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Land er­stat­tet Kom­mu­nen nicht er­ho­be­ne Ki­ta­bei­trä­ge

Um Eltern in Zeiten der pandemiebedingten Kita- und Hortschließungen zu entlasten, hat die Landesregierung eine sozialverträgliche Regelung für die Erstattung von Kitabeiträgen geschaffen.

Erstattung der Einnahmeverluste für Beitragsausfälle im Januar 2021 wegen nicht erhobener Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zum download.