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Beitragsordnung

des „kommunalpolitisches forum“ Sachsen-Anhalt e.V.


Die Mitgliederversammlung beschließt entsprechend der Satzung § 5 nachfolgende Beitragsordnung:

§ 1 Grundsatz

Der Verein erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben Mitglieds- und Teilnahmebeiträge. Bei Neuaufnahme eines Mitgliedes in den Verein entsteht zudem eine Aufnahmegebühr.

§ 2 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt

          a) für natürliche Personen 5,00 Euro

          b) für juristische Personen und Fraktionen 20,00 Euro

§ 3 Mitgliedsbeitrag/Höhe

(1) Jedes Mitglied entrichtet einen Jahresbeitrag in Höhe von 36,00 Euro.

SchülerInnen, Studierende und EmpfängerInnen von Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII entrichten einen Jahresbeitrag von 12,00 Euro.

(2) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 125,00 Euro.

(3) Für Fraktionen der Kreistage und Stadträte der kreisfreien Städte beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 125,00 Euro.

(4) Für alle weiteren Fraktionen beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag je                                                 Fraktionsmitglied 7,00 Euro.

(5) Auf Antrag eines Mitglieds kann der jährliche Beitrag reduziert werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

(6) Bei Austritt aus dem Verein besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Jahres-beitrages.

§ 4 Einzugsermächtigung

  1. Grundsätzlich sind Mitgliedsbeiträge per Einzugsermächtigung beizubringen.
  2. In Ausnahmefällen ist eine Überweisung oder Einzahlung auf das
    IBAN /  DE57 8105 3272 0032 0044 45
    BIC /  NOLADE21MDG
    Bankname Stadtsparkasse Magdeburg
    oder bar in der Geschäftsstelle des Vereins statthaft.

§ 5 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages

  1. Der Mitgliedsbeitrag sollte in der Regel jährlich entrichtet werden.
  2. Der Fälligkeitstermin ist jeweils das 1.Quartal des Jahres.

§ 6 Spenden

  1. Spenden können jederzeit auf das Konto entsprechend § 4 Abs. 2 oder bar in der Geschäftsstelle des Vereins eingezahlt werden.
  2. Den Spendern wird jährlich eine Spendenbescheinigung ausgehändigt.
  3. Spenden sind mit dem jeweiligen Jahresabschluss des Vereins auszuweisen.

§ 7 Teilnehmerbeiträge/Entgelte

Für Veranstaltungen und Seminare des Vereins sollen Teilnahmebeiträge erhoben werden. Über die Höhe entscheidet der Vorstand mit dem Beschluss über die Veranstaltung. Dabei soll zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern differenziert werden.

§ 8 Inkrafttretung

Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 01.01.2014 außer Kraft.

Beitragsordnung