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Kommunalpolitisch relevante Themen zur Landtagssitzung im Februar 2021

Am 04. und 05. Februar 2021 tagte der Landtag von Sachsen-Anhalt. Auch hier gab es wieder Themen auf der Tagesordnung, die von kommunalpolitischer Relevanz sind. Für weitere Informationen, Redebeiträgen, Drucksachen und Abstimmungsergebnissen möchte ich euch auf die Webseite des Landtages verweisen, wo ihr die einzelnen Tagesordnungspunkte noch einmal nachlesen und nachhören könnt.

Antrag „Feststellung einer landesweiten pandemischen Lage nach § 161 Abs. 2 Satz 2 KVG“ (Drs. 7/7189)

Auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll der Landtag feststellen, dass die landesweite pandemische Lage (vom Parlament festgestellt am 19. November 2020) fortbesteht. Die Feststellung soll für weitere drei Monate gelten, womit die Sonderregelungen aufgrund des vom Landtag am 14. Oktober 2020 beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften weiter Anwendung finden.

Mit der Feststellung einer landesweiten pandemischen Lage nach § 161 Abs. 2 Satz 2 KVG werden den Kommunen zur Sicherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit zusätzliche Handlungsoptionen eröffnet. Um Kontakte zu vermeiden können die kommunalen Vertretungen und ihrer Ausschüsse sowie Ortschaftsräte gemäß § 56a Abs. 2 bis 6 KVG notwendige Sitzungen per Videokonferenz anstelle von Präsenzsitzungen durchführen und unter Zustimmung von vier Fünftel der Mitglieder über Verhandlungssachen im schriftlichen oder elektronischen Verfahren abstimmen. Stellt der Landtag eine landesweite Notlage fest, so kann das Innenministerium die Kommunen auch von einer Reihe von haushaltsrechtlichen Verpflichtungen freistellen, mit dem Zweck der Sicherung der kommunalen Haushaltsaufstellung und Haushaltsführung.

Weiteres entnehmt ihr bitte dem Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. 39 vom 09. November 2020.

Dem Antrag haben wir mit zugestimmt.

Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung an den Kosten der landesbedeutsamen Fähren des Landes Sachsen-Anhalt (Fährfin-G) (Drs. 7/7185) – erste Beratung

Fähren werden derzeit nahezu ausschließlich von den Gemeinden betrieben, obgleich sie überwiegend Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen miteinander verbinden. Die Betreiber*innen-Kosten bleiben ein Problem von Gemeinden, obwohl die Aufgabe dem Land zugerechnet werden muss. Der mangelnden Betriebswirtschaftlichkeit des Fährbetriebs stehen die touristischen, ökologischen und Nutzer*innen-freundlichen Vorteile gegenüber. Der Gesetzentwurf soll diesen Missstand beheben. Laut Landesverkehrswegeplan von 2004 – Teil Binnenschifffahrt, Häfen, Fähren – gibt es im Land 26 Fähren, wobei 13 davon als landesbedeutsam eingestuft sind. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei den landesbedeutsamen Fähren, eine finanzielle Förderung der Landrevisionskosten in Höhe von 100 v.H. und der Betriebskostendefizite als Zuschuss in Höhe von 50 v.H. festzulegen.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung federführend in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie mitberatend in die Ausschüsse für Inneres und Finanzen überwiesen. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage und des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt (Drs. 7/7119) – erste Beratung

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein weiterer Schritt zur Fortentwicklung des Sonn- und Feiertagsrechts und des Ladenöffnungszeitenrechts in Sachsen-Anhalt. Das Änderungsgesetz umfasst u.a. Streichung des Buß- und Bettages hinsichtlich des erhöhten Schutzes an stillen Tagen, Öffnung der beiden „stillen“ Tage Volkstrauertag und Totensonntag für Veranstaltungen nicht gewerblicher Art in geschlossenen Räumen ab 17 Uhr, Vorverlegung des erhöhten Schutzes am Heiligabend auf 14 Uhr, Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs „besonderer Anlass“ bei der Möglichkeit der Verkaufsstellenöffnung an Sonn- und Feiertagen in § 7 LÖffZeitG LSA, Schaffung eines zusätzlichen Sachgrundes für Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen in § 7 Abs. 1 LÖffZeitG LSA und 4.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung federführend in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und mitberatend in den Ausschuss des Inneren und Sports.

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung wahlrechtlicher Vorschriften zur Landtagswahl 2021 und einzelner Direktwahlen infolge der Corona-Pandemie (Drs. 7/7187) – erste Beratung

 

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die zeitlich beschränkte Reduzierung der Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für Kreis- und Landeswahlvorschläge von nicht privilegierten Wahlvorschlagsträgern für die Landtagswahl am 6. Juni 2020 um 70 %, um die Chancengleichheit auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu wahren. Für einzelne Wahltermine (Bürgermeister- und Landratswahlen), die in der ersten Hälft des Jahres 2021 und zeitgleich zur Landtagswahl am 6. Juni 2021 stattfinden sollen, bestehen hinsichtlich der Aufstellung der Bewerber vergleichbare Regelungsbedürfnisse. Den Vorschlag der Koalition tragen wir mit.

Der Gesetzentwurf wurde für die weitere Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Sachsen-Anhalts Zukunft sichern - Nachtragshaushalt und Sondervermögen jetzt! (Drs. 7/7173)

Die Corona-Pandemie hat in diesem Winter Sachsen-Anhalt noch stärker getroffen als im Frühjahr 2020, ein baldiges Ende ist nicht absehbar. Die Mittel aus dem Nachtragshaushalt 2020 sind trotz der zögerlichen Politik der Regierungskoalition fast verausgabt. Die Landesregierung hat alles daran gesetzt, mit der bundesweit geringsten Kreditaufnahme durch die Pandemie zu kommen und dabei die Wirtschaft des Landes in Mitleidenschaft gezogen, Kleinstunternehmer*innen und Solo-Selbstständige alleine gelassen und Künstler*innen ein auskömmliches Einkommen verwehrt. So darf es nicht weitergehen, das hat auch der Ministerpräsident erkannt und sich für einen weiteren Nachtragshaushalt ausgesprochen.

Mit unserem Antrag wollen wir eine außergewöhnliche Notsituation gemäß § 18 Abs. 5 LHO für das Jahr 2021 und fordern die Landesregierung auf, zeitnah einen zweiten Nachtragshaushalt vorzulegen, der die Steuerausfälle der Jahre 2020/2021 durch eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme ausgleicht. Wir fordern die Landesregierung ebenfalls auf, den Tilgungszeitraum für die Nettokreditaufnahme des ersten Nachtragshaushaltes auf 50 Jahre festzulegen und ein Sondervermögen einzurichten, das seinen Schwerpunkt auf einen sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft des Landes legt und bei den Beratungen zu seiner Einrichtung alle demokratischen Parteien im Landtag miteinbezieht.

Unser Antrag wurde in den Ausschuss für Finanzen zur weiteren Beratung überwiesen.

Landesprogramm Corona-Hilfen für Kleinstunternehmen (Drs. 7/7172)

Wir stellen mit unserem Antrag fest, dass die vom Bund in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen, vor allem die November- und Dezemberhilfen, aber auch die nun in Kraft getretenen Überbrückungshilfen III, für viele Unternehmen, die durch die Pandemie geschlossen sind und/oder erhebliche Umsatzausfälle erleiden, nicht ausreichend sind oder nur erheblich verzögert bearbeitet und ausgezahlt worden sind.

Vor dem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, ein eigenes Landesprogramm aufzulegen, welches Kleinstunternehmen ein Grundeinkommen/Unternehmerlohn pro Monat in Höhe von 1.200 € gewährt und sich auf Bundesebene erneut dafür einzusetzen, dass als Bemessungsgrundlage für benötigte Hilfen, gerade bei schwerstbetroffenen Unternehmen erneut der Umsatzausfall anstatt ungedeckter Fixkosten herangezogen wird.

Unser Antrag wurde zur weiteren Beratung federführend in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie mitberatend in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) (Drs. 7/6977) – zweite Beratung

Unser Gesetzentwurf aus Dezember 2020 sah vor, Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden und ab dem 1. August schulpflichtig sind, aber erst ab dem Tag nach der Einschulung unterrichtet werden, für die Zeit zwischen diesen beiden Tagen als Schulkinder in der Schulferienzeit eingestuft und entsprechend betreut werden.

Nach Beratungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat der Ausschuss mit seiner Beschlussempfehlung (Drs. 7/7150) die Ablehnung unseres Gesetzesentwurfes empfohlen. Dem Plenum schloss sich mit den Stimmen der Koalition dieser Beschlussempfehlung an und lehnten unser Gesetzentwurf ab.

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) (Drs. 7/7174) – erste Beratung

Im Fall der Pandemie kommt es aus Gründen der Gefahrenabwehr, dazu, dass Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen teilweise oder ganz geschlossen werden. Solange den Eltern dieses Leistungsangebot verwehrt ist, können keine Kostenbeiträge erhoben werden. Da die Schließung von Einrichtungen und damit der Wegfall von Kostenbeiträgen der Eltern als wichtige Finanzierungsquelle für Gemeinden vom Land zu verantworten ist, muss der dadurch verursachte Einnahmeausfall vom Land erstattet werden.

Am 10. September 2020 wurde vom Landtag unser Alternativantrag, der die Landesregierung auffordert, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu erarbeiten und im Landtag einzubringen. Dieser Verpflichtung ist die Landesregierung bisher nicht nachgekommen.

Unser Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.

Seniorenpolitik unterstützen – Landesseniorenbeauftragten einsetzen (Drs. 7/5069)

Seniorenpolitik des Landes sinnvoll und lebensnah fortsetzen (Drs. 7/5241)

Mit unseren Anträgen forderten wir die Landesregierung auf, einen Landesseniorenbeauftragten einzusetzen und das Seniorenpolitische Programm des Landes weiterzuentwickeln und mit für Seniorinnen und Senioren lebensnahen und praktischen Maßnahmen zu ergänzen, die an deren tatsächlichen Problemlagen anknüpfen. Die umfangreiche Liste von geforderten Maßnahmen entnehmt ihr bitte Punkt 1 unseres Antrages Drs. 7/5241.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat beide Anträge in einer Beschlussempfehlung (Drs. 7/7184zusammengefasst. Diese wird unserem Anliegen beider Anträge in keiner Weise gerecht und kommt dem Anliegen zu kurz. Die Beschlussfassung wurde mit den Stimmen der Koalition gegen unsere Stimmen angenommen.