Diese Website verwendet Cookies.
Zum Hauptinhalt springen

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen und über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhöhung der Informationsqualität an Haltestellen im öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV)

Im aktuellen Ministerialblatt (MBI. LSA Nr. 41/2018 vom 10.12.2018, Seiten 467-473) veröffentlichte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen und über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhöhung der Informationsqualität an Haltestellen im öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV). Zuwendungsempfänger können die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des ÖSPV nach § 4 Abs. 1 ÖPNVG LSA sein. Mehr zu den Zuwendungsvoraussetzungen sowie die Art, den Umfang und die Höhe möglicher Zuwendungen (etc.) sind in der Richtlinien enthalten, die wir zur Kenntnis geben.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen und über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhöhung der Informationsqualität an Haltestellen im öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV)