Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes
Mit der Änderung der Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes erhalten Sportvereine zusätzlich zu der nach Anlage 1 der Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes vom 08. Dezember 2016 berechneten Pauschale (5,50 €/Kinder und Jugendliche, 1,50€/Erwachsene ab 19 Jahre) eine zusätzliche Pauschale, die sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder zum Stichtag 28. Februar 2021 bemisst. Diese neue Pauschale beträgt pro Erwachsener 10 € und pro Kind/Jugendlicher 20 € und wird aus Landesmitteln gewährt.
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes