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Kommunalpolitisch relevante Themen zu den Landtagssitzungen am 20., 21. und 22. Juni 2018 in Sachsen-Anhalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt kam am 20., 21. und 22. Juni 2018 zu seiner 24. Sitzungsperiode zusammen. Die kommunalpolitisch relevanten Themen sind dazu in folgender Übersicht zusammengefasst. Alle Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Drucksachen sowie Wortbeiträge der Abgeordneten kann man in den entsprechenden Videoaufzeichnungen auf der Homepage des Landtages ansehen.

 

Kommunalpolitisch relevante Themen zu den Landtagssitzungen am 20., 21. und 22. Juni 2018 in Sachsen-Anhalt 

Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften

Zur Landtagssitzung am 8. März befasste sich dazu der Landtag in 1. Lesung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 7/2509) und dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/2527). Nach den Beratungen in den Ausschüssen folgte nun zur 2. Lesung am 20. Juni die Koalitionsmehrheit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport (Drs. 7/3018) und verabschiedete die darin vorgesehenen Gesetzesänderungen. Ein von der Fraktion DIE LINKE vorgelegter Änderungsantrag (Drs. 7/3054) fand nicht die erforderliche Unterstützung im Landtag. Er zielte auf die Ausweitung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes auf Gemeinden unter 25.000 Einwohnern sowie auf mehr Transparenz im Verwaltungshandeln, die Stärkung der Räte, einen Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten und die Verbesserung des Dreiecksverhältnisses von Verwaltung, kommunaler Vertretung und Einwohnerschaft.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Christina Buchheim (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) erläutert sie u.a.: „…Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung schlägt zwar einen richtigen Weg mit Blick auf mehr Bürgerbeteiligung ein, die Schritte, z.B. die Senkung der Quoren bei den direktdemokratischen Instrumenten, fallen allerdings zu klein aus. Statt im Ländervergleich aufzuholen, werden wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur angleichen und lassen unberücksichtigt, dass andere Bundesländer ihre Kommunalverfassungen ebenfalls novellieren. Eine Vorreiterrolle – analog dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE- hätte uns besser zu Gesicht gestanden. Ihnen liegen Änderungsanträge meiner Fraktion vor, wir beantragen hierzu getrennte Abstimmung. Die in § 26 Abs. 3 vorgesehene Kostenschätzung wird von uns begrüßt. Den Hinweis von Mehr Demokratie e.V., dass die vorliegende Formulierung zu Erschwernissen führen könne haben wir im Änderungsantrag aufgegriffen. In der beabsichtigten Auskunft der Kommune zur Sach- und Rechtslage eines Bürgerbegehrens sehen wir eine Interessenkollision. Auch hierzu haben wir einen Änderungsantrag eingereicht. So soll die obere Kommunalaufsicht als zentrale Beratungsstelle auf Antrag neutral beraten. Die amtliche Kostenschätzung soll erst nach dem eingereichten Bürgerbegehren erstellt werden. Weiterhin liegen Ihnen Änderungsanträge zu § 27 KVG vor. Wir sehen ein zwingendes Mediationsverfahren zum Austausch der gegenseitigen Standpunkte und zur Suche nach einem Kompromiss zur Stärkung der Demokratie als förderlich an. Die im Regierungsentwurf in § 27 Abs. 2a vorgesehene Information zum Bürgerbegehren ist grundsätzlich begrüßenswert, birgt allerdings die Gefahr, dass Neutralitätskonflikte entstehen. Deshalb soll über unseren Änderungsantrag sichergestellt werden, dass die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens ihre eigene Sicht der Dinge darstellen können. Zudem soll die amtliche Bekanntmachung generell vorgesehen werden. Die Alternative „Zusendung einer schriftlichen Information“ ist zu unbestimmt und sollte vermieden werden. Nach unserer Auffassung sollte nur in den kreisfreien Städten die Möglichkeit der Bildung von Stadtbezirken und der Wahl von Stadtbezirksräten bestehen. Dies war auch Anliegen unseres Gesetzentwurfs. Diesen Regelungsvorschlag haben wir als Änderungsantrag vorgelegt. In § 80a KVG soll die Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen als Muss-Bestimmung ausformuliert werden. Nur dadurch kann die Umsetzung in den Kommunen garantiert werden. …“

Untersuchungen zu Derivatgeschäften von Abwasserzweckverbänden

Eingesetzt wurde ein Untersuchungsausschuss (Drs. 7/3002), um umstrittene Derivatgeschäfte mehrerer Abwasserzweckverbände aufzuklären. So soll eine Vielzahl von ihnen mit Gebührengeldern an der Börse unkalkulierbare Risiken eingegangen sein und zum Teil verloren haben. Zur Besetzung des Ausschusses verabschiedete der Landtag mehrere Beschlüsse (Drs.7/3033, Drs. 7/3052 und Drs. 7/3056). Als Vorsitzende des Ausschusses wurde von der Fraktion DIE LINKE Kerstin Eisenreich (MdL) benannt.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Swen Knöchel (MdL), der ebenfalls Mitglied im Untersuchausschuss sein wird. Im Transkript seiner Rede (es gilt das gesprochene Wort) ist u.a. zu lesen: „…Artikel 54 unserer Verfassung räumt dem Parlament das Recht ein, Untersuchungsausschüsse zu bilden. Das ist ein wichtiges Recht, ein Minderheitenrecht. Eine qualifizierte Minderheit kann diesen Anspruch auch gegen eine Mehrheit durchsetzen. Das ist für uns ein wichtiges Instrument des Parlaments, um Missstände in der Exekutive aufzudecken. Scharfes Schwert des Parlaments wird es genannt. Nur, jedes Schwert wird stumpf, wenn man damit ins Gras schlägt. Und um im Sprachbild zu bleiben: Der vorliegende Antrag weist auf die mangelnde Satisfaktionsfähigkeit der AfD hin. Wild drauflos schlagen ist weder klug noch wird das der Sache gerecht. Ich habe auch den Eindruck, dass die AfD ein bisschen den Anschluss verpasst hat und nun auf den abgefahrenen Zug schießen will“ … „Am 2. Mai 2018 informierte der Präsident des Landesrechnungshofes umfassend über den Sachstand der laufenden Prüfungen. Das Innenministerium nahm mit Schreiben vom 11. Mai 2018 umfassend Stellung und informierte über erste Schlussfolgerungen und weitere Schritte. Im Innenausschuss hat meine Fraktion das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, um eine parlamentarische Begleitung der Prüfung des Innenministeriums sicherzustellen. Parlamentarisch war also alles auf den Weg gebracht - nur eben ohne AfD. Das scheint Sie zu ärgern. Und dann bedienen Sie eben Ihrer 22 Leute und beantragen einen Untersuchungsausschuss.“ … „Erst pennen und dann Anträge schreiben, das ist AfD…“

Besorgniserregender Leerstand bei Kleingärten

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/3021) befasste sich der Landtag in einer Aktuellen Debatte mit diesem Thema. In der Begründung wird Bezug auf den Artikel der Mitteldeutschen Zeitung vom 8. Juni 2018 genommen und dargestellt, dass die Zahl der bewirtschafteten Kleingärten in Sachsen-Anhalt von 114.000 Parzellen auf 92.000 gesunken ist und 22.000 Gärten brach liegen. Das heißt, in Sachsen-Anhalt hat das verbandlich organisierte und strukturierte Kleingartenwesen in den letzten Jahren insgesamt eine stark rückläufige Entwicklung genommen. Um den Bestand des Kleingartenwesens nachhaltig zu sichern und zukunftsfest zu gestalten, müssen nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE bisherige Ziele und Strategien aktualisiert und ggf. modifiziert werden. Hierbei sind Vereine, Kommune und Landespolitik gleichermaßen gefordert. Beschlüsse zur Sache wurden gemäß der Geschäftsordnung des Landtages nicht gefasst.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Christina Buchheim (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) stellt sie u.a. dar: „ … mit meiner kleinen Anfrage 7/1699 haben wir auf die dramatische Situation des Leerstands in Kleingartenanlagen aufmerksam gemacht. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete hierüber unter der Überschrift „Sorgen übern Gartenzaun“ am 8. Juni 2018. Von 114.000 Kleingartenparzellen werden nur noch etwas mehr als 92.000 genutzt. Während im Jahr 1990 noch 188.000 Mitglieder in Kleingartenvereinen zu verzeichnen waren, sind es 2018 nur noch 92.620. Die Mitgliederzahl entspricht der Anzahl der genutzten Kleingärten. Anhand der Zahlen wird eins deutlich – ein dramatischer Mitgliederschwund und der Trend zum massiven Rückbau. Ursache sind der demografische Wandel, Generationskonflikte, die Altersstruktur der Kleingärtner, aber auch Altersarmut und Hartz 4. Viele Kleingärtner müssen aus Alters- oder finanziellen Gründen aufgeben. Obst und Gemüse gibt es im Supermarkt im Überfluss, der eigene Anbau ist nicht mehr notwendig. Die Situation für die Kleingärtner ist dramatisch. Der Leerstand einzelner Parzellen ist durch die verbliebenen Kleingärtner zu finanzieren. Dies führt zu Kostenerhöhungen und Attraktivitätsverlusten und damit einhergehend zu Problemen bei der Neuverpachtung. Die Kündigung der zuletzt verbliebenen Pächter für einen großflächigen und schnellen Rückbau führt zu Entschädigungszahlungen, die nicht finanzierbar sind. Mit der Auflösung einer Gartensparte ist eine Kostenlawine verbunden, denn nach dem Kleingartengesetz sind die Vereine verpflichtet, das Grundstück geräumt zurückzugeben. Das heißt Bäume und Sträucher roden und samt Wurzeln entfernen, das Gartenhaus muss abgetragen, Gehwege und die Einfriedungen entfernt werden. Die Kosten für den Rückbau einer Parzelle werden zwischen 3.000 und 5.000 EUR beziffert. Denkbar ist auch, dass das gesamte Grundstück als Wiese übergeben werden muss, also auch Strom- und Wasserleitungen entfernt werden müssen. Im schlimmsten Fall droht dem Verein dadurch die Insolvenz. …“

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Vor dem Hintergrund der bisher nicht ausreichenden Erfolge bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners forderte die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung mit einem Antrag (Drs. 7/3010) auf, die Gesamtverantwortung für diese Aufgabe zu übernehmen. Das betrifft sowohl die Koordinierung mit den Kommunen als auch die Bereitstellung von Fachkompetenz und Finanzen für diese Aufgabe, falls die Kommunen das Land um Unterstützung bitten. Beschlossen wurde der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen „Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verstärken“ (Drs. 7/3060).

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Hendrik Lange (MdL). Im Transkript seiner Rede (es gilt das gesprochene Wort) beginnt er wie folgt: „ … Der Eichenprozessionsspinner war schon oft Thema hier im Landtag. Es gab Anträge dazu. Es gab Selbstbefassungen in den Ausschüssen dazu. Es gab Anfragen dazu. Dies unterstreicht die Wichtigkeit des Themas; denn es geht zum einen um eine Gesundheitsgefahr, die von diesem Tier im Raupenstadium ausgeht. Die Haare lösen eine Hautreaktion aus. Hierbei kann es sich durchaus um eine sehr starke Reaktion handeln, bis hin zu asthmatischen Anfällen beim Einatmen dieser Härchen, die sich von den Raupen lösen. Diese Haare breiten sich auch über die Luft aus, was in den betroffenen Gebieten zu großen Schwierigkeiten führt. Zum anderen können die Eichenbestände gefährdet sein; denn bei einem Massenbefall sind die Fraßschäden durchaus beachtlich. Wenn die Eiche zweimal kahl gefressen worden ist, dann ist sie tatsächlich im Bestand gefährdet. Die Bekämpfung ist aufwendig. Das ist allen klar. Hinzu kommt, dass zwei Rechtskreise zur Anwendung kommen, nämlich zum einen das Pflanzenschutzrecht bei Maßnahmen von waldexistenzieller Bedrohung. Zum anderen kommt das Biozidrecht über das Chemikaliengesetz zur Anwendung, das beim Einsatz zum Schutz des Menschen gültig wird. Was in einem Rechtskreis zulässig ist, kann in den anderen Regularien unzulässig sein. Hinzu kommen Firmengeheimnisse, die Auskünfte schwierig machen, wenn es um die Zulassung geht oder um die Zukunft bereits existierender Mittel. Es macht einen manchmal fassungslos, wenn man allein schon sieht, welche rechtlichen Schwierigkeiten diesbezüglich auftreten; denn es geht um die Gesundheit von Menschen. …“

Zum dem am 26. Juni 2018 durch Ministerin Grimm-Benne vorgestellten Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erklärte Hendrik Lange (MdL) am gleichen Tag in einer Pressemitteilung: „Der von der Ministerin aufgezeigte Weg entspricht in den meisten Punkten dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu diesem Thema zur letzten Landtagssitzung. Allerdings dürfen die guten Ansätze jetzt nicht im bürokratischen Klein-Klein verwässert werden. Dazu gehören folgende Punkte:

· Die finanzielle Unterstützung stark betroffener Kommunen muss kurzfristig und ohne umfangreiche Antragsverfahren erfolgen. Wenn die Mittel aus dem Ausgleichsstock unter diesen Bedingungen nicht zur Verfügung stehen, müssen Eigenmittel des Landes dafür bereitgestellt werden.

· Die avisierten Beratungsleistungen von Landesinstitutionen müssen den betroffenen Kommunen schnell und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

· Sämtliche Mittel, die zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners eingesetzt werden, werden vom Land zentral beschafft und an die Kommunen weitergereicht.

· Die bereit zu stellenden Mittel für die betroffenen Kommunen sollen den vollen Betrag für die Leistung von Fremdfirmen abdecken und nicht nur 90 Prozent.“

Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Wassergesetzes

Aufgrund schwerwiegender fachlicher und inhaltlicher Mängel erfuhr ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (Drs. 7/2978) breite Ablehnung und wurde in keinen Ausschuss überwiesen.

Kerstin Eisenreich (MdL) erläutert in ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) die ablehnende Position der Fraktion DIE LINKE wie folgt: „… Noch am 9. März des Jahres schlug die antragstellende Fraktion hier im Hohen Haus mit einem Antrag auf, nach dem Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden sollten und die Landesregierung dazu ein Konzept erarbeiten solle. Dieser wurde hier abgelehnt, weil er ehrlich gesagt schlecht gemacht war. Eine Abschätzung der gesetzlichen und finanziellen Folgen durch die antragstellende Fraktion fand nicht im Ansatz statt. Auf der vergangenen Landtagssitzung haben wir, die Fraktion DIE LINKE einen Antrag eingebracht, der Prüfaufträge, insbesondere eine Gesetzesfolgenabschätzung, verlangt. Dieser Antrag liegt nun in den entsprechenden Ausschüssen zur Diskussion. Und nun kommen Sie daher und meinen, eben mal schnell eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf den Tisch legen zu können. Das Problem ist nur, dass Sie zwar das Problem erfasst haben, aber abwegige und völlig undurchdachte Lösungen vorschlagen. Da wird einerseits massiv in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen, indem die Landesregierung für die Höhe von Abwassergebühren auf dem Verordnungswege eine Höchstgebühr festlegen soll, die dann auch noch der jeweils höchsten Gebühr der drei kreisfreien Städte entspricht. Eine wirklich sinnvolle Begründung dafür sucht man vergebens. Andererseits wird durch weitere Vorschläge auch noch die Bürokratie verstärkt. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Das, was Sie hier abgeliefert haben, wird Ihrem Auftrag im Parlament nicht im Geringsten gerecht. Schließlich sind wir nicht nur den Bürger*innen verpflichtet, sondern auch den verschiedenen Ebenen, insbesondere der kommunalen. Aber ja, auch da wollen Sie ja Fundamentalopposition sein. Deshalb schweigt der Vorschlag sich darüber aus, welche finanziellen Folgen die gemachten Vorschläge tatsächlich für Kommunen und Aufgabenträger haben. Denn die Frage ist doch, wie bei allen Obergrenzen für Gebühren die Investitionsfähigkeit der Kommunen und Verbände aufrechterhalten wird. Schließlich liegt es auch und gerade im Interesse er Bürger*innen, dass nicht nur diese Gebühren entsprechend ihrer eigenen Wirtschaftskraft berechnet sondern in Straßen sowie Wasser- und Abwasseranlagen investiert wird und diese instand gehalten werden. Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass es für richtige Lösungen der Problematik Kommunalabgaben Ansätze bedarf, die die rechtlichen und finanziellen Folgen für alle Seiten abwägen. Jegliches Stückwerk verbietet sich von selbst. Wir werden daher richtige und weitreichende Lösungen anbieten und nichts aus dem Ärmel schütteln. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür keine sinnvolle Diskussionsgrundlage. Deshalb lehnen wir ihn ab.“

Neben der Fraktion DIE LINKE kündigten Landesregierung und Koalition an, eigene Vorschläge zur Änderung des Kommunalabgabenrechtes vorzulegen.

Enquete-Kommission zur Gesundheitsversorgung und Pflege

In den vergangenen Jahren wurde es zunehmend verabsäumt, dem sich immer deutlicher zeigenden Personalmangel in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in adäquater Form entgegenzusteuern. Dies führte zwangsläufig dazu, dass die Versorgung nicht mehr in angemessener Form erfolgen kann und das Personal durch die permanente Unterbesetzung überfordert ist. Hier sieht die Fraktion DIE LINKE zwingenden Handlungsbedarf und beantragte die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern!“ (Drs. 7/3003). Sie soll Vorschläge erarbeiten, wie die Gesundheitsversorgung und Pflege zukünftig personell, sächlich, finanziell, flächendeckend, qualitativ hochwertig und nachhaltig gesichert werden kann, sodass allen Menschen eine vollumfängliche medizinische Versorgung bzw. Notfallversorgung garantiert werden kann.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Swen Knöchel (MdL). Im Transkript seiner Rede (es gilt das gesprochene Wort) beschreibt er das Anliegen wie folgt: „… Mit der Enquete-Kommission wollen wir die Verantwortung, die beim Land liegt, wahrnehmen und deutlich machen, dass die oberste Volksvertretung dieses Landes sich mit dem gebotenen Ernst dieser Aufgabe annimmt. Meine Fraktion hat im vorliegenden Antrag die Aufgaben beschrieben, die aus unserer Sicht im Land zu verhandeln sind und zur Lösung anstehen. Wir laden Sie ein, mit uns darüber im Ausschuss für Arbeit und Soziales zu beraten und Ihre Schwerpunkte unseren hinzuzufügen, sie also zu ergänzen und sie so zu einem vom gesamten Hohen Haus getragenen Arbeitsauftrag für die Kommission zu machen. Herr Präsident! Ich beantrage deshalb namens meiner Fraktion die Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales mit dem Ziel, in der kommenden Sitzung des Landtages den Einsetzungsbeschluss zu fassen. …“

Nach Abschluss der Aussprache wurde der Antrag in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.

Änderung des Schulgesetzes

Die Fraktion DIE LINKE legte im November 2016 den Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Drs. 7/591) mit dem Ziel vor, angesichts der bereits bestehenden und auch in der Zukunft absehbaren Probleme bei der Gewinnung von Lehrkräften zur Sicherung der Unterrichtsversorgung, die schulrechtlichen Spielräume zur Einstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen in den Schuldienst des Landes und in den Dienst an Schulen in freier Trägerschaft zu erweitern. Darüber hinaus soll der Verwaltungsaufwand für die Genehmigung des Lehrkräfteeinsatzes in Schulen in freier Trägerschaft auf Seiten der Schulen und auf Seiten der Genehmigungsbehörde deutlich reduziert und in diesem Zusammenhang u.a. die Genehmigungsvoraussetzungen zur Einstellung neuer Lehrkräfte eindeutiger geregelt werden. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass grundsätzlich alle Quer- und Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren und somit eine vollwertige Qualifikation als Lehrkraft erwerben können. Nach 2. Lesung lehnte der Landtag den Gesetzentwurf mehrheitlich ab (Drs. 7/3000).

Der im Oktober 2017 von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes (Drs. 7/1992) – er wurde damals von einem umfangreichen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/2027) begleitet – wurde in geänderter Fassung beschlossen. Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen (Drs. 7/3011) wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur (Drs. 7/3001) geändert und das Gesetz mehrheitlich verabschiedet. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/3055) fand nicht die erforderliche Zustimmung.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Thomas Lippmann (MdL). Im Transkript seiner Rede (es gilt das gesprochene Wort) nimmt er u.a. wie folgt Stellung: „…Das Gesetz ist aus dem Bildungsausschuss mit der Empfehlung im Wesentlichen bis auf eine Ausnahme so substanzlos wieder herausgekommen, wie es in den Ausschuss hineingegangen ist. Für alle, die sich außerhalb der Koalition um die Beschlussfassung und die Diskussion des Schulgesetzes bemüht haben und sich Gedanken gemacht haben, ist dies eine vollständige Enttäuschung. Das betrifft in erster Linie natürlich auch uns. Wir haben an vielen Stellen immer wieder versucht - auch heute unternehmen wir einen letzten Versuch, diesem Schulgesetz noch ein wenig Leben einzuhauchen. Ich werde nachher kurz auf die einzelnen Sachen eingehen. Aber auch den über 20 Verbänden und Organisationen, die in einer dreistündigen Anhörung ihre Sichtweise vorgetragen haben, wird es genauso gehen; denn weder von unseren Vorschlägen noch von dem, was dort vorgetragen wurde, hat irgendetwas bei der Koalition den Weg in das Schulgesetz gefunden. Die eine Ausnahme, die ich erwähnt habe, ist das, was die Koalition dem Minister hinterhergetragen hat; denn im ursprünglichen Entwurf war es nicht enthalten. Das ist die Übergangsregelung für die Finanzierung der freien Schulen. Es kommt noch die halbe Geschichte von heute hinzu, die auch hinterhergetragen wird, nämlich die Schulgeldfreiheit in den Altenpflegeschulen. Damit ist man im Prinzip mit dem Gesetz, was seine Substanz betrifft, durch. Es ist von Anfang an deutlich gemacht worden, dass der Gesetzentwurf aus Sicht des Bildungsministeriums im Prinzip zwei Schwerpunkte hat. Das sind die Schulverbünde und die Öffnung des Vorbereitungsdienstes. Für die Schulverbundgeschichte hätte man die Schulgesetznovelle nicht gebraucht. Das hätte man auch in der Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung regeln können; denn es ist nichts anderes als eine qualifizierte Außenstellenregelung, die noch dazu so unattraktiv gemacht worden ist wie die zweite auch, sodass sie nach außen relativ wirkungslos bleiben wird. Die Schulen verlieren, wenn sie sich zum Schulverbund zusammenfinden, Zuweisungsvolumen in den Lehrerstundenzuweisungen. Deshalb werden wir sehr gespannt sein, wenn wir in einem oder zwei Jahren einmal nachschauen, ob die Anzahl der Schulverbünde den einstelligen Bereich oder die Nulllinie verlassen hat. …“

Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes

Nachdem die Fraktion DIE LINKE bereits vor einem Jahr ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt (Drs. 7/1535) mit dem Ziel einbrachte, die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu stärken, legte nun die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor. Er wurde nach erster Lesung in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Swen Knöchel (MdL). Im Transkript seiner Rede (es gilt das gesprochene Wort) kritisiert er u.a.: „… Bei der Größe des Personalrates hören Sie bei 1 500 auf. Das ist schlecht. Bei den Stufenvertretungen nehmen Sie gar keine Anpassungen vor. Bei den Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gibt es keine Klarheit. Bei der Mitbestimmung haben Sie einige kleine Aufweichungen. In sozialen Angelegenheiten ist nach wie vor alles offen, und der Höhepunkt der Klientelpolitik - schämen Sie sich, Herr Erben, dass Sie so etwas mittragen - ist der Punkt: Was können wir für den Philologenverband tun? Auch bei Personalräten gilt eine Wahl und irgendjemand bekommt eine Mehrheit oder nicht. Der Philologenverband bekommt aus einem bestimmten Grund nie eine Mehrheit. Da hat er ein wenig bei der Regierung herumgejammert, und jetzt kriegt er, obwohl er nie eine Mehrheit bekommt, plötzlich die Stellvertretung - einfach mal so per Gesetz. Begründung: Sonst könnte ja eine Mehrheit dominieren. …“

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (AG SGB XII) des Landes Sachsen-Anhalt

Mit der Gesetzesänderung wird in das Ausführungsgesetz ein neuer § 2a eingefügt werden, der für die Jahre ab 2018 den überörtlichen Sozialhilfeträger zum Eingliederungshilfeträger bestimmt. Mit der Regelung sollen alle landesrechtlich für den Träger der Sozialhilfe erlassenen Bestimmungen ebenso für den Träger der Eingliederungshilfe gelten. In 2. Befassung stimmt der Landtag der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration (Drs. 7/3012) ohne Debatte zu und verabschiedet das Gesetz.

Fragestunde

Der Ältestenrat hat in seiner 26. Sitzung am 17. Mai 2018 einen Erprobungsbeschluss zur Befragung der Landesregierung in der Fragestunde der Plenarsitzung verabschiedet (Drs. 7/2896), der nun erstmals zur Anwendung gelangte. Zur Fragestunde (Drs. 7/3034) richteten11 Abgeordnete ihre Fragen an die Landesregierung.

· Doreen Hildebrandt (MdL) rückte u.a. Verkehrssicherheitsarbeit als kommunale Pflichtaufgabe in den Fokus.

· Monika Hohmann (MdL) hinterfragte daneben Kita-Beitragssatzungen auf Basis des Kommunalabgabengesetzes.

Die Antworten der Landesregierung auf alle Anfragen sind den stenografischen Niederschriften des Landtages zu entnehmen, sobald diese vorliegen.