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Kommunalpolitisch relevante Themen zur Landtagssitzung im Dezember 2019

Am 16., 17., 18. und 19. Dezember tagte der Landtag von Sachsen-Anhalt. Auch hier gab es wieder Themen auf der Tagesordnung, die von kommunalpolitischer Relevanz sind. Weitere Informationen zu diesen und weiteren Tagesordnungspunkte inklusive Redebeiträgen, Drucksachen und Abstimmungsergebnissen finden Sie - wie gewohnt - auf der Website des Landtags zum Nachlesen und Nachhören.

Haushaltsentwurf 2020/2021

Mit starker Verzögerung hat die Landesregierung ihren Haushalt in das Parlament zur Beratung eingebracht. Der Haushaltsplan stellt rund 24 Milliarden Euro an Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 2020 und 2021 fest. Davon sollen rund 2 Milliarden Euro pro Haushaltsjahr an die Kommunen weitergereicht werden.

Aus unserer Sicht stellt dieser Entwurf keinen Gestaltungshaushalt, sondern lediglich ein Verwaltungshaushalt dar. Von einer kommunalfreundlichen Haushaltspolitik kann hier nicht die Rede sein, ganz im Gegenteil. Dieser Haushalt kommt einem Abbauprozess der kommunalen Finanzen gleich. Die angepriesene neu eingeführte Kommunalpauschale in Höhe von 60.000.000€ ist aus unserer Sicht eine Mogelpackung und keine wirkliche zusätzliche Finanzstütze für die Kommunen, da verschiedene Zuweisungen an die Gemeinden Kürzungen und Streichungen erfahren (namhaft Zuweisungen für Investitionen an kommunale Baulastträger). Darüber hinaus befinden wir die Finanzausstattung über das FAG als deutlich zu niedrig und weit unter dem jährlichen Bedarf. Auch die Vielzahl an Förderprogrammen stellt keinen Ausgleich für eine mangelhafte Grundfinanzierung dar. Die Fremdsteuerung der Programme kommt darüber hinaus einem Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung gleich.

Wir werden daher bei den Beratungen u.a. fordern, dass steigende Ausgaben der Kommunen im FAG eingepreist werden.
Der Haushaltsentwurf wurde in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

Gemeinden stärken – Gewerbesteuer wirtschaftskraftbezogen zerlegen

Mit ihrem Antrag fordert die Regierungskoalition die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Neufassung des Gewerbesteuergesetzes stark zu machen und dafür eine Arbeitsgruppe im Bund einzurichten. Insbesondere soll für die Gewerbesteuerzerlegung bei Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden nicht mehr die Höhe der Arbeitslöhne, sondern die Wirtschaftskraft als Maßstab angesetzt werden. Somit soll der Strukturnachteil der Gemeinden verringert werden.  Gemeinden mit reinen Produktions- bzw. Vertriebsstandorten wurden bisher dadurch benachteiligt, dass Gemeinden mit Betriebsleitung, und damit höheren Löhnen, eine höhere Gewerbesteuer eingenommen haben.

Wir stimmten dem Antrag zu, da auch aus unserer Sicht die Neufassung einer Gewerbesteuer zwingend erforderlich ist. Die Orientierung an Löhnen für die Gewerbesteuerzerlegung ist nicht mehr zeitgemäß und sollte daher durch die Wertschöpfung als Maßstab ersetzt werden.

Dem Antrag wurde mit Stimmen der Regierungskoalition und unserer Fraktion zugestimmt.

Gesetz zur Umsetzung der Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale

Mit diesem Gesetzesentwurf soll der Landtag dem am 06. Dezember 2019 unterzeichneten Staatsvertrag zur Kapitalstärkung in Höhe von 198 Millionen Euro der NORD/LB zustimmen.

Da einem Staatsvertrag nur zugestimmt oder abgelehnt werden kann, haben wir diesem Gesetz und damit auch dem Staatsvertrag nicht zu gestimmt. Aus unserer Sicht haben die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die Chance vertan, die NORD/LB neu zu strukturieren. Stattdessen wurden Steuergelder aufgebracht, für eine, aus unserer Sicht jedoch nur kurzfristige, Rettung dieses Bankensystems. Kritisch betrachten wir auch, wie in kurzer Zeit und mit einer Leichtfertigkeit diese Debatte geführt wurde.

Mit einem Anteil von 53% wird die entscheidende Politik nicht in Sachsen-Anhalt, sondern in Niedersachsen gemacht.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen und somit dem Staatsvertrag zugestimmt.

Befragung der Landesregierung / Fragestunde

Wir haben eine kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung hinsichtlich der Beanstandung von Aufwandsentschädigungen für Kinderfeuerwehrwarte durch die Kommunalaufsichten eingereicht.

In ihrer Antwort verweist die Landesregierung auf das Brandschutzgesetz, welches keine Kinderfeuerwehrwarte vorsieht, so dass diese in der Kommunal-Entschädigungsverordnung mit Blick auf den Funktionsumfang mit Entschädigungssätze in halber Höhe der Sätze für Jugendfeuerwehrwarte berücksichtigt werden. Die Landesregierung sieht hier aber weiteren Beratungsbedarf.

 

Aktuelle Debatte Öffentliche Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt erhalten und stärken

Mit unserem Antrag zur Aktuellen Debatte über die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt wollen wir auf die schlechte Finanzausstattung unserer Krankenhäuser aufmerksam machen. Mit dem damit verbundenen Personal- und Ausstattungsmangel kann einer Gesundheitsversorgung nicht nachgekommen werden.

Der Haushaltsentwurf für 2020/2021 legt auch hier kein ausreichendes Investitionskonzept vor, und das obwohl das Land hier in der Pflicht steht ausreichende Landesmittel zur Verfügung zu stellen. Jedes Krankenhaus schreibt rote Zahlen. Vor allem das aktuelle Insolvenzverfahren der Burgenlandklinik ist besorgniserregend. Wir begrüßen daher das Angebot der Uniklinik Halle zur Übernahme.

Wir erklären, dass das Modell von privatisierten Krankenhäusern in unserem Land gescheitert ist und fordern, dass diese Krankenhäuser wieder an öffentliche und frei-gemeinnützige Träger zurückgeführt werden. Eine Landesgesellschaft in Kooperation mit den Landkreisen eröffnet die Möglichkeit, Krankenhäuser in der Fläche neu zu strukturieren, Spezialisierungen zu ermöglichen und den Konkurrenzkampf zu beenden.

Mit unserem Antrag auf eine aktuelle Debatte wollen wir, dass ein Signal von unserem Landtag zur Unterstützung der betroffenen Mitarbeiter bei Ameos sowie der Burgenlandklinik ausgeht. Eine Kürzung von 500€/Monat bei den Mitarbeitern von Ameos ist absolut inakzeptabel und in diesem Zusammenhang darf Ameos nicht als mögliche Lösung für die Insolvenz der Burgenlandklinik ins Gespräch kommen.

Die darauffolgende Diskussion zeigte, dass es einen großen Redebedarf über die zukünftige Gestaltung der Krankenhauslandschaft gibt, aber die Auffassungen über die Ausgestaltung stark auseinander gehen. Allen Fraktionen gemein war die Kritik an dem Umgang von Ameos mit seinem Personal sowie die notwendig einer Lösung für das Burgenlandkreis.

Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden

Vor dem Hintergrund der Debatte über den Wegfall der ehrenamtlichen Vergütung für Kreisausbilder fordern wir mit unserem Antrag eine gesetzliche Neuregelung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Kreisausbilder. Die derzeitige Regelung Kreisausbilder über einen Honorarvertrag bzw. einer, aus unserer Sicht viel zu gering angesetzten, Aufwandspauschale zu entschädigen befinden wir für nicht ausreichend.

Der Antrag wurde an den Innenausschuss überwiesen und wir werden die Debatte dort fortsetzen. Gleichzeitig fordern wir, dass die Feuerwehren im Rahmen von Fachgesprächen in die Beratungen einbezogen werden.

Gewalt im Rettungs- und Pflegewesen systematisch erfassen und konsequent unterbinden

Im Zusammenhang mit der Einbringung eines Antrages der AfD-Fraktion und eines Alternativantrages der Regierungskoalition wurde im Landtag über die Thematik einer steigenden Gewalt gegen Mitarbeiter*innen im Rettungs- und Pflegewesen debattiert. Unstrittig ist die Feststellung, dass es vermehrt zu gewalttätigen Übergriffen von Patienten auf Retter und Pfleger kommt.

Dementsprechend wurde der Alternativantrag der Regierungskoalition einstimmig angenommen, mit dem die Landesregierung gebeten wird, Maßnahmen zur Minderung von Gewaltübergriffen zu entwickeln, Fortbildungsangebote für Mitarbeiter der verschiedenen Dienste aufzustellen sowie die Krankenhäuser, Rettungsdienste und Pflegeeinrichtungen bei der Präventionsarbeit gegen Gewalt zu unterstützen.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde abgelehnt.

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Der vorliegende Gesetzesentwurf der Regierungskoalition zielt auf die Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ab, um den notwendigen gesetzlichen Änderungen gerecht zu werden.

Kernpunkte des Gesetzes sind eine fortschreitende Beitragsentlastung für Familien mit mehreren Kindern (fortan soll nur noch für das älteste betreute Kind gezahlt werden), praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher*innen, eine Fachkräfteoffensive um den Personalmangel zu verringern und damit verbunden auch eine Förderung von Quereinsteigern. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz eine Schulgeldbefreiung für angehende Erzieher*innen.

Zur Finanzierung erhält das Land in den nächsten Jahren 140 Millionen Euro vom Bund.

Für Kommunen gestaltet sich vor allem die Elterngeldbefreiung problematisch, da eine rückwirkende Befreiung im Gesetz vorgesehen ist, so dass Kommunen zunächst für zwei Jahre in Vorkasse gehen müssen. Eine Deckung der Elternbeiträge in Höhe von 10 Millionen Euro pro Jahr wird den Kommunen jeweils zum 01. März des laufenden Jahres ausgezahlt. Unser Änderungsantrag um die Elternbeitragsentlastung auf 20 Millionen Euro pro Jahr anzuheben und die Auszahlungen auch den freien Trägern zukommen zu lassen wurde abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wurde mit Mehrheit der Regierungskoalition unter Ablehnung unserer Fraktion angenommen.

Beschluss umsetzen! Konzept zur künftigen Gestaltung von Förderschulen

Auf Grundlage eines Antrages der Partei DIE LINKE wurde die Landesregierung im Juni 2019 aufgefordert, das „Konzept zur künftigen Gestaltung von Förderschulen“ (Beschluss vom 29. September 2016) bis spätestens zum 16. August 2019 umzusetzen. Nach der Beratung im Ausschuss für Bildung und Kultur und der Vorlage des Förderschulgesetzes wurde im Ausschuss der Beschluss für umgesetzt und damit für erledigt erklärt. Der Beschlussvorlage des Ausschusses wurde im Plenum unter Zustimmung unserer Fraktion gefolgt.

Ungerechtigkeit in der Berufsschulrichtlinie abschaffen – „RabAz“ sofort ändern

Mit einem Antrag vom August 2019 forderte DIE LINKE die Landesregierung auf, Änderungen an der Berufsschulrichtlinie vorzunehmen, um Auszubildende nach dem ersten Ausbildungsjahr nicht länger zu benachteiligen und ein Azubi-Ticket einzuführen.

Der Antrag wurde in geänderter Fassung als Beschlussvorlage im Ausschuss für Bildung und Kultur angenommen. Da unser Antrag in der Beschlussvorlage aus unserer Sicht nicht ausreichend umgesetzt wurde, haben wir uns bei der Abstimmung und Annahme in der 90. Sitzung enthalten.

Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder sicherstellen

Im Rahmen von Schuluntersuchungen wurde festgestellt, dass fast jedes dritte Kind eine Form von Sprachstörung aufweist. Mit unserem Antrag im September 2019 sollte die Landesregierung aufgefordert werden, eine verbindliche Sprachstandsfeststellung vorzunehmen und die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Schaffung eines durchgängigen Sprachbildungskonzeptes im Rahmen der frühkindlichen Bildung bis zum Beginn des nächsten Kita-Jahres umzusetzen. Dieser Antrag wurde in der 81. Sitzung des Landtages in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Die dort angenommene Beschlussempfehlung zielt lediglich auf eine Unterrichtung des Ausschusses über die derzeitige Sprachförderung ab und kommt unserem Antrag somit nicht nach.

Dementsprechend haben wir in der 90. Sitzung des Landtages einen Änderungsantrag gestellt, wonach der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration über die derzeitige Sprachförderung nach § 5 Abs. 3 des KiFöG zu unterrichten ist und die Landesregierung ein Konzept zur Aus- und Weiterbildung von Erzieher*innen vorlegen solle.

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Beschlussentwurf wurde angenommen.

Keine erneute Erdöl- und Erdgasförderung in der Altmark, Tourismusgebiet Arendsee erhalten

Mit unserem Antrag fordern wir aus klimaschutzpolitischer Sicht die Landesregierung auf, alles zu unternehmen, um einer Gefährdung des Luftkurorts Arendsee entgegenzuwirken und Transparenz gegenüber allen Beteiligten und vor allem den betroffenen Gemeinden unverzüglich herzustellen.

Wirtschaftsminister Willingmann merkte an, dass man sich derzeit erst in dem Aktenstudium befinde, ob sich die Überlegung einer Förderung überhaupt lohnen würde.

Der Antrag wird in den Wirtschaftsausschuss und Umweltausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Überweisung einer Petition an die Landesregierung

Der Petitionsausschuss empfiehlt dem Landtag, die Petition „Hochmülldeponie Roitzsch – Neubewertung Genehmigungsverfahren“ diese zur Behandlung an die Landesregierung zu überweisen, mit dem Anliegen, die Abfallwirtschaftspläne künftig für verbindlich zu erklären.

Der Beschlussempfehlung wurde einstimmig zugestimmt.