arbeit vor Ort nicht mehr geleistet werden kann. Wir reden hier über Tote und Verletzte im Straßenverkehr. Den Alternativantrag der Koalition, der in die richtige Richtung geht, aber nicht wirklich die Situation der örtlichen Verkehrswachten verbessern wird, werden wir nicht ablehnen. Dennoch bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, damit die gesellschaftspolitisch herausragende Aufgabe auch flächendeckend weiterhin erfüllt werden kann.“

Fragestunde

In der Fragestunde (Drs. 7/2561) stellten 10 Abgeordnete ihre Fragen an die Landesregierung.

Die Unterstützung ehrenamtlicher Helfer bei traumatischen Ereignissen im Bereich des Rettungsdienstes und der Feuerwehr thematisierte Katja Bahlmann (MdL).

Andreas Höppner (MdL) machte die Umwelt-Belastung bei der Erdöl- bzw. Erdgasgewinnung in Sachsen-Anhalt zum Gegenstand einer Anfrage.

Monika Hohmann (MdL) erkundigte sich hinsichtlich der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes u.a. nach dem Zeitplan der Landesregierung.

Das digitale Lernen an Schulen in Sachsen-Anhalt rückte Thomas Lippmann (MdL) in den Fokus der Fragestunde.

Die Antworten der Landesregierung auf alle Anfragen sind den Videoaufzeichnungen des Landtages und den stenografischen Niederschriften des Landtages zu entnehmen, sobald diese vorliegen.