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Kommunalpolitisch relevante Themen zu den Landtagssitzungen am 24. und 25. Oktober 2018 in Sachsen-Anhalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt kam am 24. und 25. Oktober 2018 zu seiner 27. Sitzungsperiode zusammen. Die kommunalpolitisch relevanten Themen sind dazu in folgender Übersicht zusammengefasst. Alle Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Drucksachen sowie Wortbeiträge der Abgeordneten kann man in den entsprechenden Videoaufzeichnungen auf der Homepage des Landtages ansehen.

Freiheit der Kunst und Freiheit der Medien schützen

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/3495) kam es im Landtag zu einer Aktuellen Debatte, weil nach angekündigten Protesten von Neonazis und Druck der Landesregierung, das in der Reihe zdf@bauhaus vorgesehene Konzert der Band „Feine Sahne Fischfilet“ abgesagt wurde.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach zunächst Stefan Gebhardt (MdL). In seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) macht er zu Beginn deutlich: „…Ich will eins gleich vorwegnehmen: Dass wir hier zum wiederholten Male eine Debatte zu diesem Thema führen müssen, weil von politischer Seite, von der Landesregierung, in die Kunst- und Medienfreiheit eingegriffen wurde, ist beschämend für das Land Sachsen-Anhalt insgesamt und für das Kulturland Sachsen-Anhalt im Besonderen. Aber es scheint notwendig zu sein, diese Debatte wieder und wieder zu führen, weil demokratische Selbstverständlichkeiten leider nicht immer mit Gewissheiten gleichgesetzt werden können. …“

Zum Abschluss der Debatte sprach Henriette Quade (MdL), die in ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) verdeutlicht: „…Es geht doch bei dieser Debatte nicht um Texte oder das Verhältnis von Feine Sahne zum Staat - das zeigt die Absage des Gedenkens an deportierte Jüdinnen und Juden aus Sicherheitsgründen wegen einer angekündigten Nazidemo in Plauen in aller Bitterkeit. Es geht ihnen um Kulturkampf von rechts und um eine Definition dessen, was in Deutschland sein darf und was nicht. Und ja, das ist eine polarisierende Debatte und das ist eine politische Debatte, ob einem das gefällt oder nicht. Und gerade das macht die Begründung des Bauhauses Dessau für die Absage so haarsträubend wie gefährlich. Dass es zwar von Polarisierung spricht, aber so tut, als wären diese Pole Rechts- und Linksradikal, ebenfalls.“ … „Das Gegenteil von Faschismus ist Demokratie und exakt das sind die beiden Pole um die es hier geht. Das müssen vor allem diejenigen endlich verstehen, die Linksradikalismus oder das was sie dafür halten als Gegenpol zu Rechtsextremismus problematisieren. Es sind die Pole, die einem nach meiner Überzeugung, keine andere Wahl lassen, als sich zu positionieren. Wenn es eine Institution gibt, die das wissen müsste, dann ist es das Bauhaus und die Reaktionen aus dem Bauhausverbund machen ja auch deutlich, dass Sachsen-Anhalt mit dieser Entscheidung mal wieder allein steht. Allein stehen gerade in Regionen wie Dessau und Anhalt oft genug die Betroffenen rechter Gewalt und die, die dem alltäglichen Druck von Nazis nicht nachgeben. Und natürlich hat die Region ein Naziproblem, so wie nahezu jede Gegend der ostdeutschen Provinz und für all die, die darunter zu leiden haben, sind Bands wie Feine Sahne und ihre Konzerte wichtig. Denn dort steht man als Antifaschistin oder Antifaschist, als Betroffene rechter Gewalt und als Outsider der rechtsextremen Erlebniswelt eben nicht allein, erfährt Stärkung und Solidarität und nebenbei kann man auch eine ganze Menge Spaß haben. Deshalb ist es großartig, dass die Band ankündigt, am 6.11. in Dessau zu spielen, es ist gut dass mittlerweile Stadt und Theater die Band willkommen heißen wollen – Dessau und Sachsen-Anhalt können mehr Punkrock gut vertragen. …“

Würdiges Gedenken der Novemberpogrome von 1938

Mit großer Mehrheit wird der von der Fraktion DIE LINKE vorgelegte Antrag (Drs. 7/3463), ergänzt durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (Drs. 7/3514), in erweiterter Fassung beschlossen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Thomas Lippmann (MdL). In seinem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) beginnt er wie folgt: „…es gibt wichtige zeitgeschichtliche Daten, deren Reflexion und Erinnerung wir uns als politisch Verantwortliche immer wieder stellen müssen. Trotz des meist aufreibenden und drängenden Tagesgeschäftes gilt es vor dem Hintergrund bestimmter Ereignisse und Entwicklungen innezuhalten, sich zu besinnen und sich der Bedeutung für unser heutiges Handeln bewusst zu werden. Der 9. November ist ohne Zweifel so ein Tag, der in Deutschland geradezu überladen ist mit historischen Bezügen. So werden wir etwa im kommenden Jahr an diesem Tag den 30. Jahrestag des Mauerfalls feiern. Ein gewiss erfreuliches Jubiläum, das in der Reihe aller anderen zeithistorischen Besonderheiten des 09. Novembers aber ein ehr zufälliges Datum gewesen sein dürfte. Denn die Abläufe in und nach der inzwischen legendären Pressekonferenz des ZK der SED über die neuen Reisebestimmungen für Bürgerinnen und Bürger der DDR mit dem historischen Versprecher waren bestimmt so nicht gewollt und auch nicht vorhersehbar. Der Marsch auf die Feldherrnhalle 1923 in München dagegen – der sogenannte Hitler-Putsch – fand nicht zufällig in der Nacht vom 8. zum 9. November statt. Nichts war der rechtsmilitanten Putsch-Clique verhasster als die Novemberrevolution, die genau fünf Jahre zuvor, am Ende des ersten weltumspannenden Krieges und als eines seiner Ergebnisse in Berlin zur Ausrufung der ersten demokratischen Republik auf deutschem Boden geführt hatte. Wir erinnern uns in diesem Jahr am 9. November also auch an den 100. Jahrestag der Republik, die sich später in Weimar ihre Verfassung gab. Die Protagonisten der Novemberrevolution hatten entscheidend zum Ende des Krieges bei-getragen und damit weitere Tote des Ersten Weltkrieges verhindert. Diese Menschen wurden nun im politischen Umfeld der Putsch-Clique als „Novemberverbrecher“ diskreditiert und damit als Täter in die reaktionäre Dolchstoßlegende eingebettet. Der 9. November 1918 saß bei strammen Royalisten, alten Militärs und den Anhängern der an Bedeutung ge-winnenden NSDAP als tiefer Stachel der Schmach in ihrem Fleische. Für den ohnehin geplanten Sturz der verhassten Weimarer Republik konnte es also kein besseres Datum geben. Galt es doch, im Sprachgebrauch der reaktionären Rechten, die „jüdisch-bolschewistische“ Revolution umzukehren und dabei eben auch den 09. November umzudeuten. Der Putsch misslang zwar bekanntermaßen, doch die Umdeutung des Datums fand im Dunstfeld der Putschisten trotzdem statt: Mit dem 09. November entstand in der sogenannten „Kampfzeit“ der NSDAP ein Märtyrermythos. So verlieh Hitler etwa nach der Macht-übernahme der Nationalsozialisten am 9. November 1933 erstmalig den „Blutorden“ an langjährige Partei-Getreue. Ein besonderes Ehrenzeichen der NSDAP, der dem Ehrenkult für die Toten des Hitler-Putsches diente. Und so findet auch die Reichspogromnacht 1938 nicht zufällig in der Nacht vom 9. zum 10. November statt. Die Kriegsvorbereitungen im Deutschen Reich liefen längst auf Hochtouren und nach mehr als fünf Jahren nationalsozialistischer Gewaltherrschaft schien die Zeit reif zu sein, um für die Repressalien gegen die jüdische Bevölkerung als ein ganz wesentlicher Teil der nationalsozialistischen Ideologie einen neuen Höhepunkt zu schaffen. Für die Zuspitzung der Verfolgung und Entrechtung der Juden erschien den faschistischen Machthabern dieser „Tag ihrer Märtyrer“ als ein besonders geeignetes Datum. Während der Novemberpogrome wurden tausende Synagogen, Wohnungen, Geschäftsläden, Gemeinderäume und Friedhöfe zerstört, etwa 400 Menschen wurden ermordet oder in den Suizid getrieben und etwa 30.000 Menschen jüdischer Konfession oder Herkunft wurden in Konzentrationslagern inhaftiert. Dort wurde gefoltert und weiter gemordet, so dass weitere Hunderte Menschen unmittelbar umgebracht wurden oder an den Haftfolgen starben.“ …Der Bruch der Faschisten mit der Zivilisation, war allerspätestens am Abend des 9. November 1938 nicht mehr zu übersehen. Uns muss dieser Tag mahnen, dass Demokratie, dass unsere Weltoffenheit und unsere vielfältige Zivilgesellschaft nicht in Stein gemeißelt sind. Demokratie und Zivilgesellschaft müssen jeden Tag gelebt und jederzeit verteidigt werden. In diesem Sinne Danke ich für die Aufmerksamkeit und werbe für die Zustimmung zu unserem Antrag.“

Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (Drs. 7/3491) sieht einerseits vor, die bisher geltende Beitragserhebungspflicht für leitungsgebundene Ver- und Entsorgung(Wasser/Abwasser) abzuschaffen und die Möglichkeit zu eröffnen, von der Erhebung von Beiträgen ganz abzusehen. Andererseits sollen zukünftig alle Gemeinden zur Deckung ihres touristischen Aufwandes einen Gästebeitrag erheben können.

Nach erster Beratung wurde der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in die Ausschüsse für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kerstin Eisenreich (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) erläutert sie: „… Mit dem vorliegenden Entwurf wollen die Koalitionsfraktionen bei den Herstellungsbeiträgen einen Punkt des Koalitionsvertrages abarbeiten: Waren die Aufgabenträger bisher verpflichtet, Beiträge zur Herstellung, Anschaffung usw. von öffentlichen leitungsgebundenen Einrichtungen zu erheben, soll dies ab jetzt in ihrem eigenen Ermessen liegen. Sie können es tun oder auch nicht. Was jedoch auf den ersten Blick als Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung daherkommt, entpuppt sich beim genaueren Betrachten der finanziellen Situation der Kommunen jedoch als Falle. Denn praktisch werden Kommunen in Haushaltskonsolidierung weiterhin verpflichtet sein, solche Beiträge zu erheben. Dazu werden sie von den Kommunalaufsichten aufgefordert, weil nach Paragraph 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes die Grundsätze zur Finanzmittelbeschaffung gelten. Das Gleiche gilt für die Einführung des Gästebeitrages. Auch dieser kann künftig erhoben werden. Aber auch hier werden Kommunalaufsichten die Grundsätze zur Finanzmittelbeschaffung geltend machen und eine Entscheidung nach dem Ermessen von Kommunen ist faktisch kaum umsetzbar. So sinnvoll auch diese Änderungen auf den ersten Blick scheinen, werden auf kommunaler Ebene neue Ungerechtigkeiten geschaffen: Kommunen, denen es ohnehin gut geht, können es sich leisten, auf diese Beiträge zu verzichten. Aber jene, die nicht so gut dastehen, haben keine Wahl. Sie müssen diese Beiträge erheben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, in Ihrem Kommunalbrief vom 28. September dieses Jahres lehnen Sie [ich zitiere] „einen ‚Flickenteppich‘ aus Gemeinden mit und ohne Beitragserhebung“ [Zitat Ende] ab. Auch wenn Sie sich dort auf Straßenausbaubeiträge beziehen, für die Herstellungs- und Tourismusbeiträge schaffen Sie mit diesem Gesetzentwurf genau einen solchen „Flickenteppich“. Das sehen wir sehr kritisch. Und hinsichtlich der Straßenausbaubeiträge mussten wir uns schon sehr verwundert die Augen reiben: Sie befürworten zwar in der Öffentlichkeit, so auch in Ihrem bereits zitierten Kommunalbrief, eine Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, allein in diesem Gesetzentwurf ist davon nichts zu finden. …“

Neues Wohnungsaufsichtsgesetz beschlossen

In zweiter Lesung beschloss die Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE das Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen (Drs. 7/3489). Während die Landesregierung mit dem Gesetz den Gemeinden eine gesetzliche Handlungsgrundlage einräumen will, um gravierenden Wohnungsmissständen entgegenwirken zu können, hat die Fraktion DIE LINKE erhebliche Bedenken, nicht nur hinsichtlich der Eingriffsbefugnisse, die den Gemeinden übertragen werden.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Guido Henke (MdL). Im Transkript seiner Rede (es gilt das gesprochene Wort) erläutert er u.a.: „… Aus den Bedenken meiner Fraktion in der ersten Lesung zu diesem Gesetz wurde die Gewissheit, dass dieses Gesetz der falsche Weg sein wird und eben nicht zu der von Minister Webel im November des vergangenen Jahres beschworenen Verbesserung der Lebensqualität im Quartier führen wird. Meine Fraktion wird dieses Gesetz ablehnen. Erstens. Mein Vorredner sprach soeben über § 8. Das sind die Mitwirkungs- und Duldungspflichten. Wir haben in der Anhörung die Verfassungswidrigkeit dargelegt bekommen im Gegensatz zu Artikel 13 des Grundgesetzes und zu Artikel 17 der Landesverfassung. Es fehlt der qualifizierte Gesetzesvorbehalt. Das Betreten der Wohnung ist an Gefahrenlagen gebunden. Herr Dr. Grube, es war für unsere Fraktion schon bemerkenswert, mit welcher Kurzfassung im Ausschuss gesagt wurde: „Ja, wir haben eine andere Rechtsauffassung.“ Von einer Abwägung und einer Erläuterung einer Abwägung haben wir nichts erfahren. Wenn Eingriffe zur Gefahrenabwehr notwendig sind, haben wir zum Beispiel den § 57 Abs. 4 der Bauordnung. Zweitens. Das Gesetz bleibt unwirksam, da das Personal zur Durchsetzung fehlen wird. Ich erinnere an die Evaluation zur Wirkung des entsprechenden Gesetzes in Bremen. …“

Verbesserung der Personalsituation im Pflegedienst der Krankenhäuser

Mit ihrem Antrag setzt sich die Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/3464) dafür ein, auf Bundesebene dafür zu streiten, dass die Feststellung des zukünftigen Pflegepersonalbedarfs nicht auf Basis der Ist-Kosten der Krankenhäuser, sondern aus der Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs der Patientinnen und Patienten abgeleitet wird. Pflegepersonaluntergrenzen sollen ferner für alle medizinischen Abteilungen und Stationen der Krankenhäuser festgelegt werden. Bei der Festlegung der Personaluntergrenzen soll die beabsichtigte Orientierung am zweitschlechtesten Viertel der Krankenhäuser unterbleiben.

Die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Grüne lehnten den Antrag ab. Sie wollen die Entwicklungen auf Bundesebene abwarten. Mit ihrer Mehrheit beschließen sie einen Alternativantrag (Drs. 7/3513), der die Landesregierung bittet, dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu einem geeigneten Zeitpunkt über den Fortgang des Verfahrens und darüber hinaus zu berichten, welche Auswirkungen sich mit dem Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) und die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Land ergeben.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Dagmar Zoschke (MdL). In ihrem Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort) führt sie aus: „…Ja, bereits mehrmals hat sich der Landtag mit der Arbeitssituation von Pflegerinnen und Pflegern in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, bei niedergelassenen Ärzten oder auch im fahrenden Gewerbe beschäftigt. Wir haben die Erwartung, dass sie uns in der Auseinandersetzung mit unserem Antrag nicht nur mitteilen werden, dass die Bundesregierung auf dem richtigen Weg sei und wir die von uns beantragte und durch das Plenum beschlossene Enquetekommission, deren Aufgabenstellung wir ja zugestimmt haben, schon ernst nehmen müssen. Stimmt alles, und stimmt auch wieder nicht. Uns reicht der aktuelle Stand eben nicht aus. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, hat Reformpläne auf dem Weg gebracht, die der Öffentlichkeit unter der Bezeichnung Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) und Verordnung zu den Personaluntergrenzen bekannt geworden sind. Die Zielsetzung beider Pläne ist gleich: Die Versorgung mit ausreichend Pflegepersonal und damit eine gute Pflege zu sichern; die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen verbessert und so eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten garantiert werden. Diese Pläne, wenn man sie dann genauer betrachtet und einige begleitende Zitate des Bundesgesundheitsministers, die einen enormen Interpretationsspielraum eröffnet haben, treiben Pflegerinnen und Pfleger in unserem Land, aber auch uns, um und dies mit wachsendem Unmut. In Dokumenten, die das Bundesgesundheitsministerium der Öffentlichkeit vorenthält, vertritt es die Rechtsauffassung, und hier zitiere ich: „dass die geplanten Pflegepersonaluntergrenzen nur eine Minimalbesetzung verlangen sollen, die lediglich ausreicht, eine patientengefährdende Pflege zu verhindern.“ (Zitatende) Dies muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Wenn dies der angestrebte Maßstab für die Personalbemessung ist, ist dies ein Skandal! Und der gehört öffentlich ausdiskutiert! ...“

Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr

Zur ersten Beratung legte die Landesregierung dem Landtag den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (Drs. 7/3485) vor. In § 8b soll eine Regelung eingeführt werden, die bis zu 20 Millionen Euro jährlich als Zuwendungen für Investitionen in den straßengebundenen ÖPNV vorsieht. Mit der jährlichen Erhöhung um 2,5 % sollen jeweils Preissteigerungen ausgeglichen werden. Daneben soll in § 9 verankert werden, dass der Ausbildungsverkehr dauerhaft aus Landesmitteln finanziert wird. Die Änderungen sollen 2020 in Kraft treten.

Zur weiteren Beratung wurde der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr (federführend) sowie in die Ausschüsse für Finanzen, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, für Arbeit, Soziales und Integration und für Bildung und Kultur (mitberatend) überwiesen.

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Guido Henke (MdL). Im Transkript seiner Rede (es gilt das gesprochene Wort) führt er u.a. aus: „… Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorgesehene Änderung in § 8b findet unsere Zustimmung. Wir haben diese Änderung immer gefordert, um nach dem Wegfall des Entflechtungsgesetzes über eine gesicherte Finanzierung für Investitionen im straßengebundenen ÖPNV zu verfügen. Diesem Anspruch kommt der Entwurf zur Gesetzesänderung bei diesem Teilthema endlich nach. Aber der Mittelbedarf zur Komplementärfinanzierung des GVFG-Bundesprogramms ist hoher Fluktuation unterworfen und hängt vom Umfang und Zeitpunkt der Investitionsprojekte auf kommunaler Ebene ab. Es ist darauf aufmerksam zu machen, dass im Falle einer Gleichzeitigkeit mehrerer Projekte auch eine darüber hinausgehende Finanzierung aus anderen Quellen möglich sein sollte. Diesbezüglich sollten wir eine Klarstellung in den Gesetzestext einarbeiten. Über die Verteilung der Mittel ist ebenfalls zu reden. Die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen benötigen langfristige Planungssicherheit.“ … „An dieser Stelle ist über diese schwammige Formulierung im neuen § 8b - ich zitiere - „bis zur Höhe von 20 Millionen €“ zu sprechen. Wovon wird das abhängig gemacht? Es besteht die Gefahr, mit dieser Unklarheit die soeben von mir erwähnte Planungssicherheit inhaltlich auszuhöhlen. Sehr geehrte Damen und Herren! Die überfällige Änderung in § 9 Abs. 1 wurde von uns seit Beginn der Wahlperiode angemahnt; denn die Rabattierung der Zeitausweise sollte aus Landesmitteln erfolgen. Jahrelang versprach die Regierung dem Parlament regelmäßig, die Kannibalisierung von Schienenverkehr und Ausbildungsverkehr zu stoppen. In den Haushaltsverhandlungen fehlte dann immer das Geld. Nun soll es endlich das Gesetz geben, das den Gesetzgeber für den künftigen Haushalt bindet. Das ist sachgerecht; das sichert den ÖPNV. Das ist ein wichtiges Signal für zahlreiche Pendler und Zugfahrende im ländlichen Raum. …“

Befragung der Landesregierung / Kleine Anfragen zur Fragestunde

Der Ältestenrat hat in seiner 26. Sitzung am 17. Mai 2018 einen Erprobungsbeschluss zur Befragung der Landesregierung in der Fragestunde der Plenarsitzung verabschiedet (Drs. 7/2896), der nun zum 4. Mal zur Anwendung gelangte.

Für die Fraktion DIE LINKE erkundigten sich Guido Henke (MdL) und Kerstin Eisenreich (MdL) mit Blick auf die laufenden Haushaltsverhandlungen einerseits nach der zukünftigen Finanzierung des Radwegebaus. Andererseits wollten sie wissen, inwieweit die Landesregierung beabsichtigt, die Kommunen in der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben im Radwegebau besser zu unterstützen. Anlass war ein Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 16. Oktober 2018, nachdem die Landesregierung die Kommunen verpflichten will, 8% ihrer Mittel für den kommunalen Straßenbau für den Radwegebau zu nutzen. Dem Transkript der Befragung (es gilt das gesprochene Wort) sind ihre Ausführungen und die Antworten des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr zu entnehmen.

Kleine Anfragen zur Fragestunde (Drs. 7/3496) richteten 6 Abgeordnete an die Landesregierung. Unter ihnen war Doreen Hildebrandt (MdL), die das Thema „Verkehrssicherheitsarbeit als kommunale Pflichtaufgabe“ aufgriff. Verkehrsminister Webel kündigte in der Landtagssitzung am 8. März 2018 an, dass das Land prüfe, ob diese Aufgabe als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis übertragen werden könnte. Vor dem Hintergrund wollte die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE wissen, wie der aktuelle Sachstand der Prüfungen ist und auf welche Reaktionen das Anliegen im kommunalen Bereich stoße.

Die Antworten der Landesregierung sind den Plenarprotokollen des Landtages zu entnehmen, sobald diese vorliegen.