Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge
Um Eltern in Zeiten der pandemiebedingten Kita- und Hortschließungen zu entlasten, hat die Landesregierung eine sozialverträgliche Regelung für die Erstattung von Kitabeiträgen geschaffen.
Erstattung der Einnahmeverluste für Beitragsausfälle im Januar 2021 wegen nicht erhobener Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz