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Kommunalpolitisch relevante Themen zur Landtagssitzung im Februar 2020

Am 26., 27. und 28. Februar tagte der Landtag von Sachsen-Anhalt. Auch hier gab es wieder Themen auf der Tagesordnung, die von kommunalpolitischer Relevanz sind. Weitere Informationen zu diesen und weiteren Tagesordnungspunkte inklusive Redebeiträgen, Drucksachen und Abstimmungsergebnissen finden Sie - wie gewohnt - auf der Webseite des Landtages zum Nachlesen und Nachhören.

www.landtag.sachsen-anhalt.de/plenarsitzungen/44-sitzungsperiode/

Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2020 

Mit dem Gesetz zur Parlamentsreform wird eine Reihe von Änderungen an der Landesverfassung, dem Wahlgesetz, dem Abgeordnetengesetz und der Geschäftsordnung des Landtages vorgenommen, um so zukünftig auf komplexeren und komplizierteren politischen Bedingungen zukünftiger Wahlperioden besser reagieren zu können.

Wichtige Änderungen an unserer Landesverfassung sind die Aufnahme neuer Staatszielbestimmungen für Klimaschutz, Tierschutz, Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Verpflichtung des Landes und seiner Bürger eine Wiederbelebung und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes nicht zu zulassen.

Des Weiteren wird eine Stärkung plebiszitärer Elemente vorgenommen. So umfasst das Gesetz eine Senkung des Quorums zur Unterstützung von Volksbegehren durch Wahlberechtigte von neun auf sieben Prozent sowie eine Vereinfachung der Verfahren zur Einleitung einer Volksinitiative oder eines Volksbegehrens.

Änderungen des Wahlgesetzes umfassen im Kern eine Verkleinerung des Landtages von 87 auf 83 Abgeordnete in der 8. Wahlperiode.

Die Geschäftsordnung des Landtages wird u.a. dahingehend geändert, dass die Ausschüsse des Landtages öffentlich tagen so, um so die Transparenz der politischen Arbeit im Landtag zu erhöhen.

Unser Anliegen, dass diese Parlamentsreform einen Mehrwert für die Bürger*innen unsers Landes haben soll, ist uns aus unserer Sicht gelungen.

Durch öffentliche Ausschusssitzungen, sowohl vor-Ort im Landtag wie auch im Internet, soll die Landespolitik transparenter werden.

Die Senkung der Quoren bei Volksbegehren soll unsere Demokratie stärken.

Ebenfalls gestärkt wird das Beschwerderecht der Bürger*innen durch eine Stärkung des Petitionsausschusses. Zukünftig müssen die Fachausschüsse zu überwiesenen Petitionen eine Stellungnahme abgeben, wodurch die Einbindung entsprechender Fachpolitiker gewährleistet werden soll.

Es war uns ein Herzensanliegen, in der Landesverfassung klare Stellung und Ablehnung gegenüber nationalsozialistischem Gedankengut zu beziehen. Dafür wurde folgender Passus eingefügt: „Eine Verpflichtung aller staatlichen Gewalt nationalsozialistisches Gedankengut, rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen, ist Verpflichtung des Staates und jedes Einzelnen“

Am 26. Februar fand dazu die zweite Beratung und am 28. Februar die dritte Beratung statt, gefolgt von der Abstimmung.

Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Tag der Befreiung als Gedenk- und Feiertag

Mit unserem Antrag fordern wir, dass der 8. Mai als Tag der Befreiung als Gedenk- bzw. Feiertag verankert werden soll. Besonders wird gefordert, dass der 75. Jahrestag am 8. Mai 2020 als öffentlicher Gedenktag begangen werden soll und wir bitten die Landesregierung diesen gemeinsam mit dem Landtag auszurichten.

Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für den 8. Mai als bundesweiten Feiertag einzusetzen.

Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen.

Gesetzesentwurf zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Mit dem Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die Regelung zur zusätzlichen Zahlung für die Nebenwohnung aufgehoben. Rundfunk kann man nur an einem Ort konsumieren und es ist somit folgerichtig, nicht für Nebenwohnungen zusätzlich zahlen zu müssen.

Alle vier Jahre ab 2022 haben volljährige Personen standarisierte Daten an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt zur Zuordnung der Beitragspflicht.

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Fraktion Die LINKE angenommen.

Die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt

Vor dem Hintergrund der andauernden öffentlichen Debatte um die Situation der Krankenhäuser in unserem Land befasste sich der Landtag erneut mit diesem Thema.

Mit unserem Antrag wollen wir konstruktive Änderungen der Krankenhauslandschaft vorschlagen. Es ist uns ein Anliegen, dass in unserem Land eine flächendeckende medizinische Versorgung gewährleistet ist, die vor allem aber auch den ländlichen Raum nicht vergisst.

Krankenhäuser haben aus unserer Sicht nicht auf Gewinne abzuzielen, sondern müssen vor allem die Gesundheit der Patienten*innen als oberstes Ziel haben. Hierfür schlagen wir eine Kooperation der verschiedenen Standorte vor, um vor allem auch das Thema der Spezialisierung einzelner Standorte zu verbessern. Es muss eine flächendeckende Grundspezialisierung gegeben sein. Aber wir erkennen auch an, dass sehr komplizierte und spezielle Operationen nur von erfahrenem Fachpersonal durchgeführt werden kann, welches sich auch nur an den dafür spezialisierten Krankenhäusern mit entsprechender Fallzahl befinden kann.

Eine Kooperation der Krankenhäuser kann Stand heute nicht funktionieren, wenn die verschiedenen Träger im Land in Konkurrenz um Gewinne zu einander stehen. Deshalb schlagen wir in unserem Antrag eine einheitliche Krankenhausgesellschaft in öffentlicher Hand vor, um dieses Problem zu beheben.

Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, die fehlenden Investitionsmittel der vergangenen Jahre an die Krankenhäuser auszuzahlen.

In der Debatte waren sich alle Fraktionen einig, dass es einer Neustrukturierung und Verbesserung der Krankenhausgesellschaft bedarf. Uneinigkeit herrschte aber bei der genauen Ausgestaltung.

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zur weiteren Debatte überwiesen.

Zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung in den Landkreisen sicherstellen 

Vor dem Hintergrund, dass eine zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung in den Landkreisen unter 100 Prozent liegt und in den nächsten zehn Jahren rund die Hälfte der bisherigen Zahnärzte*innen und Kieferorthopäden*innen das Rentenalter erreichen werden, fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung auf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Unter anderem fordern wir, dass an der medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ab dem Wintersemester 2021/22 dauerhaft 20 zusätzliche Studienplätze eingerichtet werden sollen und in Absprache mit den zuständigen Kammern ein entsprechendes Programm zur Praxisnachfolge einzurichten.

Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, Möglichkeiten der zentralen (zahnmedizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft) und dezentralen (z.B. Förderung mobiler Zahnarztpraxen) zahnmedizinischen Versorgung zu prüfen und zu entwickeln.

Unser Antrag wurde abgelehnt. Ein Alternativantrag der Regierungskoalitionen wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zur weiteren Debatte überwiesen. 

Gesetzentwurf über die staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts „Zukunftsfonds Morsleben“

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung einer staatlichen Stiftung öffentlichen Rechts „Zukunftsfond Morsleben“ soll dazu beitragen, die Belastungen durch die Einlagerungen radioaktiver Abfälle in der Schachtanlage Morsleben auszugleichen.

Unter Mitwirkung der Kreisverwaltung des Landkreises Börde soll mit diesem Gesetz in die langfristige Landesentwicklung der Region investiert werden, um so den wirtschaftlichen Schaden der Region durch Wegzug und Ausbleiben von Fremdenverkehr entgegenzuwirken.

Das mit dem Gesetz aufgebrachte Stiftungsvolumen von 25.000€, welches durch 15.000€ des Landkreises und je 5.000€ von den Gemeinden Flechtlingen und Ingersleben aufgebracht wird, soll in Fonds angelegt werden und jährlich durch Zuweisungen des Bundes i.H.v. 400.000€ aufgestockt werden.

Der Gesetzesentwurf wurde in den Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.