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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Erl. des MS vom 4. 12. 2018)

im aktuellen Ministerialblatt (MBI. LSA Nr. 41/2018 vom 10.12.2018, Seiten 495-467) veröffentlichte das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Erl. des MS vom 4. 12. 2018). Zuwendungsempfänger können sein: Verbände, Vereine und andere freie Träger der Jugendhilfe sowie Öffentliche Träger der Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, sofern sie keine Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung sind. Mehr zu den Zuwendungsvoraussetzungen sowie die Art, den Umfang und die Höhe möglicher Zuwendungen (etc.) sind in der Richtlinien enthalten.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Erl. des MS vom 4. 12. 2018)